Rechtslage Behandlung wilder Kater

Diskutiere Rechtslage Behandlung wilder Kater im Tierschutz Forum im Bereich Katzenfreunde; Hallo zusammen, mir schickte gerade eine Bekannte den folgenden link und sagte: Doro, Du musst den Tierarzt gar nicht bezahlen (dieser hatte...
  • Rechtslage Behandlung wilder Kater Beitrag #1
doro.74

doro.74

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Hallo zusammen,

mir schickte gerade eine Bekannte den folgenden link und sagte: Doro, Du musst den Tierarzt gar nicht bezahlen (dieser hatte einen herrenlosen Kater operiert, den ich eingefangen und ihm gebracht habe)
Die Stadt/ Gemeinde muss angeblich doch zahlen - so sagt sie.

Was meint Ihr dazu?

 
Zuletzt bearbeitet:
  • Rechtslage Behandlung wilder Kater Beitrag #2
ich glaube das ist richtig so...aber da du es vorher nicht mit der Gemeinde abgesprochen hast und selber den Kater ohne Absprache dem Arzt gegeben hast und selber mit dem Arzt über die OP entschieden habt, denke ich müsstest du leider selber über die entstehenden Kosten aufkommen!! Denk ich!!!
 
  • Rechtslage Behandlung wilder Kater Beitrag #3
Ja, vielleicht hätte das Doro vorher abklären müssen. Aber was macht man denn, man fährt auf der Landstraße und findet eine angefahrene Katze, dann könnte man das doch vorher gar nicht klären.
 
  • Rechtslage Behandlung wilder Kater Beitrag #4
Eigentlich ist es recht simpel, aber niemand kennt das so.
Und die Kommunen halten sich erst recht nicht an die Regelungen
Bei Fundtieren ist die Gemeinde zuständig, aber sie muss unverzüglich vor Besuch eines Tierarztes informiert werden. Und die Kommunen wimmeln nun mal alles ab. Dann hilft nur eine Fachaufsichtsbeschwerde.

Ausserhalb der Dienstzeiten ist die Polizei zu rufen, unglaublich aber wahr. Ich kenne nur bisher niemanden der das schon mal gemacht hat. Frage mich auch was die Polizei dazu sagt.
Ich würde es ja testen, aber ich finde keine verletzten Tiere, bisher zumindest noch nicht.

Bei herrenlosen Katzen, also die üblichen scheuen Streunerkatzen zahlt niemand.

Im übrigen, grundsätzlich gilt, wer dem Arzt den Auftrag gibt muss zahlen, Ende Banane, ausser siehe oben.

Falls die Polzei eine Einweisung beim Tierarzt anordnet oder mit einem Tier zum Tierarzt fährt muss das entsprechende Land bezahlen und nicht die Kommune/Stadt/Gemeinde.

Habe hier gerade so einen Fall. Am Freitagnachmittag wird eine schwerkranke Katze gefunden.
Ordnungsamt niemand da. Frau fährt mit Katze zum Tierarzt, Tier muss euthanasiert werden. Frau zahlt die Rechnung und meldet das dem OA am Montag morgen.
Antwort: Es war keine Fundkatze und man hätte nicht so viel Geld um für jede Katze zu bezahlen.
Meine Antwort: Eine Fachaufsichtsbeschwerde über den Mitarbeiter, mal schauen was dabei rauskommt.

Eigentlich ist es recht simpel, aber niemand kennt das so.
Und die Kommunen halten sich erst recht nicht an die Regelungen
Bei Fundtieren ist die Gemeinde zuständig, aber sie muss unverzüglich vor Besuch eines Tierarztes informiert werden. Und die Kommunen wimmeln nun mal alles ab. Dann hilft nur eine Fachaufsichtsbeschwerde.

Ausserhalb der Dienstzeiten ist die Polizei zu rufen, unglaublich aber wahr. Ich kenne nur bisher niemanden der das schon mal gemacht hat. Frage mich auch was die Polizei dazu sagt.
Ich würde es ja testen, aber ich finde keine verletzten Tiere, bisher zumindest noch nicht.

Bei herrenlosen Katzen, also die üblichen scheuen Streunerkatzen zahlt niemand.

Im übrigen, grundsätzlich gilt, wer dem Arzt den Auftrag gibt muss zahlen, Ende Banane, ausser siehe oben.

Falls die Polzei eine Einweisung beim Tierarzt anordnet oder mit einem Tier zum Tierarzt fährt muss das entsprechende Land bezahlen und nicht die Kommune/Stadt/Gemeinde.

Habe hier gerade so einen Fall. Am Freitagnachmittag wird eine schwerkranke Katze gefunden.
Ordnungsamt niemand da. Frau fährt mit Katze zum Tierarzt, Tier muss euthanasiert werden. Frau zahlt die Rechnung und meldet das dem OA am Montag morgen.
Antwort: Es war keine Fundkatze und man hätte nicht so viel Geld um für jede Katze zu bezahlen.
Meine Antwort: Eine Fachaufsichtsbeschwerde über den Mitarbeiter, mal schauen was dabei rauskommt.
 
  • Rechtslage Behandlung wilder Kater Beitrag #5
Hi,

erstmal danke für die laaaaange (Doppel-)Antwort. Also abends war hier natürlich Niemand beim Amt. Und ganz ehrlich: die Polzei hätte mich ausgelacht. Zudem kann ein Polizist wohl kaum abschätzen, ob ein Tier tierärztliche Hilfe braucht - da bin ich mit meiner Ausbildung zig mal "besser" um so etwas abzuschätzen.

