Katzenfütterungsverbot

Diskutiere Katzenfütterungsverbot im Tierschutz Forum im Bereich Katzenfreunde; Bitte weiterleiten und in die Tierschutzverteiler aufnehmen. Schreiben an die Stadt Wolgast das Katzenfütterungsverbot betreffend! Bitte...
  • Katzenfütterungsverbot Beitrag #1
Samantha

Samantha

Beiträge
674
Reaktionspunkte
0
Bitte weiterleiten und in die Tierschutzverteiler aufnehmen.

Schreiben an die Stadt Wolgast das Katzenfütterungsverbot betreffend!
Bitte beteiligt Euch mit einem Protestschreiben!
Danke!!!





Samtpfote Emmerich am Rhein e.V.

Hilfe für ausgesetzte und misshandelte Katzen

Borgheeser Weg 95

46446 Emmerich am Rhein

Tel. 02822 68 99 18







Stadt Wolgast
Hauptordnungsamt
Ordnungsamtleiter
Herrn Schönwandt
[email protected]
Burgstraße 6

171431 Wolgast





Sehr geehrter Herr Schönwandt ,

wie wir erfahren haben, sind Sie verantwortlich für das kürzlich in Wolgast ausgesprochene Katzenfütterungsverbot.

Wir der Tierschutzverein Samtpfote aus Emmerich, einer Stadt, in der die Stadtväter ebenfalls annahmen Tierschützern das Füttern ausgesetzer, herrenloser Tiere verbieten zu können, haben in unserer Stadt, die für das Fütterungsverbot verantwortlichen Personen mittlerweile angezeigt.
Unterstützt wurden wir hierbei von der Tierschutzorganisation Peta, die 800.000 Mitglieder zählt.

Wir werden den Katzenschutzbund Greifswald und Umgebung nunmehr in seinem Kampf gegen das Fütterungsverbot unterstützen.

Sie, Herr Schönwandt, werden sich noch wünschen dieses niemals ausgesprochen zu haben.

Sie haben damit gegen geltendes Tierschutzrecht verstoßen und sich strafbar gemacht.





Tierschutzgesetz §17



Straftaten



Mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft wer



1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet



2. einem Wirbeltier


aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden

oder

b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder

Leiden zufügt.

Wir werden dafür Sorge tragen das Tierschützer bundesweit hiervon Kenntnis bekommen.

Zudem werden wir uns dafür einsetzen, dass der Tierschutzverein Greifswald und Umgebung die finanzielle Unterstützung der Stadt für Fundkatzen erhält, die Ihm für seinen Aufwendungen nach geltendem Tierschutzrecht zustehen.

Hier einige Auszüge aus dem Tierschutzgesetz.


Gemäß der Landesverordnung vom 18. Oktober 1976 (GVOBl. Schl.-H.S. 266) sind für die Durchführung des Fundrechts (s. §§ 965 bis 984 i. V.m. § 90 a BGB) die Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden und die Amtsvorsteher als örtliche Ordnungsbehörden zuständig. Sie sind verpflichtet, auch Fundtiere entgegenzunehmen und entsprechend zu verwahren (s. insbesondere §§ 966 bis 968 BGB).


Zu den Aufwendungen, die die Fundbehörde zu erstatten hat, gehören die Kosten für eine artgemäße Unterbringung, Pflege und Ernährung im Sinne des §2 Tierschutzgesetz. Dazu gehören auch die Kosten für notwendige tierärztliche Behandlungskosten für Verletzungen und akute Krankheiten sowie für unerlässliche prophylaktische Maßnahmen (z. B. Impfungen, Entwurmungen).

Es wird daher den zuständigen Behörden empfohlen. Einzeln oder gemeinsam mit Nachbargemeinden – auch für evtl. größere Einzugsbereiche (überregional) – entsprechende Vereinbarungen (evtl. Pauschalvereinbarungen) mit den jeweiligen Tierschutzvereinen zu treffen. Hierdurch sollen einerseits Tierheime bzw. Tierschutzvereine mit der Unterbringung und Betreuung der Tiere beauftragt und andererseits eine Übernahme der Kosten durch die zuständigen Behörden als Gegenleistung für geleistete Dienste (im Auftrag der Gemeinden) zugesichert werden

Trifft die Behörde eine Entscheidung, die gegen geltendes Recht verstößt, kann eine Fachaufsichtsbeschwerde zur Überprüfung der Entscheidung bei der nächsthöheren Dienststelle eingereicht werden. In komplizierten Fällen kann auch der Regierungspräsident eingeschaltet werden.



