Katzenschutznetz nicht gestattet

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  • Katzenschutznetz nicht gestattet Beitrag #1
digdog

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Leider hatte ich heute ein Gespräch mit meinem Vermieter, wir wollten ein Katzenschutznetz auf dem Balkon anbringen. Leider gestattet das unser Vermieter nicht, verunstaltet die Hausfassade oder den Blick der Hausfassade bla bla.... Möchte doch meine Beiden im Sommer mit auf den Balkon nehmen ohne irgend welches Leinen Gedönse. Bin zur Zeit etwas unglücklich. Hat von Euch noch jemand eine Idee wie ich den Balkon katzensicher bekomme. Der Kater unserer Nachberin strolcht so auf der Brüstung, na ja die wohnt auch nicht in der 2 Etage.... wenn jemand eine Idee hat last es mich wissen auch wenn ich keine Hoffnung habe.:mrgreen:
 
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  • Katzenschutznetz nicht gestattet Beitrag #2
Hallo, also wir haben uns von Boy die Teleskopstangen zum einpannen zwischen Decke und Boden und ein transparentes Katzennetzt bestellt, müssen somit nicht bohren und das Netz sieht man auch kaum.

Kann er denn sowas verbieten, ich meine solang du nicht bohrst :?::?: Hier der link zur Seite, ist vielleicht ne Lösung für euer Problem.

Ansonsten, ohne Netz ist halt echt schlecht, selbst wenn du immer dabei wärst, es muss nur mal ein Vogel vorbeifliegen:-?

 
  • Katzenschutznetz nicht gestattet Beitrag #3
Als ich bei meiner Hausverwaltung angefragt habe, hab ich gleich Bilder von dem Netz mitgeschickt, auf denen man sehen kann, dass es von außen kaum zu sehen ist. Und ich hab auch gleich angeboten nur die Teleskopstangen, ohne Bohren zu benutzen.
Vielleicht kannst du deinen Vermieter mit Bildern überzeugen. Die meisten können sich das mit dem Netz eh nicht so richtig vorstellen.
Viel Glück.
 
  • Katzenschutznetz nicht gestattet Beitrag #4
hey danke Euch, das ist ja eine super Idee, doch Vermieter müssen ein Katzenschutznetz nicht gestatten wenn er der Meinung ist das es das Gesamtbild des Hauses stört. Ich habe auch gelesen das man damit zum Rechtsanwalt gehen kann, doch muss ich sofort schiessen, denke eher nicht?! Erst mal nochmal nett nachfragen und bildlich zeigen.:mrgreen: Danke
 
  • Katzenschutznetz nicht gestattet Beitrag #5
So, das war wohl nichts. Wenn nein dann nein, egal wie es aussieht, Aussage des Vermieters. Na ja vielleicht haben wir doch bald Glück das wir an ein kleines Eigenheim kommen. Ich hoffe es, für meine Kinder und meinen Katzen.
 
  • Katzenschutznetz nicht gestattet Beitrag #6
Nun ja, es ist nun mal so, dass der Vermieter in dem Fall im Recht ist und daran ändert auch ein Besuch beim RA nichts. Am besten klärt man so etwas schon vor dem Einzug.
 
  • Katzenschutznetz nicht gestattet Beitrag #7
So sicher bin ich mir gerade nicht.
Wohnst Du denn in einem Mehrfamilienhaus und hast auch eine Hausverwaltung?
Wenn ja, dann ist für die Außenfassade die Hausverwaltung zuständig, und nicht der Vermieter.
 
  • Katzenschutznetz nicht gestattet Beitrag #8
Wie sieht es denn aus mit Blumenkästen ringsum und darin irgendwas pflanzen, was wie eine natürliche Barriere funktioniert?
 
  • Katzenschutznetz nicht gestattet Beitrag #9
So sicher bin ich mir gerade nicht.
Wohnst Du denn in einem Mehrfamilienhaus und hast auch eine Hausverwaltung?
Wenn ja, dann ist für die Außenfassade die Hausverwaltung zuständig, und nicht der Vermieter.

Soweit mir bekannt ist, ist die Hausverwaltung lediglich das 'ausführende' Organ, es ist die Hauseigentümergemeinschaft (also die Versammlung ALLER Wohnungseigentümer), die das beschließt und wenn es beschlossen ist, muss sich auch jeder Vermieter daran halten und das so seinem Mieter weitergeben - das gilt übrigens auch für 'wuchernde' Pflanzen @Sky Eyes Lara, denn alles, was sich über der Balkonbrüstung abspielt, fällt in diesen Bereich der Fassadeneinheitlichkeit oder wie auch immer das fachjargonmäßig heißt.

