Rechtliche Frage

Diskutiere Rechtliche Frage im Katzen Forum im Bereich Katzenfreunde; Angenommen, Person A hatte 3 Jahre lang eine Katze, war also Eigentümer und Besitzer. Aufgrund eines Schicksalsschlages wurde die Katze von...
  • Rechtliche Frage Beitrag #1
Catwomanx3

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Angenommen, Person A hatte 3 Jahre lang eine Katze, war also Eigentümer und Besitzer.
Aufgrund eines Schicksalsschlages wurde die Katze von Person A von Familienmitgliedern einfach an Person B gegeben, Person A konnte sich dagegen nicht wehren, da Minderjährig.

Nun musste sich Person A damit zufrieden geben, hat aber mündlich klargestellt, dass sie die Katze wieder zurück holt, sobald sie volljährig ist. Person B stimmte dem zu, die Katze ist also nur in Pflege dort.
Nun nach einem halben Jahr war Person A soweit, die Katze wieder zu holen, aber Person B rückt diese nicht mehr raus.

Folgendes Problem: Person A konnte das nicht vertraglich festhalten, da Minderjährig. Anzeige erstatten wäre in dem Fall möglicherweise zwecklos, da die Beweise fehlen, dass die Katze ursprünglich Person A gehört und es mündlich so festgehalten wurde.
Beweis, dass Person A der EIGENTÜMER ist, könnte im Archiv des Tierarztes noch festgehalten sein aufgrund von Tierarztbesuchen und eingetragenem damaligen Besitzer.

Wie ist hier die Rechtslage? (Mal abgesehen von den ganzen Pflegekosten)
 
  • Rechtliche Frage Beitrag #2
Auch als Minderjähriger kann man Eigentum haben - die Eltern dürfen das nicht einfach so weggeben.

Das Problem ist die Beweislage. Hat die Minderjährige Beweise, dass KEINE Übereignung stattgefunden hat, sondern die Katze nur in Pflege gegeben wurde? Zeugen z.B.?

Sonst wird das schwer. Dass sie Eigentümerin war, ist nicht der ausschlaggebende Punkt; es kommt darauf an, beweisen zu können, dass die Katze nicht übereignet wurde sondern nur in Pflege gegeben wurde.
Indiz könnte z B sein, dass sie bzw die Eltern weiter Tierarzt-Kosten gezahlt haben oder Futter etc.
 
  • Rechtliche Frage Beitrag #3
Ich würde sagen, das sieht für Person A leider nicht gut aus, wenn sie keine Beweise hat, dass die Miez ihr gehört...
Mündliche Absprachen zählen vor Gericht nicht, da dann Aussage gegen Aussage steht.
Ich hätte an Stelle von Person A zum Zeitpunkt der Weggabe einen Vertrag aufgesetzt, den die Eltern, Person B und Person A unterschreiben.
Aber hinterher ist man immer schlauer...
 
  • Rechtliche Frage Beitrag #4
Danke für die schnelle Antwort!
Zeugen sind vorhanden. Allerdings wurden keine Pflegekosten gestellt, obwohl Person A es Person B angeboten hat, aber diese eine "mitverpflegung" ablehnte.

-

Beweise sind wie gesagt nur das Archiv vom Tierarzt und die Familie, die die Katze als Welpe an Person A vermittelt hat.
Eltern sind leider nicht mit im Spiel, sondern nur Familienmitglieder wie Tante und Cousine.

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Rechtliche Frage Beitrag #5
Wurde das irgendwo festgehalten, dass die Kostenübernahme angeboten und abgelehnt wurde?

Oder gibts dafür Zeugen?

Ist A nun volljährig? Wenn ja, würd ich vorschlagen, mit all dem mal zum Anwalt zu gehen und das alles abklopfen zu lassen. Ist nie einfach, Tiere wiederzubekommen, kann aber klappen !
 
  • Rechtliche Frage Beitrag #6
Wenn der Rechtsweg beschritten würde, so könnte man wohl eine Münze werfen für den Ausgang.

Was nicht beschrieben wurde, aber sehr entscheidend sein kann:
Wie geht es denn der Katze bei Person B?
Warum meldet sich Person A erst nach 6 Monaten?
 