Bei meinen Recherchen bin ich auf Folgendes gestoßen - zu finden auf der Seite des deutschen Tierschutzbundes,FAQ, Nr. 18 :
Da die Kommunen nur für Fundtiere, also solche Tiere, die einen Eigentümer haben, zuständig sind, gibt es keine Anspruchsgrundlage gegen die Kommunen, sich um die Versorgung der frei lebenden, also herrenlosen Katzen zu kümmern, solange diese nicht akut in Not geraten sind oder die Allgemeinheit konkret gefährden oder stören. Die Kommune ist als zuständige Behörde für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nur dann verpflichtet, sich um frei lebende Katzen zu kümmern, wenn diese z.B. an Infektionskrankheiten leiden oder in Folge eines Unfalles schwer verletzt sind oder z.B. die Bevölkerung belästigen.

Ich habe vom Tierarzt mittlerweile schriftlich, dass diesem schwer verletzten Kater durch eine OP geholfen werden musste.

Ich habe dem deutschen Tierschutzbund meinen Fall mitgeteilt, sie sind so nett und prüfen das aktuell. Sobald ich mehr weiss, werde ich es Euch mitteilen.
 
  • Rechtslage Behandlung wilder Kater Beitrag #6
Meine Antwort: Eine Fachaufsichtsbeschwerde über den Mitarbeiter, mal schauen was dabei rauskommt.
Ähm ... kann man natürlich machen, man kann es allerdings auch bleiben lassen. Eine solche Beschwerde muß genau wie auch die Dienstaufsichtsbeschwerde immer an den jeweiligen Dienstvorgesetzen gerichtet werden. Und dreimal darf man raten, wie die meisten Vorgesetzten entscheiden. Der allergrößte Teil dieser Beschwerden wird abgelehnt. Mag zwar sein, daß der betroffene Mitarbeiter intern womöglich dennoch etwas Ärger bekommt. Aber auf Grund meiner Erfahrung und der von einigen Bekannten die im öffentlichen Dienst arbeiten, bringt sowas leider nichts.

Ich hatte mal vor einigen Jahren eine Auseinandersetzung mit dem hiesigen Ordnungsamt. Da sagte mir doch glatt ein Mitarbeiter ins Gesicht, ob ich denn nicht das Hebelprinzip kennen würde ... das Ordnungsamt würde immer am längeren Hebel sitzen. Worauf ich den Herrn sehr freundlich aber bestimmt, gefragt habe ob er mein Prinzip kennt ... mir geht es nicht darum Recht zu bekommen, das ist mir egal. Ich reiche beim Ordnungsamt ganz einfach so viele Beschwerden ein, daß sich seine Enkelkinder noch damit beschäftigen können. Ich sagte ich mache ihm so viel Arbeit daß er bald schon bei der Erwähnung meines Namens einen Schreikrampf bekommt. Danach haben wir uns dann gütlich geeinigt. ;-)

Aber durch diesen Thread, habe ich heute etwas gelernt. Wenn ich eine so einen armen, kranken Streuner irgendwo finde, rufe ich das Ordnungsamt an und sage was von irgendeiner Seuche, keine Ahnung ... Schaum vorm Maul oder so ähnlich. Muß man nur wissen. Tja ... und sowas nennt sich nun ganz offiziell Rechtsstaat.
 
  • Rechtslage Behandlung wilder Kater Beitrag #7
Hi,

1:erstmal danke für die laaaaange (Doppel-)Antwort.

2:Bei meinen Recherchen bin ich auf Folgendes gestoßen - zu finden auf der Seite des deutschen Tierschutzbundes,FAQ, Nr. 18 :
Zu 1:
Sorry, Fehler beim einfügen, würde ich gern editieren, aber das geht nun mal nicht
Zu 2:
Wäre schön wenn ich dazu einen Link bekommen könnte, finde das nicht auf deren HP

@aLuckyGuy
Ich für meinen Teil habe gute Erfahrungen mit Fachaufsichtsbeschwerden.
Im Grunde, erst eine nette Anfrage, dann eine Beschwerde, evtl. auch noch eine Beschwerde über die Ablehnung einer Beschwerde, und falls nichts mehr geht auch noch Nutzung aller Medien um auf solche Vorfälle aufmerksam zu machen.
Und ich stimme dir völlig zu. Grundsätzlich den Leuten so auf den Keks gehen, das sich bei denen schon die Nackenhaare sträuben wenn die den Namen hören. Vielfach ist es nämlich so das die ein Problem einfach nur vom Tisch haben wollen. Und dann hilft es wenn man als Mensch bekannt ist, der Vorfälle nicht einfach nur auf sich beruhen lässt.
Und "Schaum vorm Mund" ist gut, ich glaube da wird so mach einer flott......
 
  • Rechtslage Behandlung wilder Kater Beitrag #8
Hi,

hier der link:

Da unter Pkt. 18 lesen (geht eigentlich um die Bezuschussung von Kastrationen, 2. Absatz ist aber sehr interessant)

Das mit der seuchengefahr... weiss nicht, nicht dass das Tier dadurch Nachteile hat...
 
  • Rechtslage Behandlung wilder Kater Beitrag #9
@doro.74

Danke für den Link. Diese Stellungnahme kannte ich noch nicht.

Tollwut ist seit Jahren in Deutschland ausgestorben, daher besteht im Grunde keine Gefährdung.
Ich denke aber, das alleine der Hinweis darauf, das der Bürger, der eine kranke Katze findet, sich Sorgen um ansteckende Krankheiten macht, evtl. so manch eine Kommune flott macht
 
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