Sehr geehrte Frau ******,
vielen Dank für Ihre Anfrage sowie für das Interesse an unseren Produkten.
Gerne möchten wir Sie informieren, dass die unterschiedlichen Katzenfutterdosen korrekt deklariert sind. Demnach ist nur dann Zucker enthalten, wenn dieser deklariert ist.
Das Wort Zucker – gelegentlich auch Karamell – ist ein Sammelbegriff für alle Zuckerarten, die der Gesetzgeber vorgeschrieben hat.
In unseren o. g. Produkten ist auch nur Zucker in Form von Karamell zugesetzt, wenn es in der Deklaration ausgelobt ist. Unsere Hersteller setzen Karamell ausschließlich zur Varietätendifferenzierung ein. Bei den Schalenprodukten ist das meistens nicht nötig, da sich die Farbe der Varietät aus der feineren Kombination der Rohstoffe ergibt. Selbstverständlich wurde geprüft, ob von dem verwendeten Material in den eingesetzten unterschiedlichen Konzentrationen nachteilige Effekte ausgehen. Dieses konnte bisher jedoch nicht festgestellt werden. Der effektive Restzuckergehalt (Saccharose) liegt analytisch bei 0,05 bis maximal 0,15 % und steht deshalb in der Zusammensetzung an letzter Stelle.
Weiter möchten wir noch anführen, dass auch Beutetiere in der freien Wildbahn naturgemäß über analytische Restzuckergehalte von bis zu 5 % bezogen auf einzelne Organe (Leber, Niere und Mägen) enthalten können.
Gerne haben wir Ihren Hinweis jedoch aufgenommen und diesen umgehend an die zuständigen Personen weitergeleitet.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben und würden uns freuen, Sie auch weiterhin als zufriedene Kundin in unseren Filialen begrüßen zu dürfen.