Katzenschutzvertrag was ist noch normal?

Diskutiere Katzenschutzvertrag was ist noch normal? im Katzen Forum im Bereich Katzenfreunde; Hallo zusammen, da ich mich mittlerweile intensiv damit beschäftige ist auch unweigerlich das Thema Katzenvertrag in den Augenschein gekommen...
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blackykitty

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Hallo zusammen,

da ich mich mittlerweile intensiv damit beschäftige ist auch unweigerlich das Thema Katzenvertrag in den Augenschein gekommen.

Ich habe von einer Katzenzüchterin einen Katzenvertrag bekommen, mit ein Paar besorgniseregenden Klauseln, was haltet Ihr davon?

2) Gewährleistung:
Der Züchter versichert, dass das verkaufte Tier entwöhnt und gegen Katzenschnupfen und Katzenseuche geimpft ist und bei der Übergabe keine offensichtlichen Krankheiten oder Mängel festgestellt wurden. Im Übrigen übernimmt der Züchter keinerlei Haftung. Er garantiert auch nicht für verborgene Krankheiten oder Mängel, auch nicht für genetisch bedingte, später auftretende erbliche Krankheiten oder Defekte wie z. Bsp. Zahnfleischprobleme, Autoimmunkrankheiten, etc. Der Käufer hat das Tier vor Übergabe besichtigt, eine Gewährleistung wird ausgeschlossen.

Dem Käufer wird empfohlen, die Katze nach der Übergabe im Zeitraum von 3 Tagen einem Tierarzt vorzustellen. Sollte der Tierarzt gesundheitliche Mängel feststellen, nimmt der Verkäufer die Katze gegen Rückerstattung des gesamten Kaufpreises sofort zurück. Ansprüche des Käufers nach der 3 Tagesfrist auf Schadenersatz, Wandelung oder Minderung des Kaufpreises wegen äußerlich erkennbarer Mängel gegenüber dem Züchter sind ausgeschlossen.
Ist es überhaupt rechtens sich aus jeder Gewährleistung herauszuziehen, wenn das Tier nach einigen Jahren an einer genetisch bedingten Krankheit erkrankt und enorme Kosten so an den Käufer fallen?

Was kann man da als Alternative vorschlagen? Beteiligung an den Tierarzt Kosten? Zurückerstattung des Kaufpreises?

3) Der Kaufpreis:
Kann der Käufer nach der Eingewöhnungszeit das Tier -gleichwohl aus welchem Grund - nicht mehr halten, hat er dies dem Züchter unverzüglich anzuzeigen und sodann das Tier dem Züchter oder an einem von diesem zu bestimmenden Dritten zu übergeben. Das Tier wird zu einem Rückkaufpreis von max.150,- Euro angeboten.
Ich finde wenn Gott bewahre man sich von dem Tier trennen muss, sollte auch der Besitzer selbst bestimmen können für wie viel Geld er das schließlich teuer erworbene Tier weiterverkauft und sich nicht mit max. 150 € abspeißen lässt. Nur für denn Fall man hätte einen guten verantwortungsbewussten Interessenten der mehr bezahlen würde. So ist man gezwungen es an den Züchter praktisch kostenlos zurückzugeben. :???:

4) Nebenpflichten des Käufers:
Macht der Züchter Gebrauch vom Vorkaufsrecht, so muss der Käufer höchstens ¼ des ursprünglichen Kaufpreises zurück erstatten.
Also so wie ich das verstehe, heißt es ich als Käufer muss noch irgendwelches Geld zurückerstatten wenn der Züchter vom Vorkaufsrecht gebrauch macht :!::?:

und dann das ganz üble:

(5) Vertragsstrafe:
Bei Verstößen gegen einzelne Punkte dieses Vertrages oder deren Missachtung hat der Käufer dem Züchter eine Vertragsstrafe in Höhe von 1500,- Euro für jeden Verstoß zu zahlen. Die Vertragsstrafe ist sofort nach schriftlicher Zahlungsaufforderung durch den Züchter fällig.
nur um es zu verdeutlichen PRO VERSTOß! Da kann sicherlich einiges was im Vertrag steht gesplittet werden und da würde ein hübsches Sümmchen zusammen kommen. :shock:

oder das hier kann doch absolut ausgenutzt weden:

