Rechtliche Frage

Diskutiere Rechtliche Frage im Katzen Forum im Bereich Katzenfreunde; Hallo! Es geht um einen etwa drei jahre alten Kater. Dessen Besitzer sitzt seit einem halben Jahr im Gefängnis und wird dort auch noch weitere...
  • Rechtliche Frage Beitrag #1
sparkie

sparkie

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Hallo!

Es geht um einen etwa drei jahre alten Kater.
Dessen Besitzer sitzt seit einem halben Jahr im Gefängnis und wird dort auch noch weitere zwei Jahre verbringen.
Der Kater ist also zwangsweise Dauer-Freigänger und wurde bisher von Nachbarn versorgt, die jetzt weg gezogen sind.
Bei Fremden ist dieser Kater sehr scheu,bei seinem Besitzer war er hingegen sehr anhänglich.

Frage ist nun, was macht man mit diesem Tier?Immerhin hat er ja einen Besitzer,der sich nur nicht kümmern kann.

Vielleicht würde der Tierschutz ihn aufnehmen,aber ich denke nicht,das man den Kater so einfach vermitteln kann, da er ja einen Besitzer hat,der halt gerade einsitzt,

Und ich selbst möchte kein Tier aufnehmen- bin ja immer noch auf Katzensuche - wo ein Besitzer nachher meint, irgendwelche Ansprüche stellen zu können.

Also,was kann oder sollte man jetzt tun?
 
  • Rechtliche Frage Beitrag #2
Hallo,

Wir können dir hier keine juristische Beratung geben. Dazu solltest du dich an einen Anwalt, resp. die Polizei wenden.
 
  • Rechtliche Frage Beitrag #3
Interessante Frage.

Ich weiß wohl, dass ein Tierhalter zu einer nicht unwesentlichen, zusätzlichen Haftstrafe verurteilt worden ist, weil er seine Katze während der Verbüßung seiner ursprünglichen Haft eingesperrt in seiner Wohnung hat verhungern lassen.

Vielleicht an das nächste zuständige Tierheim wenden? Diese Problematik ist sicherlich bekannt(?).

Persönlich würde ich das Schätzchen durchfüttern und ggf. auch pflegen. Bei Krankheit wäre es aber immer ratsam, mit Katz ein Tierheim aufsuchen.
 
  • Rechtliche Frage Beitrag #4
Auch wenns eine "doofe" Situation ist: das Tier kann ja dort nicht bleiben. Ich würd ihn auch ins Tierheim geben, wenn Du sicher bist, dass sich der Besitzer nicht kümmert (wozu er ja jetzt lange genug Zeit gehabt hätte). Natürlich den Hintergrund genau schildern. Die Mitarbeiter sollten wissen, wie sie damit dann umgehen denk ich mal.
Wenn er sonst menschlichen Umgang gewohnt war und vermutlich auch ein warmes Plätzchen wärs keine so gute Idee, wenn er jetzt zwei Jahre auf der Straße verwahrlost.

Ganz "elegant" wäre natürlich, wenn Du den Besitzer fragen/anschreiben könntest?
 
  • Rechtliche Frage Beitrag #5
Vielleicht an das nächste zuständige Tierheim wenden? Diese Problematik ist sicherlich bekannt(?).
Das ist das, was ich auch zuerst versuchen würde - im Tierheim nachfragen an wen man sich in so einem Fall wenden muss, eben weil ich auch denke dass die Problematik da bekannt ist.
Bei längerer Haftstrafe kann ja auch als fast sicher gelten, dass die Wohnung aufgegeben wird.
Vielleicht auch mal den Vermieter fragen? Der hat sicherlich diesbezüglich auch Kontakt mit einem zuständigen Betreuer (Sozialarbeiter?).

Wie Patentante schon schrieb: Am "elegantesten" wäre es sicherlich vom Besitzer selbst zu hören was der gerne möchte - vielleicht würde er ja sogar Futter- und Arztkosten übernehmen wenn sich eine Pflegestelle findet.
 
  • Rechtliche Frage Beitrag #6
Wende dich bitte an die nächste Katzenhilfe/Amtstierarzt.
Lass dich rechtlich aufklären.

Dadurch, dass er nicht für die Katze sorgt, liegt ja eine Vernachlässigung vor.

Vielleicht kann der Amtstierarzt, wie in anderen Fällen der Verwahrlosung, eine Sicherstellung machen.

Und dann können die Besitzansprüche neu geklärt werden.

Weißt du, wegen was der Besitzer einsitzt?

Gewalttäter??

Vielleicht ist er froh, wenn sich jemand (du?) um seine Katze kümmert
 
  • Rechtliche Frage Beitrag #9
Der Besitzer sitzt wegen Drogenmissbrauchs und Handels damit ein, er hatte bereits eine Vorstrafe deswegen und wurde innerhalb der Bewährungszeit rückfällig.

Mit seinem Kater ging er immer liebevoll um und hat sich gut um ihn gekümmert und es war ihm auch bei Haftantritt wichtig, das sich jemand um seine Kater kümmert.

Ursprünglich sollte das sein Bruder erledigt- er hat einige Zeit in seiner Wohnung gewohnt und so,aber das Interesse verloren,weil Tequila sich scheu verhielt.

Darauf haben die Nachbarn, die jetzt weg gezogen sind, Tequila gefüttert - er lässt sich von Fremden nicht anfassen und läuft weg, wenn man bis auf einen Meter an ihn heran kommt.

Tequila kommt ab und zu vor unser Haus und ärgert die beiden Kater hier aus dem Haus- die beiden sind große Angsthasen und knurren und fauchen zwar, wenn eine andere Katze sich nähert,starten aber durch wenn ein- auch nur spielerischer- Angriff erfolgt.
Tequila ist übrigens nicht kastriert und recht klein,man könnte ihn für eine Jungkatze, also unter einem Jahr alt.halten.
 
  • Rechtliche Frage Beitrag #10
Nun, hoffe er versteht diese Zeit zu nutzen.

Also ich würde ihn fragen wie es gehandhabt werden soll. Ob man eine Pflegestelle sucht, wo er die Unterkunft , bzw die Versorgung zahlt. Oder er verzichtet auf die Katze (schriftlich) um dann das Tier ins Tierheim zu bringen und von dort eine neue Familie sucht.

Er konnte ja nicht Wissen, dass sein Bruder nicht verlässlich ist.

lg
Verena
 
  • Rechtliche Frage Beitrag #11
Unter den Umständen denke ich auch, dass er dankbar wäre wenn Du ihn kontaktierst und fragst. Vielleicht weiß er nichtmal, dass das Tier nicht mehr versorgt ist.
 
  • Rechtliche Frage Beitrag #12
So,ich habe heute mit dem Ordnungsamt,Abteilung Tierschutz,telefoniert.

Die sehen keinen Anlass,Tequila einzufangen.
Sie sagen,da er ja schon offenbar lämger draußen lebt und versorgt wurde, geht es ihm gut und es ist keine Notwendigkeit,ihn einzufangen.
Was anderes wäre es, wenn das Tier abgemagert und offensichtlich krank wäre, dann müsste man eingreifen.
Der Mann vom Ordnungsamt meinte auch, das für ein Tier, das so lange ein Leben in Freiheit gewohnt ist, die zwangsläufige Quarantäne im Tierheim und die Einfangaktion unnötiger Streß wäre.

Das beste sei, dafür zu sorgen, das Tequila regelmässig Futter bekommt......scheinbar hat sein Besitzer bei Haftantritt nicht bekannt gegeben,das er ein Tier hat,denn ansonsten hätte die Polizei dafür gesorgt, das Tequila ins Tierheim kommt.
Die Stadt ist letzten Endes froh um jedes Tier, das nicht im Tierheim landet- klar,denn die ganzen Hunde und katzen aus Beschlagnahmungen können nicht vermittelt werden und verursachen zusätzliche Kosten.

Trotzdem eine doofe Situation............
 
  • Rechtliche Frage Beitrag #13
Ich finde es unmöglich dass sich der Tierschutz auf Fremde verlässt. Was, wenn plötzlich niemand mehr den Kater füttert? Die ziehen sich ganz schön elegant aus der Affäre. Finde ich echt nicht richtig.
 
  • Rechtliche Frage Beitrag #14
Ich finde das auch nicht gut, aber was soll ich machen?

Die einzige Möglichkeit ist.zu versuchen mit dem Besitzer Kontakt zu bekommen und den zu überreden,das er ganz offiziell auf das Tier verzichtet.
 
  • Rechtliche Frage Beitrag #15
Wer füttert den Kater zur Zeit?

Weißt Du, ob er gechipt ist?
Wenn nicht, kann man ihn doch in einem halben Jahr adoptieren und vor allem kastrieren lassen.
Und wenn Du ihn solange fütterst, ist er vielleicht auch irgendwann zutraulich.
 
  • Rechtliche Frage Beitrag #16
Ich fände es auch gut, wenn du mal versuchst mit dem Besitzer zu reden. Das scheint ja nun nicht unbedingt ein kompletter Unmensch zu sein.
Vielleicht erkennt er ja, dass es besser ist, wenn er sein Tier los lässt.
 
  • Rechtliche Frage Beitrag #17
Ob Tequila gechipt ist, weiß ich nicht.

Ein Kumpel vom Besitzer ist der Freund meiner Nachbarin und der wollte ihm schreiben - allerdings kann das dauern, denn der zuverlässigste ist der gute Mann- also der Freund meiner Nachbarin nicht.

Immerhin weiß ich, wo Tequila meistens liegt und sich sonnen lässt- am besten fange ich mal an,ihm da Futter hin zu stellen.
 
  • Rechtliche Frage Beitrag #18
das Ordnungsamt reagiert meist immer so... selbst wenn man desolate Verhältnisse aufzeigt, reagieren sie kaum so wie man es erwartet wenn es um den Fachbereich Tierschutz geht.

So wie, wenn man dem Jugendamt aufzeigt, mal in eine Familie zu schauen, passiert erst dann was wenn das Kind im Krankenhaus liegt.

Ihr habt doch sicher auch private Tierschutzvereine und Tierheim vor Ort oder in der Komunen/Gemeinde. Frage doch mal nach, wie sie dich unterstützen können.

Und wenn du beim Besitzer vorsprichst, kann man ja auch fragen wie es aussieht, ob er an der Versorgung des Tieres sich beteiligt.

lg
Verena
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
  • Rechtliche Frage Beitrag #19
Da der Besitzer sein Tier offensichtlich liebt, und sich um die Versorgung ja bemüht hat, würde ich versuchen schnellstens mit ihm in Kontakt zu treten und ihn fragen, wie du nun verfahren sollst.

Wichtig wäre, schnellste Kastration und eine vernünftige Versorgung

Ich denke auch, er wäre dir sehr dankbar, wenn du dich um das Katerle kümmern würdest
 
  • Rechtliche Frage Beitrag #20
Da der Besitzer sein Tier offensichtlich liebt, und sich um die Versorgung ja bemüht hat, würde ich versuchen schnellstens mit ihm in Kontakt zu treten und ihn fragen, wie du nun verfahren sollst.

Wichtig wäre, schnellste Kastration und eine vernünftige Versorgung

Ich denke auch, er wäre dir sehr dankbar, wenn du dich um das Katerle kümmern würdest

Genauso sehe ich es auch, so würde ich es ebenfalls handhaben!
Viel Glück!
 
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