Kastration bei Wohnungskatzen sinnvoll?

Diskutiere Kastration bei Wohnungskatzen sinnvoll? im Katzen Forum im Bereich Katzenfreunde; Nein, mehr würde ich nicht sagen. Kastra ist halt einfach ein notwendiges Übel. Ich versuche mir einfach keine Gedanken darum zu machen, ob den...
  • Kastration bei Wohnungskatzen sinnvoll? Beitrag #41
@aLuckyGuy.. ich habe dich so verstanden....Das du dem Thema Freigang mehr Beachtung schenkst als dem Thema Kastration!
Nein, mehr würde ich nicht sagen. Kastra ist halt einfach ein notwendiges Übel. Ich versuche mir einfach keine Gedanken darum zu machen, ob den Katzen womöglich etwas fehlt oder nicht. Es ist einfach so und fertig. Was ich aber auch nicht gut finde, sind Leute die sich die Kastra um jeden Preis schönreden. Von wegen, Katzen würden ja eh leiden beim Sex und dergleichen. Ja ok. natürlich mag es vollkommen egal sein, weshalb man seine Katzen kastrieren lässt, hauptsache man macht es überhaupt. Ich mag es aber trotzdem nicht.

nun nicht jedem ist es möglich seinen Garten, wenn er denn einen hat so abzusichern, dass die Katzen rausgehen können. Das wollen wird oft das finanzielle nicht können eingeholt.
Ganz ehrlich, wenn man einen Garten hat, ist es immer möglich ihn zu sichern. Auch finanziell gesehen. Ich meine, wir haben es nun wahrlich auch nicht so dicke als das wir mit den Tausendern nur so herum werfen könnten. Wir sparen hier wirklich mit jeden Cent und jeden Euro. Aber bei uns sind halt auch die Präferenzen völlig andere.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Kastration bei Wohnungskatzen sinnvoll? Beitrag #42
Ganz ehrlich, wenn man einen Garten hat, ist es immer möglich ihn zu sichern.

Also sorry, aber das stimmt einfach nicht. Das "immer" stört mich.

Ich hätte in eine Wohnung mit Garten ziehen können. Traumhaft für die Katzen. Habe bei der Hausverwaltung nachgefragt, ob ich einen hohen Zaun aufstellen darf. Die Hausverwaltung hat abgelehnt.

Mein Zaun hätte die Höhe von 1,5 m haben dürfen.
Soviel zum "immer"...
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Kastration bei Wohnungskatzen sinnvoll? Beitrag #43
Ich hätte in eine Wohnung mit Garten ziehen können. Traumhaft für die Katzen. Habe bei der Hausverwaltung nachgefragt, ob ich einen hohen Zaun aufstellen darf. Die Hausverwaltung hat abgelehnt.
Nun ja, natürlich ist es ein Unterschied ob der Garten auf eigenen Grund und Boden oder gemietet ist. Bei gemieteten oder gepachteten Objekten liegt es natürlich an der Vertragsgestaltung, logo.

Bei Eigentum ist es immer möglich. Es muss ja nicht immer der massive Metallzaun von 2 Meter sein. Die Höhe spielt bei Katzen ohnehin nur eine untergeordnete Rolle. Einfache Netze und einen elektrischen Weidezaun kann praktisch niemand verbieten, ist äußerst preiswert und einfach zu installieren. Nur mal als Beispiel. Wie ich immer sage, es kommt halt nur darauf an, zu wie viel Kompromisse man selbst bereit ist einzugehen.
 
  • Kastration bei Wohnungskatzen sinnvoll? Beitrag #44
Die Höhe spielt bei Katzen ohnehin nur eine untergeordnete Rolle. Einfache Netze und einen elektrischen Weidezaun kann praktisch niemand verbieten, ist äußerst preiswert und einfach zu installieren.
Die Höhe spielt sehr wohl eine Rolle. Geringere Höhen so um einen Meter ist für unsere Kletter- und Springkünstler doch kein Problem.

Netze sind sicherlich erlaubt, aber bei elektr. Weidezäunen im reinen Wohngebiet hätte ich so meine Zweifel. Denk mal an die steigende Anzahl der Herzschrittmacherträger, die bei Kontakt mit diesen Zäunen sicherlich einen Heidenspaß hätten.
Ich müsste ich so um die 80 lfd Meter mit 2 m Zäunen absperren. Mit Pfosten einbetonieren, Pflanzen rausschmeißen, neue setzen usw also ein Großprojekt, also durchaus ein nicht so billiges Unterfangen. Ob es den Preis wert wäre?
 
  • Kastration bei Wohnungskatzen sinnvoll? Beitrag #45
Die Höhe spielt sehr wohl eine Rolle. Geringere Höhen so um einen Meter ist für unsere Kletter- und Springkünstler doch kein Problem.
Ja sicher, da hast Du vollkommen Recht. Ich meinte eher das die Höhe nach oben keine Rolle spielt. Wenn eine Katze zwei Meter überklettert, dann schafft sie das auch bei 3 oder gar 4 Meter.

