Soweit mir bekannt ist, ist die Hausverwaltung lediglich das 'ausführende' Organ, es ist die Hauseigentümergemeinschaft (also die Versammlung ALLER Wohnungseigentümer), die das beschließt und wenn es beschlossen ist, muss sich auch jeder Vermieter daran halten und das so seinem Mieter weitergeben - das gilt übrigens auch für 'wuchernde' Pflanzen @Sky Eyes Lara, denn alles, was sich über der Balkonbrüstung abspielt, fällt in diesen Bereich der Fassadeneinheitlichkeit oder wie auch immer das fachjargonmäßig heißt.
Die Hausverwaltung hat damit herzlich wenig zu tun, die ist i.d.R. in Verbindung mit einem (falls vorhanden) Hausmeister dazu da, immer mal wieder zu überprüfen, dass sich jeder auch daran hält.