Der Züchter hat das Recht, sich in regelmäßigen Abständen und zu angemessenen Tageszeiten von der artgerechten Haltung und dem Gesundheitszustand der Katze zu überzeugen. Im Zweifelsfall kann der Züchter die Katze mitnehmen und tierärztlich untersuchen lassen oder die Untersuchung vor Ort vornehmen zu lassen. Die hierdurch entstehenden Kosten, sowie die Kosten für eine evtl. Weiterbehandlung des Tieres gehen ausschließlich zu Lasten des Käufers. Sollte der tierärztliche Befund eine schlechte gesundheitliche Verfassung des Tieres, hervorgerufen durch nicht artgerechte Haltung und Pflege ergeben, muss der Käufer dem Züchter das Tier auf Verlangen und ohne Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises mit allen dazugehörigen Papieren herausgeben.

Theoretisch kann der Züchter ja ständig ohne Grund mein Tier zum Tierartz schleppen, egal ob es nun was hat oder nicht und ich darf die Untersuchungskosten zahlen???

Also ich finde man kann Klauseln, wie ein paar mal Besuch zu gestatten, damit der Züchter sich überzeugen kann dass es dem Tier gut geht,
Klauseln die die Kastration vorschreiben und dass ein Tier artgerecht gehalt werden soll gut und vernünftig, aber das hier geht doch ein wenig zu weit.

Man kann alles natürlich aus Züchter Sicht sehen, aber auch durch solche Klauseln im Hand umdrehen von Züchtern abgezockt werden :-(
 
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  • Katzenschutzvertrag was ist noch normal? Beitrag #2
wow... das hätte ich nicht unterschrieben! :shock:
 
  • Katzenschutzvertrag was ist noch normal? Beitrag #3
Na also man kann und darf erstmal alles in den Vertrag schreiben, wozu man lustig ist - ob das dann am Ende vielleicht nichtig (also vor Gericht ungültig) ist, ist wieder eine ganz andere Frage. Vieles, was Züchter so schönes in ihre Verträge schreiben, um ihre Tiere zu schützen, hätte vor Gericht wenig Chancen.
So wie über einem Mietvertrag das Mietgesetz steht, stehen auch der Vertrag, der zwischen Züchter und Käufer festgehalten wurde, in einem bestimmten gesetzlichen Rahmen. Deswegen kann sich ein Züchter z.B. nicht mit einem Gewährleistungsausschluss rausmogeln, wie das hier deiner unter 2) versucht. Rein rechtlich gesehen findet - das klingt in Verbindung mit Lebewesen immer etwas unangenehm - beim Kauf vom Züchter ein Verbrauchsgüterkauf statt, bei dem das Tier rechtlich als Sache gilt. Eine Sache muss als Neuware (-> Kitten/Jungtier) mangelfrei sein - hat das Tier einen genetischen Defekt, den man als Züchter ausschließen kann, oder hat es sich beim Züchter mit etwas infiziert, so ist das ein Mangel.

3) halte ich nun für recht normal. Inwieweit das vor Gericht seine Gültigkeit hätte, weiß ich nicht, ich würd's selbst nun aber auch reinschreiben wollen (wobei ich persönlich den Rückkaufpreis nun nur in Abhängigkeit davon kenne, wie lange das Tier im Besitz des Käufers war.)

4) ergibt für mich keinen Sinn. Ich glaube, statt "Käufer" sollte da eigentlich "Züchter" stehen oder stehe ich gerade auf dem Schlauch?

5) würde ich nun nicht allzu ernst nehmen, da man eh nur für etwas eine Vertragsstrafe zahlen muss, das überhaupt gültig ist - sowas dient in erster Linie der Einschüchterung.

Speziell 2) wäre für mich persönlich ein super Grund bei diesem Züchter keine Katze kaufen zu wollen. Der Versuch eines Gewährleistungsausschlusses seitens der Züchter ist aber auch gar nicht so unüblich, wie man hier und da rauslesen kann...
 
  • Katzenschutzvertrag was ist noch normal? Beitrag #4
Ich sehe min 2 Klauseln, die nicht rechtmäßig sind (ein vollständiger Gewährleistungsausschluss ist beispielsweise nicht möglich... schreiben kann man da viel, es GEHT nciht!) ...- wenn nun, wie ich vermute, auch noch die salvatorische Klausel fehlt, ist damit ohnehin der gesamte Vertrag ungültig.

Ob ich allerdings einem Züchter, der ein solches "Geschäftsgebahren" an den Tag legt, ein Tier abnähme, ist eine andere Frage... wie ich sie beantworte, weiss ich.

Nichtsdestotrotz muss ich auch Kritik an dir üben!
Es geht um DAS hier in Verbindung mit deiner Email, die du an einen anderen Züchter geschrieben hast:

Ist es überhaupt rechtens sich aus jeder Gewährleistung herauszuziehen, wenn das Tier nach einigen Jahren an einer genetisch bedingten Krankheit erkrankt und enorme Kosten so an den Käufer fallen?

Ich hab schon bei deiner Mail an einen Züchter gestutzt (ich fand den Tonfall belehrend und anmaßend)... in Verbindung mit diesem Satz NUN tu ich nun was, was hier viele kaum für möglich halten würden: Ich stelle mich vor den Züchter und sage dir ganz glasklar:
So lang du DIE Haltung an den Tag legst, bekämest du von mir kein Tier!

Was willst du eigentlich?
Ne Garantieerklärung für künftige Gesundheit?
Lange nicht jede genetisch-bedingte Krankheit ist erforscht, oft der Zusammenhang noch gar nicht bekannt oder NOCH nicht erwiesen. Ein kompletter Risikoausschluß ist eben nicht möglich! Soll der Züchter für alle Zukunft eine Garantie abgeben, dass dein Tier allzeit gesund, fröhlich und exakt SO ist, wie DU es "mit ihm vereinbart hast"?
Du willst ein LEBEWESEN erwerben... dann verabschiede dich mal ganz flott von dem Gedanken, dass du jedes Risiko ausschließen kannst und eine "fehlerfreie Ware wie bestellt" erhälst!
Und wenn du dich von dem Risiko, das der "Erwerb" eines LEBEWESENS eben auch bedeutet, nicht verabschieden möchtest:
Die Firma STEIFF stellt wunderbare Katzen her... und DIE können garantieren, dass diese Katzen niemals krank werden (und Kosten verursachen).

Mir egal, wie irgendwer sonst hier dazu steht...
ich finde, das musste dir mal gesagt werden!
 
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  • Katzenschutzvertrag was ist noch normal? Beitrag #5
Bin mit Mistbaer ziemlich einverstanden :wink:

PS: aus juristischer Sicht ist da in der Tat einiges unwirksam an diesem Vertrag.

Schutzverträge, die vorformuliert sind, werden eigentlich immer als Allgemeine Geschäftsbedingungen angesehen und so beurteilt. Viele Klauseln halten dann nicht stand. So z.B. die Sache mit dem Gewährleistungsausschluss.

Ein Vorkaufsrecht - wenns denn als solches formuliert ist - sollte aber wirksam sein.

Diese Klausel ist mir bei Vermittlungen immer ganz besonders wichtig - dass das Tier, wenn es denn nicht bei den Leuten bleiben kann, auf jeden Fall als erstes mir wieder zur Rücknahme vorgeschlagen werden muss.

Es gibt zu all dem so einiges an Rechtsprechung, die teils auch sehr auseinander geht. Ist allerdings - soweit ich weiss - alles nur erstinstanzlich.
 
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  • Katzenschutzvertrag was ist noch normal? Beitrag #6
Hallo Mistbaer,

1. Dort ist auch eine salvatorische Klausel vorhanden

2. Nun eigentlich habe ich die Mail an den Züchter nicht belehrend gemeint, ich muss einfach zugeben ich war überaus verschreckt von den vielen Folgen die genetische Krankheiten mit sich ziehen könnten und wollte auch hinzuschreiben was ich nun eigentlich durchgelesen habe, nicht dass ich Tests verlange ohne selbst zu wissen was für Folgen das hat. Man kann natürlich in einer Email keinen Stimmen-tonfall mitschicken, so dass leicht vieles Missinterpretiert wird. Dafür habe ich in Zukunft einfach die Tipps von den vielen netten Usern beherzigt und rufe gleich an.

3. Ich will keine Garantie für eine Perfekte Katze,
nur finde ich bei der Konfrontation mit solchen Tierverträgen dass die Käufer massiv benachteiligt werden. Man muss für alle möglichen Schäden alleine aufkommen, muss jedoch im Zweifelsfalle alle Rechte dem Züchter zugestehen. :-|

Ehrlichgesagt finde ich es auch unverschämt wie du mich hier angreifst,
ich versuche nur mein bestes mich zu informieren, durchzulesen und umzuhören.
 
  • Katzenschutzvertrag was ist noch normal? Beitrag #7
Mistbaer, ich verfolgte ja ein paar Threads, in denen du dich mit zu Wort gemeldet hattest und heiße deine Kritik am "allgemeinen Forenzüchtermainstream" im Gegensatz zu einigen anderen hier für gut (obgleich ich persönlich hier und da zu einem anderen Fazit gelangen würde) - ein polemischer "Tonfall" ist in diesem Forum ja nun nicht unüblich aber wo du selbst einen "Tonfall" kritisiertest, muss ich dann doch sagen, dass ich hier blackykittys Empfinden teile: das "klang" für mich "belehrend und anmaßend" ihr gegenüber, um deine Wortwahl zu verwenden. Deine Interpretation ist schließlich rein spekulativ - nur weil man vielleicht von seinem Züchter erwartet, dass er alles in seiner Macht stehende tut, dass die Tiere aus seiner Zucht gesund sind und bleiben, bedeutet das noch lange nicht, man erwarte eine auf Lebenszeit "perfekte Katze".
 
  • Katzenschutzvertrag was ist noch normal? Beitrag #8
Hallo Mistbaer,

1. Dort ist auch eine salvatorische Klausel vorhanden

2. Nun eigentlich habe ich die Mail an den Züchter nicht belehrend gemeint, ich muss einfach zugeben ich war überaus verschreckt von den vielen Folgen die genetische Krankheiten mit sich ziehen könnten und wollte auch hinzuschreiben was ich nun eigentlich durchgelesen habe, nicht dass ich Tests verlange ohne selbst zu wissen was für Folgen das hat. Man kann natürlich in einer Email keinen Stimmen-tonfall mitschicken, so dass leicht vieles Missinterpretiert wird. Dafür habe ich in Zukunft einfach die Tipps von den vielen netten Usern beherzigt und rufe gleich an.

3. Ich will keine Garantie für eine Perfekte Katze,
nur finde ich bei der Konfrontation mit solchen Tierverträgen dass die Käufer massiv benachteiligt werden. Man muss für alle möglichen Schäden alleine aufkommen, muss jedoch im Zweifelsfalle alle Rechte dem Züchter zugestehen. :-|

Ehrlichgesagt finde ich es auch unverschämt wie du mich hier angreifst,
ich versuche nur mein bestes mich zu informieren, durchzulesen und umzuhören.

Ich glaube, wenn dem ist, wie du schreibst, dann stehen genau die beiden Probleme!

NATÜRLICH ist unendlich erschreckend, wenn man liets, was alles sein KANN, und genau so selbstverständlich MÖCHTE man bestimmte Dinge nicht erleben... weil es unendlich weh tut, das Leid eines geliebten Tieres mitzuerleben. Leider weiss ich davon ein sehr trauriges Lied zu singen! Ich habe im November eine kleine, 6 Monate alte Katze aus dem Katzenhaus aufgenommen, die so wundervoll war, dass mir das, was geschehen ist, bis heute weh tut; das ist kein Spruch, das ist tatsächlich so. Sie verstarb am Neujahrstag, wenige Wochen nach der Kastration, an FIP. Und bis JETZT begreife ich nicht, dass ein solches so unendlich dankbares und liebevolles Tier so viel Leid erleben muss und nicht einfach nur LEBEN, lieben, geliebt werden darf!

Augenscheinlich reagierst du auf den Schreck, der dir in die Glieder gefahren ist, als du all das gelesen hast, was sein KANN. Dann kann ich dir nur raten, kurz drüber nachzudenken, welchen EINDRUCK das, was du schreibst, wahrscheinlich beim Gegenüber erzeugt. Der stimmt -wenn alles stimmt, wie du es schreibst- nämlich nicht mit dem überein, was du schreiben und zum Ausdruck bringen WILLST.

Die massive Käuferbenachteiligung ist oft, sehr oft, Bestandteil von AGB... da brauchst du nur bei nem klassischen Möbelhaus (alter Schule) zu schauen, was DIE sich einbilden, wie oft und lang sie Lieferungen verschieben und Teillieferungen vornehmen dürfen! Weil das so ist, gelten gerichtliche Auseinandersetzungen ÜBER AGB als sehr aussichtsreich für den Verbraucher. Lang nicht alles, was geschrieben steht, ist rechtens... man kann aber, und hier kommen wir zu DEM Züchter, der dir diesen Vertrag vorgelegt hat, aus dem, was der Verkäufer in seinen Vertrag reinschreibt, allerhand entnehmen, mit wes Geistes Kind man es zu tun hat. Und das hab ich -denk ich- in meinem Post zum Züchter, um den es dir grad geht, klar zum Ausdruck gebracht:
Ob ich allerdings einem Züchter, der ein solches "Geschäftsgebaren" an den Tag legt, ein Tier abnähme, ist eine andere Frage... wie ich sie beantworte, weiss ich.
Überdeutlich: Ich nähme NICHT!

Abschließend:
Mag sein, dass du mit deinem
"Ist es überhaupt rechtens sich aus jeder Gewährleistung herauszuziehen, wenn das Tier nach einigen Jahren an einer genetisch bedingten Krankheit erkrankt und enorme Kosten so an den Käufer fallen?"
tatsächlich nur gemeint hast:
"Ich möchte doch, dass ein Züchter sich nach HEUTIGEM Erkenntnisstand die größte Mühe gibt, ein gesundes Tier heran zu züchten... im Interesse des Tieres!"
Dann ist der Satz da oben schlicht unglücklich ausgedrückt... der liest sich anders.

Es gibt keine Garantie.
Was es gibt, sind "gute Voraussetzungen".
Die bekommst du, wenn du einen Züchter findest, der verantwortungsvoll handelt.
Es ist nicht schön, aber: Ich denke, dazu wirst du sehr genau hinschauen und ein ganzes Weilchen suchen müssen.
ODER du lässt dir von Menschen, die hier tätig sind und züchten und denen du nach deinem Eindruck Vertrauen entgegen bringst, ein paar Ansprechadresse geben, bzw findest auf andere Weise einen Züchter, der DEINEN Vorstellungen verantwortungsvoller Zucht entspricht. Und wartest dann, bis dort ein Tierchen geboren ist.
Dann kann es natürlich sein, dass du noch ein wenig länger auf ein Tier warten musst... dafür wüsstest du aber, in welchem Bettchen es auf diese Welt kam! Und dann könntest du, denke ich, das haben, dessen es am Ende bei einer solchen Entscheidung eben auch bedarf: Vertrauen. Vertrauen in den Züchter und damit in eine gute Zukunft für dich und dein künftiges Tier!

Ich wünsche dir Glück bei der Suche.


edit @sisasu:
Ich denke, dass damit auch dein letztes Posting beantwortet ist... ich mag nicht wieder endlos werden...
 
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