gesetzliche Regelunghen für Freigänger?

Diskutiere gesetzliche Regelunghen für Freigänger? im Tierschutz Forum im Bereich Katzenfreunde; Hi ihrs, ich wollte mich mal schlau machen, ob es irgendwelch gesetzlichen Regelungen für freilaufende Katzen gibt. ZB eine vorgeschriebene...
  • gesetzliche Regelunghen für Freigänger? Beitrag #1
lisbonlioness

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Hi ihrs,

ich wollte mich mal schlau machen, ob es irgendwelch gesetzlichen Regelungen für freilaufende Katzen gibt. ZB eine vorgeschriebene Tollwutimpfung, Kastration oder ähnliches.
Keine Angst, ich frage nicht, weil ich meine beiden rauslassen möchte, das würde ich nicht machen. Interessiert mich nur brennend, weil ich grad mal wieder eine Dauerdiskussion über das Thema im Freundeskreis zu laufen habe.
Vielen Dank im Voraus, LG,
Steffi
 
  • gesetzliche Regelunghen für Freigänger? Beitrag #2
also mir sind keinerlei regelungen bekannt. wenn es welche gäbe müsste ich es wissen. mir ist sowas noch nie zu ohren gekommen.

hell
 
  • gesetzliche Regelunghen für Freigänger? Beitrag #3
Ach verdorich... schade.
Ich bin grad dabei, einen Bauern an den Popo zu kriegen, weil er in meinen Augen unverantwortlich mit seinen Katzen umgeht. So nach dem Motto "lass die mal fröhlich werfen, ich such mir ein Kitten aus, der Rest kommt schon unter, und wenn nicht, ist mir das auch schei*egal"
Allerdings reicht das wohl nicht, um ihm den Tierschutz auf den Hals zu hetzen, oder?

LG,
Steffi
 
  • gesetzliche Regelunghen für Freigänger? Beitrag #4
aber ich ahbe ma gehört wenn der tierschutz mitbekommt das sie nicht geschnitten sind gibbet stunk
 
  • gesetzliche Regelunghen für Freigänger? Beitrag #5
  • gesetzliche Regelunghen für Freigänger? Beitrag #6
tollwut impfungen sind nur bei grenzübertritt vorgeschrieben. ansonsten nicht. wer soll das denn kontrollieren?

und gegen den bauern kann man auch nicht viel machen. man kann ihm nur anbieten ihm bei fang- und kastrationsaktionen zu helfen. die kastrationen übernehmen sicher irgendwelche ansässigen vereine etc.

hell
 
  • gesetzliche Regelunghen für Freigänger? Beitrag #7
In dem Link steht was anderes. Wenn der Verdacht besteht, dass eine Katze mit einem Tollwuttier in Berührung gekommen ist, dann darf sie getötet werden, falls der Besitzer die Tollwutimpfung nicht nachweisen kann.
 
  • gesetzliche Regelunghen für Freigänger? Beitrag #8
klar, das kann passieren. aber pflicht in dem sinne dass man eine impfung nachweisen muss und ansonsten bestraft wird, gibt es nicht.
also ein ungeimpftes tier zu aben ist keine ordnungswidrigkeit oder so.

hell
 
  • gesetzliche Regelunghen für Freigänger? Beitrag #9
Hast Du denn die Möglickeit, die werfende Katze "abzuholen" und ins Tierheim zu bringen? So'ne Kastration geht schnell :roll: kann ja keiner wissen, dass sie wem gehört...

PS: Falls einer fragt, das habe ich NICHT geschrieben 8)
 
  • gesetzliche Regelunghen für Freigänger? Beitrag #10
Hi ihr Lieben,
also, die Möglichkeit habe ich leider nicht. Es klingt total bescheuert, aber der Bauer hat nen Hund, der das zu verhindern weiss :roll:

Es geht mir darum, dass ich ihm gern alle Katzen wegnehmen würde, aber das geht a) sowieso nicht, und selbst wenn, hätte er b ) flugs ein paar neue. Mich widert es nur so tierisch an, dass er sich für EINE von ihm gewünschte neue Katze zwei Würfe produzieren lässt, von denen direkt einer dergestalt in die Hose gegangen ist, dass Mama sich nicht lange genug um die Kitten gekümmert hat.
Ein kleine Ergebnis dieses Wurfes habe ich gesehen. Angeblich 10 Wochen alt; ich behaupte, es sind mit viel gutem Willen 8.
Im Prinzip bin ich machtlos, ein Gefühl, dass wir wohl alle in dieser Hinsicht kennen. Aber ich dachte, dass ich vielleicht auf die "Vorschriften nicht eingehalten"- Tour an ihn rankomme.
Ich danke Euch für Eure Hilfe, aber leider muss ich wohl weiterhin zusehen, zumindest solange sich nichts Weiteres ergibt. (herrje, das widert mich so an!!)
Verlasst Euch drauf, wenn sich dennoch ne winzigkleine Chance ergibt, werde ich NICHT den Rat befolgen, den mir cikobi NICHT gegeben hat!!! :twisted:

LG,
Steffi
 
  • gesetzliche Regelunghen für Freigänger? Beitrag #11
Hallo Steffi,

gesetzliche Bestimmung den Freigang von Katzen betreffend gibt es leider nicht, nur bei vorkommenden Tollwutfällen ein Leinenzwang oder eine Ausgangssperre für Haustiere, die das Veterinäramt dann verhängen kann.
Ich würde aber dennoch den Tierschutz vor Ort ansprechen, die in solchen Fällen vielleicht mehr Erfahrung in Überzeugungsarbeiten haben und auch prüfen können, ob die Tierhaltung Grund zur Klage gibt.
Sollten die Tiere auf diesem Hof nämlich ansteckende Krankheiten haben, die andere Katzen oder gar Menschen befallen könnte wäre hier schon ein Ansatz Klage zu führen.

Viele Grüße
Russian
 
  • gesetzliche Regelunghen für Freigänger? Beitrag #12
wird der hund zufällig an der kette gehalten? dann wäre das ein verstoß gegen die tierschutzbestimmungen (ich glaube, auf nationaler ebene und nicht nur auf länderebene) und damit ein spitzenargument für den tierschutz.

sonst siehe russian.
 
  • gesetzliche Regelunghen für Freigänger? Beitrag #13
Hi ihrs,
leidergottseidank ist es kein Kettenhund, und auch sonst ist nichts augenfällig- es bedürfte schon einiger Fragen, um der Sache auf den Grund zu gehen.
Ich werde mal "einfach" den Tierschutz anrufen und ganz blöde nachfragen, die werden dann schon wissen, ob ich mich zu Recht gräme oder übereifrig bin. (was ich natürlich nicht glaube, aber die Erfahrung lehrt sicher so einiges!)
Ich werde Euch berichten, ob/ was sich tut. Geht mal davon aus, dass ich das nicht auf sich beruhen lasse! :evil: :!:

Vielen Dank und LG,
Steffi
 
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