• Wenn dein Tier krank ist oder erscheint, suche bitte immer erst den Tierarzt auf, bevor du hier Rat und Hilfe suchst. Wir alle hier sind Laien, können und dürfen keinen Tierarzt ersetzen oder gar Ferndiagnosen stellen, das wäre unverantwortlich. Erst wenn du die Diagnose eines Tierarztes hast, kannst du hier nach Erfahrungen oder Tipps fragen, die du eventuell für deinen Tierarzt mitnehmen kannst. Bei der Suche nach einem Tierarzt, vor allem Notärzten in der Nacht oder am Wochenende, könnten wir aber behilflich sein.

Flohplage nicht in den Griff zu bekommen!!! Verzweifelt!!!

Diskutiere Flohplage nicht in den Griff zu bekommen!!! Verzweifelt!!! im Haut und Parasiten Forum im Bereich Katzenkrankheiten; Hallo! Hast du denn die Katzen beim Einzug in die Wohnung schon gehabt? Aber selbst wenn laut Mietvertrag Haustierhaltung verboten ist, hat das...
  • Flohplage nicht in den Griff zu bekommen!!! Verzweifelt!!! Beitrag #21
  • Flohplage nicht in den Griff zu bekommen!!! Verzweifelt!!!

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  • Flohplage nicht in den Griff zu bekommen!!! Verzweifelt!!! Beitrag #22
Nein. Ich wohne seit fast 14 jahren in der wohnung. Die beiden grossen sind seit knapp 10 jahren bei mir, der kleine seit 4 jahren.

Ich soll wohl beweisen das die katzen keine flöhe eingebracht haben können und das ich bei den flöhen dieses mal und letztes jahr maßnahmen zur bekämpfung erbracht habe.
Ich frage mich nur wie? Meine nachbarin weiss das ich gefoggert habe aber das die katzen behandelt wurden bzw werden und ich in der wohnung sprühe bekam sie ja nicht mit.

Haustierhaltung (kleintiere bis zu ner bestimmten grösse, da gehören katzen dazu) sind bei uns ohne genehmigung erlaubt.
 
  • Flohplage nicht in den Griff zu bekommen!!! Verzweifelt!!! Beitrag #23
Das kann Dir aber doch Dein Tierarzt bestätigen, dass die Katzen behandelt wurden?
 
  • Flohplage nicht in den Griff zu bekommen!!! Verzweifelt!!! Beitrag #24
Ich habe sie mit mitteln aus dem zoofachhandel behandelt, nicht vom Tierarzt.
 
  • Flohplage nicht in den Griff zu bekommen!!! Verzweifelt!!! Beitrag #25
Ich habe sie mit mitteln aus dem zoofachhandel behandelt, nicht vom Tierarzt.

Ich hatte ja auch mal eine Flohplage bei meinen Wohnungskatzen.:-x
Ich wusste auch nicht, woher die Mistviecher plötzlich kamen.

Nachdem ich mich dumm und dämlich mit irgendwelchen Mittelchen aus dem Zoofachhandel gekauft habe, die alle nichts genützt haben, haben mir schlussendlich diese Mittel geholfen:

Für die Umgebung:


Und für die Katzen dieses Mittel, was zwar nicht sofort wirkt, aber die Flöhe unfruchtbar macht und sie sich nicht weiter vermehren:



Und ansonsten: täglich waschen, putzen saugen...

Gute Nerven wünsche ich Dir.
Flöhe sind echt eine Plage.:twisted:
 
  • Flohplage nicht in den Griff zu bekommen!!! Verzweifelt!!! Beitrag #26
War denn jetzt der Kammerjäger da? Ich würde wirklich zum Tierarzt gehen und mir dort die Mittel holen (Comfortis, Program).
 
  • Flohplage nicht in den Griff zu bekommen!!! Verzweifelt!!! Beitrag #27
Hallo!

Ich denke die Beweislast sollte doch nicht bei dir liegen.
Wenn deine Wohnungskatzen sind, werden sie die Flöhe wohl nicht herbeigezaubert haben.

Wenn es Finanziell nicht möglich ist, einen Anwalt zu konsultieren, würde ich mich an den Mieterbund wenden.

Gruß, Ralf
 
  • Flohplage nicht in den Griff zu bekommen!!! Verzweifelt!!! Beitrag #28
Aber selbst wenn laut Mietvertrag Haustierhaltung verboten ist, hat das BGH diese Klauseln gekippt.

Wie kannst Du daraus schließen dass die Klausel gekippt worden sei?
Letztendlich steht da (nicht nur in dem Kommentar, sondern auch im fraglichen Urteil) ganz klar drin, dass es zahlreiche Gründe gibt warum Haustierhaltung verboten werden kann.
Unter anderem auch allein schon deshalb, weil sich Nachbarn beschweren - was hier ja der Fall ist.

Bitte liebe Leute - verbreitet nicht einen solchen Unsinn!
Damit könnt Ihr wirklich großes Leid verursachen, denn wer sich auf solche falschen Aussagen verlässt dem kann's passieren dass er a) die Tiere wieder abgeben muss oder b) aus der Wohnung fliegt. Das muss nicht sein!

Ich soll wohl beweisen das die katzen keine flöhe eingebracht haben können und das ich bei den flöhen dieses mal und letztes jahr maßnahmen zur bekämpfung erbracht habe.
Ich frage mich nur wie?
Das gemeine dabei ist, dass selbst wenn Du beim Tierarzt gewesen wärest und somit die Behandlung beweisen könntest, gerade dadurch ja die Flöhe eingeschleppt worden sein können, da die Chance dass man an der Kleidung bzw. den Schuhen Flöhe bzw. Floheier usw. mitbringt beim Tierarztbesuch natürlich deutlich höher sind als z.B. aus dem Büro.

Haustierhaltung (kleintiere bis zu ner bestimmten grösse, da gehören katzen dazu) sind bei uns ohne genehmigung erlaubt.
Nein, die Zeiten in denen man Katzen für "Kleintiere" gehalten hat sind laaaaaaaaaange vorbei. Heute definiert man "Kleintiere" vor allem dadurch, dass sie normalerweise in Käfigen (Terrarien, Aquarien etc.) gehalten werden und eben normalerweise NICHT frei in der Wohnung laufen dürfen.

Kleintiere durften übrigens noch nie verboten werden - deshalb sind schon viele Klauseln diesbezüglich für ungültig erklärt worden, weil Vermieter, die sich nicht entsprechend auskannten, einfach mal eben in die Mietverträge geschrieben haben "Haustierhaltung verboten" (das ist natürlich NICHT zulässig).
Sehr wohl zulässig ist die Klausel dass Hunde- bzw. Katzenhaltung nur mit Erlaubnis des Vermieters erfolgen darf.
Und die wiederum ist heikel, denn wer meint er holt sich mal eben Hund bzw. Katz, der Vermieter wird's dann schon erlauben, verstösst allein durch die Nichteinholung der Erlaubnis so schwer gegen den Mietvertrag, dass da theoretisch sogar eine fristlose Kündigung möglich ist.
 
  • Flohplage nicht in den Griff zu bekommen!!! Verzweifelt!!! Beitrag #29
Wenn deine Wohnungskatzen sind, werden sie die Flöhe wohl nicht herbeigezaubert haben.

Ich selbst hatte monatelang eine Flohplage in der Bude. Und das bei Wohnungskatzen!
Das kann also durchaus passieren.

Ich vermute "meine" Flöhe kamen damals von einer Dame in einer Schulung, die neben mir saß und mir berichtet hat, dass sie zahlreiche, verflohte Igel im Garten hat, um die sie sich kümmert.
Ich schätze mal, ich habe mir da irgendwelche Flohlarven/Eier oder was auch immer mit den Schuhen in die Wohnung getragen:-x
 
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  • Flohplage nicht in den Griff zu bekommen!!! Verzweifelt!!! Beitrag #30
Also die Flöhe kann JEDER da reingebracht haben - auch Deine Nachbarin.

Dass Du Katzen hältst (erlaubt, und das seit 14 Jahren!) heisst doch nicht, dass die Flöhe von denen kommen. Sie gehen nicht raus und können daher - anders als Deine Nachbarn, die rein und rausgehen! - die Flöhe gar nicht eingeschleppt haben.

Solange man DIR nicht nachweist, dass Du die Flöhe mit Deinen Katzen immer wieder reinholst (und das wird schwer) kann niemand Dich zwingen, Deine Katzen abzugeben. Denn wie gesagt, die Katzenhaltung ist seit Jahren erlaubt und es gibt keinen Beweis, dass deine Tiere die Flöhe einschleppen.

Ich würde nun allerschnellstens beim Tierarzt ein wirksames Flohmittel besorgen (Comfortis zum Beispiel) und die Tiere behandeln. Und ich an Deiner Stelle würde Deine Wohnung vom Kammerjäger behandeln lassen, und zwar schleunig.
Wenn Du dann in ein paar Monaten immer noch flohfrei bist, Deine Nachbarin aber nicht, dann hast Du ein sehr gutes Indiz dafür, dass die Flöhe wohl eher von ihr kamen ... ;-)

PS: Du musst die Katzen mehrere Monate lang behandeln, das ist ganz wichtig.

PS: noch was: falls du mit deinen Katzen mal beim Tierarzt warst: von dort kann man natürlich auch Flöhe mitbringen. Aus dem Wartezimmer usw. Das kann man aber mit geeigneten Mitteln in den Griff kriegen ;-)


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  • Flohplage nicht in den Griff zu bekommen!!! Verzweifelt!!! Beitrag #31
Wie ist denn eigentlich der derzeitige Stand?
 
  • Flohplage nicht in den Griff zu bekommen!!! Verzweifelt!!! Beitrag #32
Dass Du Katzen hältst (erlaubt, und das seit 14 Jahren!) heisst doch nicht, dass die Flöhe von denen kommen.
Ob die Katzenhaltung erlaubt wurde, hat sie leider garnicht geschrieben - nur dass die Haltung von Kleintieren erlaubt ist - Katzen gehören dazu NICHT.

Solange man DIR nicht nachweist, dass Du die Flöhe mit Deinen Katzen immer wieder reinholst (und das wird schwer) kann niemand Dich zwingen, Deine Katzen abzugeben. Denn wie gesagt, die Katzenhaltung ist seit Jahren erlaubt und es gibt keinen Beweis, dass deine Tiere die Flöhe einschleppen.
Das ist halt die Frage...
a) Wurde die Katzenhaltung wirklich erlaubt? Wie gesagt, Katzen gelten NICHT als Kleintiere, galten sie auch schon vor 14 Jahren nicht.
b) Dank des "tollen" (und fälschlich vielbejubelten) Urteils auf das hier ja schon Bezug genommen wurde, kann eine einzige Beschwerde des Nachbarn ausreichen, dass die Erlaubnis zur Katzenhaltung entzogen wird.
 
  • Flohplage nicht in den Griff zu bekommen!!! Verzweifelt!!! Beitrag #33
Die Wohnungskatzenhaltung ist seit 14 Jahren im Haus bekannt und vom Vermieter toleriert - damit ist sie "erlaubt" ;-)

Verboten werden kann sie jetzt nur noch, wenn die Katzen für nachhaltige Störungen sorgen, die nicht beseitigt werden. Da kann aber die Mieterin doch einiges tun in ihrer Wohnung.

Und wie gesagt: woher die Flöhe kommen, weiss niemand. Warum (und wie - wenn nicht vom Tierarzt) sollten ausgerechnet reine Wohnungskatzen die Flöhe einschleppen? Sehr viel wahrscheinlicher ist es doch, dass entweder jemand die Flöhe unter den Schuhen oder mit einem anderen Tier hereingebracht hat. Vielleicht hat es im Haus / Keller mal Ratten oder Mäuse gegeben?

Ich anstelle der Mieterin würde nun allerschnellstens meine Katzen flohfrei kriegen und meine Wohnung entflohen (Kammerjäger). Das ist die beste Methode, um die Störung zu beseitigen. Was dann in den Wohnungen der Nachbarn los ist, ist deren Problem. Zumal ich wirklich, auch im tiefsten Tierschutz, noch nie gehört habe, dass Flöhe aus einer Wohnung in eine andere "eingewandert" sind. Klar ist das rein theoretisch möglich. Aber ich habe das noch niemals mitbekommen und halte es für ziemlich unwahrscheinlich.

PS: ist es überhaupt sicher, dass das bei der Nachbarin Flöhe sind? Sehr häufig kommt in letzter Zeit nämlich Wanzenbefall vor, den die Leute von Reisen in südliche Länder mitbringen.
 
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  • Flohplage nicht in den Griff zu bekommen!!! Verzweifelt!!! Beitrag #34
Bei uns hat nach x vergeblichen Versuchen "Advantage" geholfen die Flöhe von den Katzen zu bekommen. Unsere sind auch keine Freigänger,mein Freund hat wohl "Untermieter" von Bekannten mitgebracht,wo eine Katze ständig Flöhe hatte.
Seither gibt´s bei uns Schuhverbot in der Wohnung,zumal auch noch wieder ein Hund im Haus ist und man weiß ja nie. Schließt zwar nicht aus das trotzdem mal etwas an der Kleidung eingeschleppt wird,aber minimiert das Risiko etwas.
Zumindest bei uns war dann nach Monaten endlich Ruhe und kein Floh mehr ins Sicht.
Tierarzt ist immer der sicherere Weg,zumal die Mittel aus dem Zoohandel durchaus mal zweifelhaft und noch gefährlicher sein können.

Wenn dies aber aus unerklärlichen Gründen ein Problem im Haus bei dir sein sollte,würde ich mich an den Mieterschutzbund wenden. Wenn du dort noch kein Mitglied bist,das lohnt sich im Fall der Fälle ansich in einer Mietwohnung immer.

Wichtig ist es zumindest deine Wohnung "sauber" zu bekommen. Sprich viel waschen bei hohen Temperaturen ,abdampfen soweit es geht,was nicht waschbar/abdampfbar ist auch durchaus entsorgen etc.pp
Kammerjäger und Co,sprich Chemie wäre für mich persönlich jetzt das absolut letzte Mittel der Wahl wenn nichts mehr hilft.
 
  • Flohplage nicht in den Griff zu bekommen!!! Verzweifelt!!! Beitrag #35
Die Wohnungskatzenhaltung ist seit 14 Jahren im Haus bekannt und vom Vermieter toleriert - damit ist sie "erlaubt" ;-)
Da wär ich mir nicht so sicher - sowas wie "Gewohnheitsrecht" gibt's im Mietrecht ja nicht.
Für Details müsste man wissen was wörtlich im Mietvertrag steht bezüglich Tierhaltung.

Verboten werden kann sie jetzt nur noch, wenn die Katzen für nachhaltige Störungen sorgen, die nicht beseitigt werden. Da kann aber die Mieterin doch einiges tun in ihrer Wohnung.
Ganz klar, das hat oberste Priorität. Hätte es so oder so.
Da hab ich aber auch keinen Tipp - wir hatten bisher nur einmal Flöhe, die kamen wohl mit den Schwärzlingen als Larven oder Eier aus der Pflegestelle zu uns und sind dann nach rund 4 Wochen erstmals hier aufgetaucht. Das war aber kein Problem, mit Putzen, Waschen und Activyl sind wir sie schnell losgeworden. Seither nichts mehr - trotz Freigang.

Und wie gesagt: woher die Flöhe kommen, weiss niemand. Warum (und wie - wenn nicht vom Tierarzt) sollten ausgerechnet reine Wohnungskatzen die Flöhe einschleppen? Sehr viel wahrscheinlicher ist es doch, dass entweder jemand die Flöhe unter den Schuhen oder mit einem anderen Tier hereingebracht hat. Vielleicht hat es im Haus / Keller mal Ratten oder Mäuse gegeben?
Igel-Überwinterung ist auch ein sehr beliebter Flohlieferant...
Aber wie immer bringt spekulieren da erstmal nichts.

PS: ist es überhaupt sicher, dass das bei der Nachbarin Flöhe sind? Sehr häufig kommt in letzter Zeit nämlich Wanzenbefall vor, den die Leute von Reisen in südliche Länder mitbringen.
Schrieb sie nicht irgendwo dass die Tierchen eindeutig als Katzenflöhe identifiziert worden seien? Oder verwechsel ich das?
 
  • Flohplage nicht in den Griff zu bekommen!!! Verzweifelt!!! Beitrag #36
Guckst du z. B. hier (aber es gibt viele neuere Urteile, die ähnliches sagen ;-)

Untersagung der Katzenhaltung bei langjähriger Duldung nur aus triftigem Grund – 1 bis 4

Auch wenn ein Vermieter nicht die nach dem Mietvertrag vorgesehene Einwilligung erteilt hat, kann er von einem Mieter, der seit fünf Jahren unbeanstandet zwei Katzen in seiner Wohnung hält, nicht die Entfernung der Tiere verlangen, es sei denn er oder die Mitmieter würden in unzumutbarer Weise durch die Tierhaltung belästigt.

Amtsgericht Aachen, 13.03.92, Az.: 81 C 459/91- NK: BGB . 90a, BGB . 535
NJW-RR 1992, 906-907 (ST) ZMR 1992, 454 (LT) WuM 1992, 601 (LT)
dito Amtsgericht Hamburg, 6. März 1991, Az.: 40b C 1736/90
dito Amtsgericht Düsseldorf, 15. Juli 1987, Az.: 29 C 36/87

Ein Mieter hält seit zwei Jahren eine Katze. Laut Mietvertrag muss der Vermieter Tierhaltung zustimmen. Eine Genehmigung des Vermieter liegt zwar nicht vor, gleichwohl ist dem Vermieter seit gut einem Jahr die Haustierhaltung bekannt. Jetzt will der Vermieter, dass der Mieter die Katze aus der Wohnung Kann er das vom Mieter verlangen?

Der Vermieter kann seine Genehmigung auch dadurch ausdrücken, dass er längere Zeit die Katze stillschweigend geduldet hat. In diesem Fall kann der Vermieter seine stillschweigende Genehmigung nicht ohne Grund wieder zurücknehmen, denn er muss berücksichtigen, dass der Mieter das Tier inzwischen liebgewonnen hat.

Landgericht Essen (kein Az. bekannt)
Quelle: Wohnungswirtschaft und Mietrecht 1986


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Daher: die mutmasslich von den Katzen kommenden Flöhe so schnell wie möglich beseitigen.
Und in der Tat: Igelchen sind ebenfalls eine mögliche Quelle.


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  • Flohplage nicht in den Griff zu bekommen!!! Verzweifelt!!! Beitrag #37
Guckst du z. B. hier (aber es gibt viele neuere Urteile, die ähnliches sagen ;-)

Untersagung der Katzenhaltung bei langjähriger Duldung nur aus triftigem Grund – 1 bis 4

Auch wenn ein Vermieter nicht die nach dem Mietvertrag vorgesehene Einwilligung erteilt hat, kann er von einem Mieter, der seit fünf Jahren unbeanstandet zwei Katzen in seiner Wohnung hält, nicht die Entfernung der Tiere verlangen, es sei denn er oder die Mitmieter würden in unzumutbarer Weise durch die Tierhaltung belästigt.

Amtsgericht Aachen, 13.03.92, Az.: 81 C 459/91- NK: BGB . 90a, BGB . 535
NJW-RR 1992, 906-907 (ST) ZMR 1992, 454 (LT) WuM 1992, 601 (LT)
dito Amtsgericht Hamburg, 6. März 1991, Az.: 40b C 1736/90
dito Amtsgericht Düsseldorf, 15. Juli 1987, Az.: 29 C 36/87
Da steht doch ganz deutlich "es sei denn er oder die Mitmieter würden in unzumutbarer Weise durch die Tierhaltung belästigt" - warum ignorierst Du diesen Teilsatz?

Abgesehen davon dass Urteile von Amtsgerichten aus den 80ern und 90ern jetzt auch nicht so doll als Präzedenzfälle sind, zumal es ja auch ein deutlich neueres (wenn auch schon fast 10 Jahre altes) Urteil des BGH gibt, das ebenfalls genau darauf rausläuft, dass nämlich letztendlich Beschwerden des Nachbarn reichen.

Ich finde schon dass eine Flohplage, vor allem im hier beschriebenen Ausmaß, eine unzumutbare Belästigung darstellt!
Leute, bitte, macht Euch doch da keine Illusionen, dieser Teilsatz steht da nicht umsonst!

Das ist es doch was mich so ärgert, eben dieser Teilsatz, der findet sich ja auch im berühmt-berüchtigten fälschlich gefeierten Urteil.

Das läuft alles drauf raus dass Beschwerden der Nachbarn reichen dass man seine Katzen abgeben muss - es ist nicht mehr Sache des Vermieters!
Da würde es auch nichts helfen wenn der Vermieter Katzenhaltung tatsächlich nicht mehr verbieten könnte (was, wenn auch ständig falsch dahergebetet, NICHT der Fall ist), denn wenn's dem bösen Nachbarn nicht gefällt...

Oder - aus der anderen Perspektive: Der Vermieter kann die Katzenhaltung erlauben, aber wenn der Nachbar sich belästigt fühlt, muss er die Erlaubnis zurückziehen.

Es ist also absolut nichts damit gewonnen, im Gegenteil: Jetzt sind die Katzenhalter dem "Good Will" der Nachbarn zu 100% ausgeliefert.
Und wie das dann im Zweifel läuft wisse wir alle, der gute alte Spruch "es kann der Frömmste nicht in Frieden leben wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt" kommt ja nicht von ungefähr.

Daher: die mutmasslich von den Katzen kommenden Flöhe so schnell wie möglich beseitigen.
Das ist der einzig richtige Weg.
Was da allerdings bei dem Ausmaß, dass hier anscheinend herrscht, wirklich helfen kann - ich weiss es auch nicht. Wenn alles schon ausprobiert wurde, hilft vermutlich wirklich nur der Kammerjäger.
Der sollte dann aber auch wirklich nach der Quelle des Problems suchen und nicht nur die Symptome beseitigen - das ist aber sein Job, da will ich doch hoffen dass man ihm das nicht extra sagen muss.

Meine Nachbarin (keine katzen!) hatte auch welche in der Wohnung. Sie hat gefoggert aber das brachte nichts.
[...]
Laut meiner nachbarin sind wohl sehr viele bei uns im Hausflur.
Sie hat einen zum Amt gebracht-eindeutig ein katzenfloh!!!
Sie hat sich nun an die Wohnungsgesellschaft gewand das ich eine Flohplage ins Haus geholt hätte.
Da hätte ich auch Angst - GERADE aufgrund der "neuen" Urteile.
Es liegt eindeutig eine Beschwerde der Nachbarin vor. Und - obwohl das garnicht nötig wäre (leider!!!) - kann sie auch Fakten vorlegen, dass es eindeutig Katzenflöhe sind (vom Amt bestätigt - welches Amt auch immer das war), sie hatte einen Kammerjäge da der sich sicherlich auch ein Bild gemacht hat usw.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Flohplage nicht in den Griff zu bekommen!!! Verzweifelt!!! Beitrag #38
Ähm.... euch ist schon aufgefallen, dass die TE schon eine ganze Weile nicht mehr im Thread war?
Wollt ihr eure Diskussion nicht lieber einstellen?
 
  • Flohplage nicht in den Griff zu bekommen!!! Verzweifelt!!! Beitrag #39
Ähm.... euch ist schon aufgefallen, dass die TE schon eine ganze Weile nicht mehr im Thread war?
Wollt ihr eure Diskussion nicht lieber einstellen?
Also ich möchte nur ungerne dass hier stehenbleibt, dass man Katzenhaltung nicht mehr verbieten könne und dass man sich nicht mal in so krassen Fällen wie diesem deswegen Sorgen machen müsste.

Es wird diesbezüglich so viel reiner BLÖDSINN erzählt - unterlegt mit nicht dazu passenden Quellen (wie es ja auch oben der Fall ist), ich halte das echt für gefährlich.

Stell Dir vor jemand verlässt sich darauf und legt sich ohne Erlaubnis Katzen zu weil er glaubt "kann der Vermieter eh nicht verbieten", ja was dann?
Je nachdem was im Mietvertrag WÖRTLICH drinsteht kann das führen zu:
a) fristloser Kündigung (wegen Verstoßes gegen den Mietvertrag wenn keine Erlaubnis eingeholt wurde)
b) dass die Katzen abgeschafft werden müssen (weil die Nachbarn sich gestört fühlen).
c) dass man mit den Katzen umziehen muss.
Alles nicht so doll, oder?

Das muss nicht sein!!!
 
  • Flohplage nicht in den Griff zu bekommen!!! Verzweifelt!!! Beitrag #40
Entschuldige, aber was Du hier schreibst, ist genausowenig zutreffend, denn jeder Fall ist etwas anders gelagert.
Die Mieterin soll ihre Katzen behandeln und ihre Wohnung ausräuchern lassen - dann bin ICH auf grund aller von ihr geschilderten Tatsachen der Meining, dass in DIESEM Fall und NUR in diesem für sie alles ok sein sollte.
Für alle anderen Fälle kann es völlig anders sein, aber davon war hier nicht die Rede ;-)


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