Sexuelle Praktiken an Hunden nicht verboten -

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  • Sexuelle Praktiken an Hunden nicht verboten - Beitrag #1
Samantha

Samantha

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Es wird um die Verbreitung dieser PM in Foren und Listen gebeten.

Sexuelle Praktiken an Hunden nicht verboten -
Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein
Saarbrücken, den 10. Januar 2005
Ende November 2004 erstatteten die Menschen für Tierrechte,
Tierversuchsgegner Saar e.V., Strafanzeige wegen des Verdachts auf Verbreitung
tierpornographischer Schriften und Verstößen gegen das Tierschutzgesetz. Die zuständige
Staatsanwaltschaft stellte nun ihre Ermittlungen ein.
Die Verletzungen der über 60 Rüden und Hündinnen, die als "Versuchstiere"
für sexuelle Manipulationen dienten, können im Nachhinein nicht mehr
festgestellt werden und die Leiden der fixierten Hunde sind nicht schwerwiegend genug.
Erheblich müssen die Tiere leiden und ihre Schmerzen müssen länger anhalten
oder sich wiederholen - so will es das Gesetz. Gelingt der eindeutige
Nachweis nicht, erfolgt keine Strafverfolgung. Es ist das heutige Gesetz, das in
diesem Fall sexuelle Manipulationen im inneren und äußeren Genitalbereich ohne
Genehmigung und Qualifikation zulässt. Mit weiteren "Versuchen" an fremden
Hunden ist nun zu rechnen.
Auch die gewohnte Veröffentlichung der "Versuchsergebnisse" auf
pro-sodomitischen Webseiten wird erwartet. Internetseiten, die den Sex mit Tieren
öffentlich propagagieren, bieten das geeignete Forum für eine interessierte "
zoophile" Kundschaft. Die vom Gesetzgeber geforderten Merkmale der Tierpornographie
erfüllen die hier für Kinder und Jugendliche frei zugänglichen und
detaillierten Anleitungen zum sexuellen Missbrauch der Tiere nicht.
Gerade die jetzige Entscheidung seitens der Justiz deckt schonungslos die
Defizite auf, wie sie notwendigerweise aus der unzureichenden rechtlichen
Regelung gegen sexuelle Übergriffe auf Tiere entstehen müssen. Deshalb fordern
wir vom Gesetzgeber, dieser skandalösen, sozial schädlichen Entwicklung durch
angemessene Strafbarkeitsregelungen entschieden entgegenzuwirken. Im Interesse
der hier abzuwendenden Schäden bitten wir um weit reichende, enagierte
Unterstützung dieser Forderung.
Menschen für Tierrechte
Tierversuchsgegener Saar e.V.
66123 Saarbrücken
Telefon: 0681 3908235
Telefax: 0681 3908235
[email protected]
 
  • Sexuelle Praktiken an Hunden nicht verboten - Beitrag #2
Hi Samantha,

das Urteil ist wirklich die Höhe.. :evil:
Allerdings wird aus die PM nicht ganz klar, was von dem Leser erwartet wird. soll man diesen Verein unterstützen ? Mit Geld ? Mitarbeit ?
Soll man Protestbriefe schreiben ?
Ich muss ehrlich sagen, dass ich zwar für Engagement in tierischen Belangen bin, aber es immer bedenklich finde, blind jedem Spendenaufruf zu folgen und überall meine Unterschrift drunter zu setzen.
Ich kenne den Verein nicht, wer bittet denn da um Verbreitung in Foren und Listen ?
So unkommentiert einen Beitrag reinzusetzen, finde ich nicht ganz okay.
Woher hast Du das Schreiben denn ?

Anne
 
  • Sexuelle Praktiken an Hunden nicht verboten - Beitrag #3
Hallo Anne,

ich komme mir schon etwas komisch vor, weil auch ich Samanthas sicher gut gemeinte Postings oft kritisch beantworte, sehe es aber leider wieder genau wie Du.
Hier wird eigentlich nicht ausreichend erkärt um welchen Fall genau es ging und warum die Staatsanwaltschaft die Klage abgewiesen hat.
Es wurde eine Anzeige wegen eines Verdachts gestellt, und wenn dieser Verdacht sich bei der Ermittlung nicht ausreichend erhärtet hat, ist es Gesetz in unserem Land eine Ermittlung einzustellen.
Sicherlich hat man das Recht dagegen zu protestieren, muß dann aber auch weitere Beweise liefern, die eine Fortführung der Ermittlung rechtfertigen und das war hier wohl nicht gegeben.
Mir ist auch nicht ganz klar wofür oder wogegen man unterstützen soll, und vor allem was.

Viele Grüße
Russian
 
  • Sexuelle Praktiken an Hunden nicht verboten - Beitrag #4
Hallo, in erster Linie habe ich das reingestellt um Euch über das Urteil zu informieren. Finde es echt die Höhe. Ihr habt Recht, was oder wie man unterstützen soll geht daraus nicht hervor.

Menschen für Tierrechte Saar eV - Tierversuchsgegner Saar - sind h schon lange für Tiere kämpfend unterwegs.
Ich denke, dass jeder Verein finanzielle Unterstützung braucht, aber bitte -deshalb habe ich hier nichts reingestellt.

Mal über google Menschen für Tierrechte raussuchen und schauen ob da noch mehr zu finden ist.
 
  • Sexuelle Praktiken an Hunden nicht verboten - Beitrag #6
Hallo,

ein komplizierter Sachverhalt.

In erster Linie wird hier leier verschwiegen um welche Forschungsergebnisse es überhaupt ging, was war der Auftrag, was das Ergebniss?

Ganz offenbar wurde dann auch mit den falschen Rechtsmitteln gekämpft,vermutlich mangels geeeigneter. Man konnte nicht wirklcih erwarten das ein Gericht ein vermutlich von einer entsprechenden Instution wie einer Hochschule geleitets Forschungsprojekt und dessen Ergebniss als "pornografisch" einstuft. Der Missstand um den es hier geht ist Tierquälerei nicht Pornografie.

In Deutschland ist Sodomie nicht strafbar, die Verbreitung von Pornografie in Sachen Sodomie ist hingegen Strafbar. Sodomie kann nur dadurch dsa sie Tierquälerei enthält zu einer Straftat führen.

Gar nicht so einfach diese Sache.

LG Frank
 
  • Sexuelle Praktiken an Hunden nicht verboten - Beitrag #7
Hallo,

ein komplizierter Sachverhalt.

..................
In Deutschland ist Sodomie nicht strafbar, die Verbreitung von Pornografie in Sachen Sodomie ist hingegen Strafbar. Sodomie kann nur dadurch dsa sie Tierquälerei enthält zu einer Straftat führen.

Gar nicht so einfach diese Sache.

LG Frank

Dass Sodomie nicht strafbar ist, ist traurig, so viel Tierleid
 
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