Von der rechtlichen Seite her, der Passus ist ok ABER, wenn der Verkäufer dir etwas verschwiegen hat, z.B. das etwas vorliegt, was ihm hätte auffallen müssen, dann kann er sich nicht so einfach aus der Affäre ziehen. Klar, wird er behaupten, dass er es nicht bemerkte aber anhand deiner Aussage und dem ärztlichen Befund ist es fast eindeutig und ein guter Züchter hätte das bemerkt und die Katze nicht weg gegeben.
Es ist natürlich von hier aus schwer zu beurteilen, denn wenn du was erreichen willst, wird ein gerichtliches Verfahren wohl nicht vermeidbar sein.
Kläre erstmal mit deinem Arzt ab, um was für einen Schnupfen es sich genau handelt, wie lange der schon besteht, ob es vielleicht was angeborenes oder verebtes ist.
Ein Verkäufer kann natürlich nicht garantieren, dass eine Mietze in Zukunft gesund ist aber er muss sich trotzdem an das Gesetz halten und sagen, wenn bereits eine Krankheit vorliegt, sog. vorvertragliche Regeln.
Kläre diesbezüglich auch ab, wie kostspieleig die Bahandlung noch werden kann oder schon war. Wenn du gegen den Züchter vorgehen willst würde ich auf Schadensersatz klagen, weil dir eine Katze "verkauft" wurde, die bereits erkrankt war VOR Vertragsschluss und dir daraus ungewollte Kosten entstehen... Diese müsste er dir ersetzen.
Aber wie gesagt, dafür braucht es einiger Abklärungen am besten mit einem Anwalt und deinem Tierarzt :wink: