Unterschied Besitz, Eigentum, Tierhalter
Besitz laut Wiki: die tatsächliche Herrschaft über eine Sache, auch wenn diese Herrschaft gegebenenfalls nicht rechtmäßig besteht.[1] „Besitz“ bedeutet also, dass jemand über eine Sache verfügt, sie in seiner Gewalt hat, unabhängig davon, ob die Sache sein Eigentum ist oder nicht, also beispielsweise auch, wenn die Sache gemietet oder unrechtmäßig angeeignet ist.
Also der Dieb ist Besitzer seiner gestohlenen Sachen. Oder wenn du deine Katze in die Katzenpension gibst. Einfach weil sie in dem Moment die die Gewalt über das Tier haben.
Eigentum laut Wiki: ist das umfassende Herschaftsrecht. Dir gehört das Tier rechtmäßig und du kannst alles bestimmen.
Tierhalter laut Wiki: Halter des Tieres ist derjenige, der normalerweise über das Tier bestimmen kann (Bestimmungsmacht), der aus eigenem Interesse für die Kosten (Unterhaltung) des Tieres aufkommt, dem allgemein die Vorteile des Tieres (Wert und Nutzen) zugutekommen und der das wirtschaftliche Risiko des Verlustes des Tieres (Verlustrisiko) trägt.[3][4]
Der Begriff Tierhalter ist dabei nicht mit dem Begriff Eigentümer gleichzusetzen. In der Praxis ist der Halter aber regelmäßig der Eigentümer oder jemand, der sich wie ein Eigentümer verhält.[4] Einen häufigen Unterschied zum Besitz (im Sinne des BGB) könnte man in der Dauerhaftigkeit des Verhältnisses vom Tierhalter zum Tier sehen: Wer sich einen Hund zum Spazierengehen ausleiht, wird zwar Besitzer, aber nicht Tierhalter.
Tierhalter ist man also quasi immer, sobald man das Tier dauerhaft versorgt. Es ist ein Begriff der zusätzlich zu Eigentümer und Besitz gebraucht wird wenn es um Tiere geht. Und auch ein Besitzer kann Tierhalter sein, wenn er z.B den gestohlenen Hund jahrelang gut versorgt. Oder die Omi oder der Bauer, die jeden Tag zuverlässig die Streunerkatzen füttern. Zumindest steht es so in einigen Kastrationsverordnungen. Gibt ja Leute die sagen: Das sind nicht meine Tiere, wir müssen sie nicht kastrieren lassen...