Die Hausverwaltung hat damit herzlich wenig zu tun, die ist i.d.R. in Verbindung mit einem (falls vorhanden) Hausmeister dazu da, immer mal wieder zu überprüfen, dass sich jeder auch daran hält.
 
  • Katzenschutznetz nicht gestattet Beitrag #10
Aber Blumen sind doch nicht verboten, oder? Ich habe mal meine Blumenkästen so bepflanzt, dass das echt schön aussah und die Mieze nicht drüber konnte. Kommt natürlich auch auf die Mieze an und ihr Sprungvermögen.
 
  • Katzenschutznetz nicht gestattet Beitrag #11
Aber Blumen sind doch nicht verboten, oder? Ich habe mal meine Blumenkästen so bepflanzt, dass das echt schön aussah und die Mieze nicht drüber konnte. Kommt natürlich auch auf die Mieze an und ihr Sprungvermögen.

Wenn die ETG es anders beschlossen hat, doch! Alles, was über Brüstungshöhe ist, fällt unter diesen Beschluss (wenn es einen gibt).
 
  • Katzenschutznetz nicht gestattet Beitrag #12
Ne... die Frage war eigentlich für die TE, ob Blumen verboten sind - denn dann ist es klar. Kann ich mir aber eigentlich nicht vorstellen, höchstens eine Klausel, dass es nicht zu viel sein darf (von wegen Zuwucherungen etc.)
 
  • Katzenschutznetz nicht gestattet Beitrag #13
Wenn man kein Katzennetz spannen darf, gibts doch noch die Möglichkeit die Fenster abzusichern.



Den machst du rein, wenn du das Fenster aufmachst und wieder raus, wenn du das Fenster schließt.

Oder fallen solche Rahmen dann auch unter "Fassadenverunstaltung"?
Ich hab das Problem zum Glück nicht. Mein Vermieter hat zu mir gesagt, ich hätte gar nicht fragen brauchen wegen den Tieren. Ich soll sie nur nicht in den Hausflur lassen. Er hat sich richtig gewundert, dass ich gefragt hab, ob ich zwei Katzen halten darf und den Balkon absichern darf (der nach vorne raus geht). Im Mietvertrag stand, dass ich fragen soll, und dann braucht ich das gar nicht. :lol:
Find ich nett.
 
  • Katzenschutznetz nicht gestattet Beitrag #14
@saurier
nein einen RA werde ich deswegen bestimmt nicht einschalten, vor dem Einzug vor 15 Jahren wusste ich auch noch nicht das ich mal irgend wann Katzen bekomme sonst hätte ich das abgeklärt. Für die Hundehaltung brauchte ich ja auch eine Genehmigung von ihm:-D.

Wir haben eine 1.30 hohe Balkonbrüstung, diese ist auch komplettg dicht, darauf stehen schon Blumenkästen, doch würde ich unserer Katze zu trauen das sie ihr die Höhe nichts ausmacht. Bei uns müssen übrigens die Balkonkästen obenauf stehen oder nach innen, darüber ist es nicht gestattet.:???: Unser Haus ist in Privathänden es gibt hier keine Hausverwaltung. Zumal was soll man dann anpflanzen damit Katz sich nicht wagt darüber zu springen? Ganz sicher wäre ich mir mit dieser Methode nicht und unsere Fenster sind riesengross. Das einzige was ich machen kann ist, das sie auf den mit Fenster abgesicherten Laubengang gehen dürfen, wenn die Nachberin im Urlaub fährt sie ist allergisch:mrgreen: aber da ist es auch langweilig nur kahle Wände und man kann nirgends liegen um was zu sehen.
 
  • Katzenschutznetz nicht gestattet Beitrag #15
Ich habe komplett alles mit Lavendel bepflanzt und das hat auch schon gereicht. Platz auf der Brüstung hatte sie wegen der Kübel schon nicht mehr und durch das Lavendel hat sie es nicht mal mehr versucht, da hoch zu springen. Dieses Jahr werde ich das auch bei meinen Mädels probieren, denn ein Katzennetz kann ich auch nicht wirklich anbringen - mein jetziger Balkon ist an drei Seiten offen und so groß wie eine Telefonzelle. :???:
 
  • Katzenschutznetz nicht gestattet Beitrag #16
Ich wohne in einer Eigentumswohnung. Die Verwaltung hat da überhaupt nix zu sagen. Die Eigentümer (worunter ja auch der Vermieter zählt) sind diejenigen die bestimmen.

