Naja aber auch bei Diebesgut (selbst wenn du als Käufer nicht wusstest das es gestohlen ist) musst du es, sollte es vor gericht gehen, wieder zurückgeben... Deshalb ist dies ein zweischneidiges schwert. Aber worauf man sich verlassen kann, ist die Tatsache das der erste Besitzer keinen Beweiß hat das er die Katze verschenkt hat, demnach gibt es auch keinen Vertragsbruch, denn es existiert gar kein Schenkungsvertrag. Kaufvertrag hat
OKH Friend mit der Vorbesitzerin gehabt, welchen sie wohl auch noch zu mindest in Kopie vorliegen hat. Ist doch alles easy

zumal die vorbesitzerin ja auch bezeugen kann das er sie von ihr gekauft hat ;-) Verscherz es mit ihr nicht, dann ist gut und dir kann nix passieren