- genusstaugliche Schlachtkörperteile, die aus kommerziellen Gründen nicht als Lebensmittel
verwendet werden, wie
+ Schlachtnebenprodukte: z.B. Herz, Leber, Niere, Milz, Lunge, Luft- und entleerte Speiseröhre,
entleerte(r) und gewaschene(r) Magen/Darm (nicht Rind ! = SRM)/Blase, Ohren sowie Vorder- und
Hinterfüße vom Schwein, Zunge, Knochen (nicht SRM !), Schwänze, Schwarten, Schweineköpfe,
Zwerchfell, Bauchspeicheldrüse vom Schwein, Gebärmuttern, Hoden, Euter, Nierenfett
+ Fleischabschnitte, Fettabschnitte
+ genusstaugliches Blut von genusstauglichen Tieren
- genussuntaugliche Schlachtkörperteile von genusstauglichen Tieren, von denen keine Gefahr
für Mensch oder Tier ausgeht, wie: verunreinigte Fleischabschnitte oder Fette, Stichstellen, Teile mit
bindegewebigen Vernarbungen (z.B. Lebern mit „milk-spots“), verunreinigtes Blut, nicht enthaarte
und gereinigte Unterfüße vom Rind
- Borsten, Klauen, Hörner, Federn, Sehnen
- Fehlproduktionen, Waren mit Qualitätsmängeln (ehemalige Lebensmittel)
http://www.landkreis-ludwigsburg.de...bensmittelueberwachung/mb_tnb_metzgereien.pdf
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