Habt ihr einen Balkon der nur vorne offen ist? Also wie ein Zimmer wo halt kein Fenster drin ist?
Wenn ja, dann könnt ihr euch etwas zusammenbasteln was ihr halt immer wieder abmachen müsst. Da kann euer Vermieter nix dagegen sagen. Denn sonst müsste er auch Sonnenschirme und ähnliches verbieten können (was er aber nicht kann).

Voraussetzung ist, dass ihr halt ggf. ein paar Löcher bohren müsst.
Aber in der Wohnung selbst darf der Vermieter das Löcher bohren ja auch nicht verbieten. Und der Balkon zählt zur Wohnung.
 
  • Katzenschutznetz nicht gestattet Beitrag #17
Du könntest auch etwas höhere Blumen pflanzen und noch ein kleines Netz in die Erde stecken.
Ich denke nicht das sie dann darüber springen.
Ich habe auf dem Balkon ein Tisch, auf dem ich im Sommer Gemüse habe wo ich nicht will das sie rangehen.
Ich habe ein etwa 30cm hohes Fliegengitter Netz darum gespannt und es springt nie jemand dadrauf. Obwohl der Tisch gleich daneben steht.
Ich denke nicht das sie über das Netz und die Blumenkästen springen werden. Natürlich dürftest du sie nie alleine rauslassen.
14010718cx.jpg
 
  • Katzenschutznetz nicht gestattet Beitrag #18
also soweit ich weiß ist das mit den netzen recht umstritten, es gibt auch gerichtsurteile wo ein katzennetz bleiben darf.. weil es für die katze zu gefährlich ist aus dem 2 stock zu fallen. vorraussetzung: keine bohrlöcher sondern teleskopsangen..
schau mal hier zb:

wobei ich denke das ist unterschiedlich, es gibt wohl auch genau gegenteilige urteile...ich denke es kommt auf den richter an...
letztendlich kannst du entweder vor gericht oder zum anwalt oder es einfach anbringen...
:-(
leider doof...viel glück :lol:
 
  • Katzenschutznetz nicht gestattet Beitrag #19
oh ne, auf Rechtsanwalt und co. habe ich def. keine Lust:cool: Wenn sie raus gehen, dann wohl doch wieder nur unter Aufsicht und Geschirr mit hohen Blumen. Wäre ja wirklich zu schön gewesen wenn mal etwas klappen würde.:cry:
 
  • Katzenschutznetz nicht gestattet Beitrag #20
Soweit mir bekannt ist, ist die Hausverwaltung lediglich das 'ausführende' Organ, es ist die Hauseigentümergemeinschaft (also die Versammlung ALLER Wohnungseigentümer), die das beschließt und wenn es beschlossen ist, muss sich auch jeder Vermieter daran halten und das so seinem Mieter weitergeben - das gilt übrigens auch für 'wuchernde' Pflanzen @Sky Eyes Lara, denn alles, was sich über der Balkonbrüstung abspielt, fällt in diesen Bereich der Fassadeneinheitlichkeit oder wie auch immer das fachjargonmäßig heißt.

Die Hausverwaltung hat damit herzlich wenig zu tun, die ist i.d.R. in Verbindung mit einem (falls vorhanden) Hausmeister dazu da, immer mal wieder zu überprüfen, dass sich jeder auch daran hält.

ja da hat saurier (klein geschrieben!!) "leider" recht. Man kann sogar das Aufstellen eines Kleidertrockners/Ständers verbieten, wenn man es "von außen" sehen kann. Willkommen im kleinbürgerlichen Deutschland :-| Hatte mir damals auch Wohnungen angeschaut wo das so war.

Und auch bei einer "natürlichen" schön gestuzten Pflanzen Barriere, ist nicht gesagt, ob die Mietz nicht doch mal einen Sprung in die Freiheit wagt. Das höre ich leider immer wieder "meine Katze ist vom Balkon gesprungen" (manchmal passiert nix, manchmal wird "nur" ein Pfotenballen angerissen, aber auch schlimme Brüche und noch Schlimmeres können da die Folge sein)
 
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