Hallöchen,
Erstmal vielen lieben Dank für die Rückmeldungen - ich hatte echt schon Sorge dass es an mit läge . . .
Ich habe leider keine Vorkenntnisse zu der Situation, ich bringe ja auch ein gewisses Verständnis für die Rage der jungen Dame auf, so eine Rassekatze kostet natürlich ihr Geld (ich tippe von der Charakteristik her schwer darauf, dass es sich um eine Britisch Kurzhaar handelt, vielleicht auch im Mix mit noch etwas anderem) und es ist auch absolut ärgerlich wenn der Flausch sich dann offenbar noch wo anders umhertreibt und vor allem gefüttert wird. Und wenn das dann zu Erbrechen führt umso schlimmer.
Nun - kurzes Update zur Situation - ist gestern komplett eskaliert. Ich kam nach 10h ausm Büro - mach zum gewohnten Lüften die Terassentür auf und geh in die Küche zum Abendessen/Mittagessen für den nächsten Tag zu kochen. Dauert keine 5min steht Flauschilein neben mir schmiegt sich an und schnurrt und bettelt um Futter. Ich bück mich runter will sie aufheben und raus bringen da steht plötzlich Madame "was fällt Ihnen ein Ihre Tür zu öffnen" mitten im Wohnzimmer und keift los.
Was mir einfällt die Türe zu öffnen wo ich doch ganz genau wisse, dass die Katze da sein und rein kommen könnte - ob ich hier mit Absicht provozieren wolle und und und....
Ich hab nicht lange gefackelt und die Polizei geholt. Was zu viel ist, ist zu viel!
Ende vom Lied, es sind nun diverse Anzeigen gegen Madame aufgenommen worden und die netten Herren von der Polizei haben mir folgendes auf den Weg mitgegeben:
1. Die Besitzerin hat grundsätzlich die Sorgfaltspflicht für ihr Haustier. Ergo wenn diese irgendwo hinein geht und dinge kaputt macht hat sie das auch zu bezahlen - wobei mir als "Geschädigter" jedoch die Beweispflicht obliegt dass das dann auch die Katze war.
2. Da es sich bei besagtem Haustier um eine Katze mit artgerechtem Freigang handelt - was tatsächlich "genehmigt" ist - und ebenso bekannt ist, dass Katzen ihren eigenen Kopf haben, müssen sowohl sie als auch ich dulden, dass die Samtpfote eben auch bei anderen Leuten ein und aus geht. Die Duldung endet erst wenn das Tier übermäßig Kot o.ä. im Garten hinterlässt oder regelmäßig Dinge zerstört - oder Singvögel tötet (auch hier aber wieder das Thema Beweisführung und so)
3. Was in Zusammenhang mit der Fütterung steht, so ist dies "in guter Absicht" wohl sogar erlaubt, SO LANGE (!!!) die Besitzerin dies nicht ausdrücklich verbietet. (Man könne hier nachdem dies geklärt und trotzdem weiter gefüttert würde auch eine Unterlassung erwirken, bzw. etwaige Tierarztkosten ansetzen - nur liegt hier dann die Beweispflicht wieder beim Geschädigten - also in dem Fall der Besitzerin) Dennoch gilt wohl auch hier - wenn die Katze sich Essen "stiehlt" kann man da auch nicht wirklich was machen.
Mal sehen ob das jetzt ein Ende hat und ich meine Ruhe - oder ob's weiter geht!
Wünsche einen schönen Abend und eine gute Restwoche
