Ich verweise an dieser Stelle mal auf unsere Nutzungsbedingungen :
Wir befürworten ausdrücklich nicht, dass hier von illegalen Handlungen berichtet wird.
Das TSG erlaubt die Lebendfütterung mit Wirbeltieren mit Berechtigungsschein dann, wenn ein Tier anders nicht artgerecht ernährt werden kann. Bei allen anderen Tieren steht das Verfütterung lebender Wirbeltiere durch den Menschen unter Strafe.
Daher werde ich alle dahingehenden Postings nun löschen und weise darauf hin, dass im Wiederholungsfall eine Sperrzeit für den Forenaccount in Kraft tritt.
Die Diskussion ist an dieser Stelle beendet.
TanteAnne
im Namen der Forenteams