Dringende Hilfe

Diskutiere Dringende Hilfe im Tierschutz Forum im Bereich Katzenfreunde; Hallo, wer kann raten und helfen profesionell? Vor ein paar Tagen wurde aus einer (merkwürdigen Zucht) :evil: eine trächtige Katze verkauft...
  • Dringende Hilfe Beitrag #1
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Leoni

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Hallo,
wer kann raten und helfen profesionell? Vor ein paar Tagen wurde aus einer (merkwürdigen Zucht) :evil: eine trächtige Katze verkauft. Wahrscheinlich aus Angst da es der vierte Wurf innerhalb von 2 Jahren war oder eben weil zu befürchten war, das es eventl. Kompikationen geben könnte, die letzten Kitten waren 3 Monate alt.
Jedenfalls wurde die Katze von der Besitzerin (die Zucht gibt es plötzlich nicht mehr) an eine Zucht in Hamburg weiter verkauft ohne Einverständis der Züchterin. Diese hat Vorkaufsrecht und die Katze hätte laut Vertrag nicht einfach verkauft werden dürfen.
Die Züchterin möchte die Katze zurück zumal es ihr laut Vorbesitzerin nicht so gut geht.
Was kann man tun, es eilt!
Denn jder Tag ist wichtig für die Katze :cry:
 
  • Dringende Hilfe Beitrag #2
Re: Dringende Hilfe

Jedenfalls wurde die Katze von der Besitzerin (die Zucht gibt es plötzlich nicht mehr) an eine Zucht in Hamburg weiter verkauft ohne Einverständis der Züchterin.

Kannst Du das bitte nochmal genauer erklären?
 
  • Dringende Hilfe Beitrag #3
Ich versteh dass so dass eine "Züchterin" eine Katze von einer richtigen Zucht gekauft hat, eben für ihre Zucht.

Die ist jetzt wieder trächtig gewesen und wurde von der "Züchterin" weiterverkauft, wohl aber ohne Wissen der Vorbesitzer. Denn die Vorbesitzerin hatte laut Vertrag das Vorkaufsrecht, also hätte sie im Falle vom weiterverkaufen gefragt werden müssen.



Also wenn im Vertrag von der ersten Züchterin drin steht dass sie das Vorkaufsrecht hatte und die "Züchterin" die Katze trotzdem verkauft hat, ist der Kaufvertrag an die neue Zucht ungültig und die Katze müsste an die erste Züchterin zurückgehen.
Kommt jetzt drauf an was genau in dem 1. Vertrag drinne steht! Wenn dagegen verstossen wurde, dann ist der nächste Vertrag ungültig.
 
  • Dringende Hilfe Beitrag #4
Hallo zusammen,
es steht klipp und klar im Kaufvertrag, dass die Katze nur mit der Zusage der Züchterin verkauft werden kann ansonsten wird die Sache strafrechtlich verfolgt. Aber die ehemalige Besitzerin hat ganz schnell kalte Füße bekommen und ihre Zucht geschlossen (offiziell). Die jetztige Besitzerin will die Katze nicht herausgeben, da sie die rehtmäßig gekauft hat.
Die ist mittlerweile auch nicht mehr über Internet erreichbar.
Bis die Sahe vor Gericht kommt ist die Katze tot, sie geht wirklich auf dem Zahnfleisch. Einen Wurf nach dem anderen in ihrem noch nicht langen leben.
Veterenäramt reagiert nicht und der zuständige Tierschutz kann man vergessen, nur kluge Spüche.
 
  • Dringende Hilfe Beitrag #5
ansonsten wird die Sache strafrechtlich verfolgt.

Genau das würde ich auch umgehend tun! Das würde dann in der Konsequenz auch die Ungültigkeit des Kaufvertrages an die jetzige Halterin bedeuten.

Wenn er es per Anwalt macht, kann der das vermutlich auch schnell mittels einer Einstweiligen Verfügung beim Gericht durchsetzen.
 
  • Dringende Hilfe Beitrag #6
Ja dann ab zum Anwalt! Wenn das da so drinne steht ist somit der 2. Kaufvertrag von der "Züchterin" nichtig und somit ginge die Katze an die 1. Besitzerin zurück!

Die jetzige Bersitzerin hat sie somit nicht rechtmäßig gekauft! Sie gehört der 1. Besitzerin wg. Vertragsbruch und nicht der jetzigen Züchterin!
 
  • Dringende Hilfe Beitrag #7
Wenn das alles mal so einfach wäre
Ein Tier ist leider immer noch eine Sache und Sachen haben Zeit :evil:
Meine Bekannte hat alles schon in die Wege geleitet aber da wird hier gepüft
und vergessen und sie hat schon reichlich Druck gemacht.
Auf normalem und rechtlichen Weg ist auf die schnelle nichts zu machen.
Die jetzige Besitzerin ist auch nicht ganz astrein, man kommt nur auf umwegen auf die Homepage wo die Katze schonals Zuchtkatze wieder angegeben ist. Aber es ist au nichts von ihr persönliches drauf außer eine e-mail Adresse aber die funktioniert zur Zeit nicht.
Ich darf diese Zucht ja leider bzw. beide Züchter ja nicht beim Namen nennen, vielleicht würde der ein oder andere diese merkwürdigen Züchter kennen.
Sowas hört aus dem Verkehr gezogen und dürfte nicht züchten!!!
 
  • Dringende Hilfe Beitrag #8
Hallo Leoni,

der Züchterin, die die Katze wiederhaben möchte würde nur der Gang zum Rechtsanwalt und eine einstweilige Verfügung aus Herausgabe der Katze helfen, das wäre der schnellste Weg


VG
Russian
 
  • Dringende Hilfe Beitrag #9
Hallo,
sie ist mittlerweile beim Anwalt und der hat Frist gesetzt die Katze binnen einer Woche herauszugeben ansonsten Wird die im Vertrag festgelegte
Vertragsstrafe fällig.
Einstweilige Verfügung ist angeblich nicht möglich.
Mir persönlich dauerd das alles zu lange und meine Bekannte scheint in dem Fall ein bisschen naiv.
Ich würde die einstweilige Verfügung durchsetzen ohne Rücksicht auf Verluste, hier geht es um ein Lebewesen was sich alleine nicht helfen kann.
Ich weiß auch nicht ob sie Vollmacht geben kann und mir das Tier überschreibt, dann würde ich die Sache anders angehen. :wink:
LG
Leoni
 
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