16.02.2017 Interessantes Tierschutzgesetz in Österreich Beitrag #1 sperare Beiträge 62 Reaktionspunkte 1 Ich beziehe mich auf diesen Link: http://www.katzengitter.org/pdf/tierhaltungsverordnung.pdf Ich gehe mal davon aus, das manche Sagen werden, das hat nicht viel zu bedeuten, denn das ist von 2004 Im folgenden Link mit Fassung vom 16.02.2017; Anhang Abs 2.11 steht aber der gleiche Satz: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003860 Schade das es das bei uns nicht gibt, denn damit wäre u.a. das Katzennetz-Problem gelöst
Ich beziehe mich auf diesen Link: http://www.katzengitter.org/pdf/tierhaltungsverordnung.pdf Ich gehe mal davon aus, das manche Sagen werden, das hat nicht viel zu bedeuten, denn das ist von 2004 Im folgenden Link mit Fassung vom 16.02.2017; Anhang Abs 2.11 steht aber der gleiche Satz: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003860 Schade das es das bei uns nicht gibt, denn damit wäre u.a. das Katzennetz-Problem gelöst
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03.03.2017 Interessantes Tierschutzgesetz in Österreich Beitrag #2 36 Pfoten Beiträge 52.251 Reaktionspunkte 5.852 Ich finde, das ist noch sehr ausbaufähig.:-o Unter 10) steht: Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur kontrollierten Zucht verwendet werden oder in bäuerlicher Haltung leben. Das geht ja gar nicht...:shock:
Ich finde, das ist noch sehr ausbaufähig.:-o Unter 10) steht: Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur kontrollierten Zucht verwendet werden oder in bäuerlicher Haltung leben. Das geht ja gar nicht...:shock:
03.03.2017 Interessantes Tierschutzgesetz in Österreich Beitrag #3 Linette Beiträge 1.840 Reaktionspunkte 426 Neue Fassung: "(10) Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur Zucht verwendet werden." :mrgreen: Wobei ich nicht in Österreich leben dürfte, weil ich häufig gegen diese Regel verstoße: "(2) Die Anbindehaltung von Katzen ist auch kurzfristig nicht erlaubt" Das heißt nämlich, dass Katzen an der Leine dort verboten sind. :roll: Zuletzt bearbeitet: 03.03.2017
Neue Fassung: "(10) Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur Zucht verwendet werden." :mrgreen: Wobei ich nicht in Österreich leben dürfte, weil ich häufig gegen diese Regel verstoße: "(2) Die Anbindehaltung von Katzen ist auch kurzfristig nicht erlaubt" Das heißt nämlich, dass Katzen an der Leine dort verboten sind. :roll:
03.03.2017 Interessantes Tierschutzgesetz in Österreich Beitrag #4 36 Pfoten Beiträge 52.251 Reaktionspunkte 5.852 Linette schrieb: Neue Fassung: "(10) Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur Zucht verwendet werden." :mrgreen: Zum Vergrößern anklicken.... Das bedarf auch noch mal Feinschliff. Zuchtkatzen ins Freie?:shock: (wobei ich das als ungesicherten Freigang interpretiere).
Linette schrieb: Neue Fassung: "(10) Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur Zucht verwendet werden." :mrgreen: Zum Vergrößern anklicken.... Das bedarf auch noch mal Feinschliff. Zuchtkatzen ins Freie?:shock: (wobei ich das als ungesicherten Freigang interpretiere).