  • Rechtliche Frage Beitrag #7
Nein leider wurde auch das weder schriftlich festgehalten, noch waren Zeugen anwesend :-(

Die Katze ist bei Person B schon entlaufen, kam tragend zurück, war zu dem Zeitpunkt leider nicht kastriert da dies erfolgen sollte, allerdings der Schicksalsschlag dazwischen traf.
Person B versicherte Person A immer wieder, die Kätzin endlich aus eigener Tasche (auch hier lehnte sie eine Kostenunterstützung von Person A ab) kastrieren zu lassen. Ob erfolgt oder nicht ist unklar, da Person B den Kontakt meidet.
Person A hat sich regelmäßig und auch schon weit vor 6 Monaten über das ergehen der Katze erkundigt und diese besucht, allerdings ist das nicht so einfach, da Person B nicht sehr begeistert davon war und immer wieder ablehnte.

LG
 
  • Rechtliche Frage Beitrag #8
Ok, das erhöht die Chance für Person A.
Wenn ständiger Kontakt, bzw. Kontaktwunsch zur Katze da war, dann könnte es Person A mal mit einem Rechtsanwaltsschreiben probieren.

Und was ist dann mit den Kitten der tragenden Katze passiert? Oder ist die Katze noch trächtig oder stillend?
Blicke bei der Zeitlinie nicht durch.
 
  • Rechtliche Frage Beitrag #9
Kontaktwunsch war ständig da, Anfragen erfolgten dementsprechend über soziale Netzwerke.

Die Kitten kamen zu 3. auf die Welt, ob Mutter noch säugend ist ist unsicher, vermutlich schon. Kitten sind schon reserviert


Zeitlinie: Im März 2014 kam die Katze zu Person B
Zwischenzeitlich wollte Person A immer wieder die Katze sehen, was aber leider nur alle 2 Monate zustande kam, da Person B sich weigerte.

Im Mai 2014 ist die Katze abgehauen, Person B kümmerte es nicht, Person A erfuhr dies durch Zufall durch ein soziales Netzwerk, hing überall Tasso Plakate auf, informierte das Tierheim usw.
Katze tauchte Wochen später wieder auf bei Person B, Person A hat nicht mal Bescheid gesagt bekommen, bei Nachfrage kam keine Auskunft, nur patzige, genervte und uninformative Antworten.

Im April 2014 erfuhr Person A wieder durch Zufall, dass die Katze nun tragend ist.

Die Geburt der Kitten, im Juni 2014, blieb Person A auch außen vor, dies erfuhr sie ebenfalls durch Zufall über Bilder in einem sozialen Netzwerk, obwohl Person A fast täglich nachgefragt hat ob bei der Schwangerschaft alles gut läuft und die Kitten nun da sind.

Im Juli 2014, nach langer Bettlerei, durfte Person A dann ihre Katze besuchen und die Kitten, wo gesagt wurde, dass die Katze bald wieder nachhause zu Person A dürfe usw, und Person B sich weigerte.

Seitdem war bis zum heutigen Tage kein direkter Kontakt zu Person B, nur indirekter über Dritte.

LG
 
  • Rechtliche Frage Beitrag #10
Leider klingt das aus meiner Sicht so, als ob Person B von Anfang an die Katze so behandelt hat, als sei es ihre eigene (ob gut oder schlecht sei mal dahingestellt), und als ob Person A dies - wenn auch widerwillig - so hingenommen hat.

Für mich gehen diese Indizien deutlich in die Richtung "Katze wurde übereignet" :-(

Dennoch: wenn es irgend geht, würd ich mal Rat beim Rechtsanwalt einholen und alles versuchen, die Katze wiederzubekommen. Vielleicht klappt es ja doch, man kann das aus der Ferne nur sehr schlecht beurteilen.
 
  • Rechtliche Frage Beitrag #11
Blöde Situation, ohne RA oder Gericht wird da wohl nichts passieren.
Letztlich wird derjenige "gewinnen", der die besseren Nerven, mehr Zeit und genug Euros für den ganzen Hickhack hat.
 
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