Also erstens rede ich nicht von einer Einfriedung eines Grundstückes, was man natürlich auch machen kann, sondern von einer Einfriedung innerhalb eines Grundstückes. Und die darf man bis zu einer gewissen Höhe, meist sind es 1,80m genehmigungsfrei immer machen. Und sei es das man, wie bei uns auch, den 1,8m hohen Katzenzaun direkt hinter dem 0,5m hohen Jägerzaun errichtet. Ja das mag widersinnig erscheinen, aber das sind nunmal deutsche Gesetze. In den Fällen wo dies dennoch nicht geht, wie bspw. in manchen Kreuzungsbereichen, kann man dennoch einen Maschendrahtzaun oder noch einfacher, ein Netz spannen. Wie gesagt, einige Kompromisse muss man schon bereit sein einzugehen, aber man kann nicht sagen, es geht einfach nicht, nur weil man Probleme hat seinen ganz bestimmten Zaun durchzusetzen.
Im übrigen reicht eine 1m Zaun den man mit Weidezaundrähten sichert völlig aus. Wie ich schon sagte, ob nun 1m oder 1,8 ist ohne Weidezaun oder Überkletterschutz ohnehin nicht von Belang.