Ich würde mir auch wünschen, dass ihr Mimi wieder bekommt, habe aber leider entgegen mennemaus die Bedenken, dass Art. 719 ff. anwendbar ist: Besonders schwierig ist im Zusammenhang mit Tieren die Frage zu beantworten, wann ein Tier im Sinne von Art. 719 ZGB als «herrenlos» bezeichnet werden muss. Das Gesetz unterscheidet zwischen «gezähmten» oder «gefangenen» Tieren. Gemäss Art. 719 Abs. 2 ZGB werden gezähmte Tiere herrenlos, sobald sie wieder in den Zustand der Wildheit geraten und nicht mehr zu ihrem Herrn zurückkehren. Demgegenüber werden gefangene Tiere herrenlos, wenn sie die Freiheit wieder erlangen und ihr Eigentümer ihnen nicht unverzüglich und ununterbrochen nachforscht, um sie wieder einzufangen (Art. 719 Abs. 1 ZGB).
Demnach könnte Mimi herrenlos gewesen sein und gemäß Art. 718 ZGB dadurch Eigentum geworden sein, dass jemand sie mit dem Willen, ihr Eigentümer zu werden, in Besitz nimmt.
Ich hoffe, dass ich UNRECHT habe und mich hier jemand widerlegt!