Jeder kluge Ordnungsamtsleiter, der diese Gesetze kennt, und weiß dass ein Tierschutzverein vor Ort bisher fast völlig autonom gearbeitet hat, ohne die Ihm zustehenden Gelder einzufordern, tut gut daran sich keinen ärger in Form eines Fütterungsverbotes ins Haus zu holen.

Da Sie dieses ungeschriebene Gesetz nun mal gebrochen haben, sollten Sie sich darauf gefaßt machen, dass in der Folge für die Stadt nun erhebliche Mehrkosten entstehen werden.

Wir werden dem Katzenschutzbund Greifswald anraten diese Gelder notfalls einzuklagen und hier sehr gerne behilflich sein.
Denn auch das praktizieren wir gerade in Emmerich am Rhein.

Bezüglich Ihrer Terminsetzung bis zum 01. November d. J. die Katzen vom alten, Städtischen Friedhof zu "entfernen, teilen wir Ihnen mit, dass diese Tiere allesamt Fundkatzen sind, um die sich die Stadt zu kümmern hat. Wenn diese Tiere also dort nicht erwünscht sind, sollten Sie sich hier für diese Tiere um geeignete Unterbringungsmöglichkeiten kümmern.

Wir weisen Sie schon jetzt darauf hin, das wir, sollten Sie nicht binnen 14 Tagen, ab Eingang dieses Schreibens einen Kompromiss mit dem Katzenschutzbund Greifswald gefunden haben, der die Rechte der Tiere berücksicht, von hier aus Anzeige gegen die Stadt Wolgast sowie alle für das Fütterungsverbot verantwortlichen Personen, gegen Sie an erster Stelle, erstatten werden.

Durch das Fütterungsverbot, nötigen Sie den Katzenschutzbund Greifswald, gegen geltendes Tierschutzgesetz zu verstoßen und Tieren, die bisher betreut wurden, unnötigen Leiden und Schmerzen auszusetzten.

Tierschutzgesetz


Paragraph 1:

Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.


Das Fütterungsverbot wird zur Folge haben, dass Tiere sterben. Verstoß gegen § 17 Tierschutzgesetz.

Dieses haben Sie zu verantworten!
Uns wird es eine große Freude sein für die Rechte der Tiere - auch in Ihrer Stadt - zu streiten.

Bei Interesse schaun Sie doch mal auf unsere Internetseite. Hier finden Sie den gesamten Schriftverkehr zwischen uns und der Stadt Emmerich, die Petition gegen die Stadt Emmerich, die Anzeige die von uns erstattet wurden,
usw..

Tierschutz ist laut § 20a Staatsziel.
Sie dürften es sehr schwer haben diesen Kampf zu gewinnen.

Und wenn Sie darauf pochen sollten, dass es sich hier um wildlebende Katzen handelt, deren Fütterung Sie nach der Satzung Ihrer Stadt verbieten könnten, weisen wir darauf hin, dass es Wildkatzen in Deutschland nicht gibt, diese finden sich im bayrischen Wald.
Sie machen sich somit auch noch des Amtsmissbrauchs schuldig, indem Sie diese satzungsgemäße Vorgabe gegen Hauskatzen anwenden.

Mit freundlichen Grüße

Gabriele Hilbig
Erste Vorsitzende
 
  • Katzenfütterungsverbot Beitrag #2
hm habe ich das falsch verstanden?

die schreiben hier dass sie die fütterung auf dem friedhof nicht möchten!

könnte man den fütterungsplatz nicht einfach verlegen? das schlagen die doch vor. also würden die tiere an dem grab eines familienmitgliedes buddeln, fänd ich das auch nicht so toll.

nichtsdestotrotz ein fütterungsverbot für die komplette region ist natürlich inakzeptabel!

jessie
 
  • Katzenfütterungsverbot Beitrag #3
es gibt kein generelles fütterungsverbot. was du auf deinem grundstück machst, ist in diesem bereich deine sache. es ist halt ganz bequem, wenn die omis ihre opis auf dem friedhof besuchen und danach ihre essensreste in ne ecke hauen um die tiere zu füttern.

solche schreiben kicken die tierschutz-organisationen meiner meinung nach ins aus. früher war tierschutz zum schutz der tiere da. heute gibt es immer mehr organisationen, die einfach nur einen auf laut machen.
 
  • Katzenfütterungsverbot Beitrag #4
Hallo Samantha,

eben stoße ich auf Deinen Beitrag mit dem Fütterverbot. Wie es der Zufall will, habe ich kurz vorher im Plauderforum auch etwas über meine Erfahrungen mit wildlebenden Katzen auf unserem Friedhof verfaßt. Da werden die Tiere auch gefüttert und vermehren sich seitdem unkontrolliert.

Ich glaube nicht, dass man Katzen mit öffentlichen Futterstellen einen Gefallen tut. Jene auf meinem Friedhof vermehren sich dadurch, sie selbst und ihre Jungen sehen sehr kränklich und elend aus. Wem ist damit geholfen?

Außerdem zieht offen ausgelegtes Fleisch nicht nur Katzen an ...

Gruß,
Amazonas
 
  • Katzenfütterungsverbot Beitrag #5
Hallo Amazonas,

bei der Mail, die Samantha postete geht es um die Fütterung wildlebender Katzen durch den Tierschutz. Solche Fütterungen laufen etwas anders ab, als Dir vielleicht bekannt ist. Das Futter wird nicht einfach hingelegt und man geht wieder, sondern alle Tiere am Futterplatz werden beobachtet, die Neuzugänge zur Kastration eingefangen und kranke Tiere ebenfalls um sie behandeln zu lassen.
Es sind gerade die Futterplätze des Tierschutzes, die dazu beitragen das Elend wild lebender Katzen zu vermindern.

Viele Grüße
Russian
 
  • Katzenfütterungsverbot Beitrag #6
Hallo Russian,

ok, da habe ich dann was vermischt, stimmt. Wenn an kontrollierten Plätzen auch auf die Katzen geachtet wird und sogar Kastrationen erfolgen, ist das prima und wünschenswert.

Die Omas, die da auf dem Friedhof "etwas gutes" tun wollen, finde ich nämlich ganz und gar nicht akzeptabel...

Gruß,
Amazonas
 
  • Katzenfütterungsverbot Beitrag #7
Die Omas, die da auf dem Friedhof "etwas gutes" tun wollen, finde ich nämlich ganz und gar nicht akzeptabel...

Hallo Amazonas,

da stimme ich Dir zu, unkontrollierte Fütterung schadet eher als sie nutzt.
Nur wenn die Tiere zugleich kastriert und gesundheitlich versorgt werden entsteht dann eine Population, die zwar draußen lebt, aber dennoch nicht das Katzenelend vermehrt.
Ich will nichts gegen tierliebende alte Damen sagen, aber wenn sie das Futter zum Tierschutz brächten wäre das sicher der beste Weg.

Viele Grüße
Russian
 
  • Katzenfütterungsverbot Beitrag #8
Naja, seit einem Jahr gibt es jetzt die Katzennothilfe. Von dort haben wir 2 Katzen mit nach Hamburg genohmen um ihnen ein schönes zu Hause zu bieten.
Da ich aus Wolgast stamm, kenn ich die Umstände unter denen die Katzen dort rumstreunen. Statt ein Fütterungsverbot auszurufen hätte man das Geld welches die Leute in das Futter invetieren, auch zum Bau in ein Katzenhaus stecken können.
Bei 5000 :!: frei laufenden Katzen auf 13 000 Einwohner ist es auch etwas viel...
 
Thema:

Katzenfütterungsverbot

Katzenfütterungsverbot - Ähnliche Themen

Hansestadt Stade - Ordnungsbehörden zeigen kein Interesse für Tierschutz: Verehrte Leser und liebe Katzenfreunde, ich möchte an dieser Stelle (insbesondere für Leser aus dieser Region) die aktuelle Situation...
Hansestadt Stade - Ordnungsbehörden zeigen kein Interesse für Tierschutz: Verehrte Leser und liebe Katzenfreunde, ich möchte an dieser Stelle (insbesondere für Leser aus dieser Region) die aktuelle Situation...
Mahnwache gegen den sexuellen Missbrauch an Tieren am 29.7.2012 in Stuttgart: Wir wollen, dass Sex mit Tieren endlich unter Strafe gestellt wird. Eine Gesetzesänderung muss her ...
Urteile zur Katzenhaltung und zu Katzenschutznetz: Sammelsurium aus einer Webrecherche aus gegebenem Anlass. - Mir ist die Katzenhaltung nachträglich (mit knirschenden Zähnen) erlaubt worden...
Peta, die wohl umstrittenste Tierschutzorganisation: Hallo ihr Lieben, ich würde ja ganz gerne eure Meinung hören. Und zwar, wie alle wissen ist Peta eine sehr umstrittene Tierschutzorganisation...
Oben Unten