Netze sind sicherlich erlaubt, aber bei elektr. Weidezäunen im reinen Wohngebiet hätte ich so meine Zweifel. Denk mal an die steigende Anzahl der Herzschrittmacherträger, die bei Kontakt mit diesen Zäunen sicherlich einen Heidenspaß hätten.
Die Drähte sind doch ohnehin nur auf der Innenseite des Grundstückes. Aber das Thema müsste man wenn schon, dann in einen eigenen Thread erörtern.
 
  • Kastration bei Wohnungskatzen sinnvoll? Beitrag #46
Bei Eigentum ist es immer möglich.

Auch diese Aussage ist nicht richtig.

Kuck mal hier:



Zitat:
"Der Begriff „ortsüblich“

Die Ortsüblichkeit bestimmt neben der Art der Einfriedung auch deren Beschaffenheit und Höhe. Haben alle Nachbarn eine 1 m hohe Hecke als Einfriedung, so ist ein 1,80 m hoher Sichtschutzzaun nicht ortsüblich, da er das allgemeine Erscheinungsbild zerstört. Daher ist er nicht erlaubt. Zur Prüfung der Ortsüblichkeit reicht es, sich einen Überblick im Ortsteil bzw. der Siedlung zu verschaffen.
"
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Kastration bei Wohnungskatzen sinnvoll? Beitrag #47
Die Ortsüblichkeit bestimmt neben der Art der Einfriedung auch deren Beschaffenheit und Höhe. Haben alle Nachbarn eine 1 m hohe Hecke als Einfriedung, so ist ein 1,80 m hoher Sichtschutzzaun nicht ortsüblich, da er das allgemeine Erscheinungsbild zerstört. Daher ist er nicht erlaubt. Zur Prüfung der Ortsüblichkeit reicht es, sich einen Überblick im Ortsteil bzw. der Siedlung zu verschaffen.
"
Also erstens rede ich nicht von einer Einfriedung eines Grundstückes, was man natürlich auch machen kann, sondern von einer Einfriedung innerhalb eines Grundstückes. Und die darf man bis zu einer gewissen Höhe, meist sind es 1,80m genehmigungsfrei immer machen. Und sei es das man, wie bei uns auch, den 1,8m hohen Katzenzaun direkt hinter dem 0,5m hohen Jägerzaun errichtet. Ja das mag widersinnig erscheinen, aber das sind nunmal deutsche Gesetze. In den Fällen wo dies dennoch nicht geht, wie bspw. in manchen Kreuzungsbereichen, kann man dennoch einen Maschendrahtzaun oder noch einfacher, ein Netz spannen. Wie gesagt, einige Kompromisse muss man schon bereit sein einzugehen, aber man kann nicht sagen, es geht einfach nicht, nur weil man Probleme hat seinen ganz bestimmten Zaun durchzusetzen.
Im übrigen reicht eine 1m Zaun den man mit Weidezaundrähten sichert völlig aus. Wie ich schon sagte, ob nun 1m oder 1,8 ist ohne Weidezaun oder Überkletterschutz ohnehin nicht von Belang.
 
  • Kastration bei Wohnungskatzen sinnvoll? Beitrag #48
Also erstens rede ich nicht von einer Einfriedung eines Grundstückes, was man natürlich auch machen kann, sondern von einer Einfriedung innerhalb eines Grundstückes. Und die darf man bis zu einer gewissen Höhe, meist sind es 1,80m genehmigungsfrei immer machen. Und sei es das man, wie bei uns auch, den 1,8m hohen Katzenzaun direkt hinter dem 0,5m hohen Jägerzaun errichtet. Ja das mag widersinnig erscheinen, aber das sind nunmal deutsche Gesetze. In den Fällen wo dies dennoch nicht geht, wie bspw. in manchen Kreuzungsbereichen, kann man dennoch einen Maschendrahtzaun oder noch einfacher, ein Netz spannen. Wie gesagt, einige Kompromisse muss man schon bereit sein einzugehen, aber man kann nicht sagen, es geht einfach nicht, nur weil man Probleme hat seinen ganz bestimmten Zaun durchzusetzen.
Im übrigen reicht eine 1m Zaun den man mit Weidezaundrähten sichert völlig aus. Wie ich schon sagte, ob nun 1m oder 1,8 ist ohne Weidezaun oder Überkletterschutz ohnehin nicht von Belang.

