Guckst du z. B. hier (aber es gibt viele neuere Urteile, die ähnliches sagen ;-)
http://www.katzeninfo.com/tips/Urteile/urteile.html
Untersagung der Katzenhaltung bei langjähriger Duldung nur aus triftigem Grund – 1 bis 4
Auch wenn ein Vermieter nicht die nach dem Mietvertrag vorgesehene Einwilligung erteilt hat, kann er von einem Mieter, der seit fünf Jahren unbeanstandet zwei Katzen in seiner Wohnung hält, nicht die Entfernung der Tiere verlangen, es sei denn er oder die Mitmieter würden in unzumutbarer Weise durch die Tierhaltung belästigt.
Amtsgericht Aachen, 13.03.92, Az.: 81 C 459/91- NK: BGB . 90a, BGB . 535
NJW-RR 1992, 906-907 (ST) ZMR 1992, 454 (LT) WuM 1992, 601 (LT)
dito Amtsgericht Hamburg, 6. März 1991, Az.: 40b C 1736/90
dito Amtsgericht Düsseldorf, 15. Juli 1987, Az.: 29 C 36/87
Da steht doch ganz deutlich
"es sei denn er oder die Mitmieter würden in unzumutbarer Weise durch die Tierhaltung belästigt" - warum ignorierst Du diesen Teilsatz?
Abgesehen davon dass Urteile von Amtsgerichten aus den 80ern und 90ern jetzt auch nicht so doll als Präzedenzfälle sind, zumal es ja auch ein deutlich neueres (wenn auch schon fast 10 Jahre altes) Urteil des BGH gibt, das ebenfalls genau darauf rausläuft, dass nämlich letztendlich Beschwerden des Nachbarn reichen.
Ich finde schon dass eine Flohplage, vor allem im hier beschriebenen Ausmaß, eine unzumutbare Belästigung darstellt!
Leute, bitte, macht Euch doch da keine Illusionen, dieser Teilsatz steht da nicht umsonst!
Das ist es doch was mich so ärgert, eben dieser Teilsatz, der findet sich ja auch im berühmt-berüchtigten fälschlich gefeierten Urteil.
Das läuft alles drauf raus dass Beschwerden der Nachbarn reichen dass man seine Katzen abgeben muss - es ist nicht mehr Sache des Vermieters!
Da würde es auch nichts helfen wenn der Vermieter Katzenhaltung tatsächlich nicht mehr verbieten könnte (was, wenn auch ständig falsch dahergebetet, NICHT der Fall ist), denn wenn's dem bösen Nachbarn nicht gefällt...
Oder - aus der anderen Perspektive: Der Vermieter kann die Katzenhaltung erlauben, aber wenn der Nachbar sich belästigt fühlt, muss er die Erlaubnis zurückziehen.
Es ist also absolut nichts damit gewonnen, im Gegenteil: Jetzt sind die Katzenhalter dem "Good Will" der Nachbarn zu 100% ausgeliefert.
Und wie das dann im Zweifel läuft wisse wir alle, der gute alte Spruch "es kann der Frömmste nicht in Frieden leben wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt" kommt ja nicht von ungefähr.
Daher: die mutmasslich von den Katzen kommenden Flöhe so schnell wie möglich beseitigen.
Das ist der einzig richtige Weg.
Was da allerdings bei dem Ausmaß, dass hier anscheinend herrscht, wirklich helfen kann - ich weiss es auch nicht. Wenn alles schon ausprobiert wurde, hilft vermutlich wirklich nur der Kammerjäger.
Der sollte dann aber auch wirklich nach der Quelle des Problems suchen und nicht nur die Symptome beseitigen - das ist aber sein Job, da will ich doch hoffen dass man ihm das nicht extra sagen muss.
Meine Nachbarin (keine katzen!) hatte auch welche in der Wohnung. Sie hat gefoggert aber das brachte nichts.
[...]
Laut meiner nachbarin sind wohl sehr viele bei uns im Hausflur.
Sie hat einen zum Amt gebracht-eindeutig ein katzenfloh!!!
Sie hat sich nun an die Wohnungsgesellschaft gewand das ich eine Flohplage ins Haus geholt hätte.
Da hätte ich auch Angst - GERADE aufgrund der "neuen" Urteile.
Es liegt eindeutig eine Beschwerde der Nachbarin vor. Und - obwohl das garnicht nötig wäre (leider!!!) - kann sie auch Fakten vorlegen, dass es eindeutig Katzenflöhe sind (vom Amt bestätigt - welches Amt auch immer das war), sie hatte einen Kammerjäge da der sich sicherlich auch ein Bild gemacht hat usw.