Naja, wie genau das mit einem Zaun bei uns ist, weiß ich nicht. Wenn ich einen Balkon bauen will, muss ich alle Nachbarn fragen. Also da ist nix mit alleine entscheiden. Wenn ich einen Baum fälle, kann ich drauf warten, das mein Nachbar samt Ordnungsamt vor der Tür steht um die Richtigkeit zu prüfen.

lg Juli
 
  • Kastration bei Wohnungskatzen sinnvoll? Beitrag #49
Also erstens rede ich nicht von einer Einfriedung eines Grundstückes, was man natürlich auch machen kann, sondern von einer Einfriedung innerhalb eines Grundstückes. Und die darf man bis zu einer gewissen Höhe, meist sind es 1,80m genehmigungsfrei immer machen. Und sei es das man, wie bei uns auch, den 1,8m hohen Katzenzaun direkt hinter dem 0,5m hohen Jägerzaun errichtet. Ja das mag widersinnig erscheinen, aber das sind nunmal deutsche Gesetze. In den Fällen wo dies dennoch nicht geht, wie bspw. in manchen Kreuzungsbereichen, kann man dennoch einen Maschendrahtzaun oder noch einfacher, ein Netz spannen.
Hier, Neubaugebiet ist vorgeschrieben wie hoch ein Zaun sein darf, aus welchem Material er bestehen darf und wie hoch und welcher Art die Bepflanzung im Garten sein darf. Wohlgemerkt, hier leben keine Mieter sondern nur Hausbesitzer.

Ich finde es toll, daß du Gesetze kennst, die es erlaubt, trotz solcher Vorschriften genehmigungsfrei 1,8m hohe Zäune hinter dem eigentlichen Zaun aufzustellen. Magst du mir bitte den/ bzw. die Paragraphen zeigen auf dem sich deine Aussagen begründen?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
  • Kastration bei Wohnungskatzen sinnvoll? Beitrag #50
Hier, Neubaugebiet ist vorgeschrieben wie hoch ein Zaun sein darf, aus welchem Material er bestehen darf und wie hoch und welcher Art die Bepflanzung im Garten sein darf. Wohlgemerkt, hier leben keine Mieter sondern nur Hausbesitzer.
Also wir sprechen hier von zwei völlig verschienden Zäunen. Da ist zum einen, die Grundstückseinfriedung. Die ist in vielen Städten und Gemeinden tatsächlich in der Straßensatzung geregelt. Wobei ich nach meiner Erfahrung sagen kann, es kommt auch immer darauf an wie alt diese Satzung ist. Unser Wohngebiet stammt aus den sechziger Jahren, da interessieren die ursprünglich mal vorgeschriebene Zäune schon lange niemand mehr. Mit Grundstückseinfriedung ist die äußere Einfassung eines gesamten Grundstückes gemeint. Für einen Katzengarten reicht aber eine Einfriedung innerhalb eines Grundstückes völlig aus. Entscheident hierbei ist lediglich die Städtische Bauordnung. Ist dort nichts abweichendes geregelt, gilt automatisch die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes. In den meisten Bauordnungen ist geregelt, dass man bis auf wenige Ausnahmen wie bspw. Grundstücke an Kreuzungsbereichen, bis 1,8m Höhe genehmigungsfrei bauen kann, auch Zäune und Einfriedungen.

Hier, ich hab mal ein älteres Foto von den Anfängen unseres Katzengartens beigelegt. Ich hoffe man kann die Grundstückseinfriedung, den kleinen 0,5m hohen Jägerzaun und den Sichtschutzzaun direkt dahinter einigermaßen erkennen.
wpd001cfaa_05.jpg
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Kastration bei Wohnungskatzen sinnvoll? Beitrag #51
Hallo alle zusammen,

ich bitte jetzt nochmals darum beim Thema zu bleiben!
Es ist doch kein Problem, wenn sich eine Diskussion weg vom eigentlichen Thema entwickelt, man aber trotzdem die Diskussion weiterführen möchte, den Thread einfach zu verlassen.
Dazu gibt es diverse Möglichkeiten:
  • ihr geht in einer der Off-Topic Threads
  • ihr erstellt einen neuen Thread passend zum Thema
  • ihr sucht euch einen zum Thema passenden Thread

Aber einen Thread über Seiten ins Off-Topic zu treiben ist keine Option!

Deshalb: Alle weiteren Posts hier, die nichts mit dem Thema zu tun haben, werden gelöscht!

Liebe Grüße
Mara
 
Thema:

Kastration bei Wohnungskatzen sinnvoll?

Kastration bei Wohnungskatzen sinnvoll? - Ähnliche Themen

Kastration und das Alter: Hallo zusammen, wir haben vor zwei Wochen eine zweite Katze aufgenommen. Sie ist laut Vorbesitzer bei der Übernahme 4,5 Monate alt gewesen. Vor...
Unsauberkeit bei Katzen - wie kann ich meine Katze unterstützen: Hallo zusammen, da immer wieder User zu uns ins Forum finden, weil ihre Katze nicht, wie vorgesehen, das Katzenklo als Toilette benutzt, sondern...
Ist eine Kastration bei einer 8jährigen Katze noch sinnvoll?: Halli Hallo, wir haben eine acht Jahre alte Katzendame(Luci). Sie ist immer häufiger rollig und wir würden ihr den Stress gerne ersparen. Dazu...
Katze aggressiv seit Kastration: hallo. ich habe ein großes problem mit meiner katze. aber erstmal allgemeine infos. ich habe seit 2 jahren eine katze (phoebe 4,5 Jahre alt)...
richtiges alter für kastration: hallo liebe forianer, ich weiß nicht, ob es so einen thread schon gibt aber "kastration" und "kastrieren" führen in der sufu leider nicht zu einem...
Oben Unten