Also, soweit mir bekannt ist, bist du verpflichtet, das Netz zu entfernen, wenn die Eigentümergemeinschaft das beschlossen hat, da deren Beschlüsse für die Außenfassade bindend sind.
Katzenhaltung (in der Wohnung) ist zwar erlaubt, das schließt aber nicht zwingend den Balkon ein. Es geht ja dabei darum, dass man andere Menschen im Haus z.B. mit einer Allergie, nicht gefährdet, daher muss eine Hundhaltung (Hunde müssen ja zwingend über den Flur und damit Gemeinschaftseigentum, wenn sie mal "müssen") ja auch genehmigt werden. Ähnlich ist das mit Katzen, ist eine Katze Freigänger. Das muss dann eigentlich auch genehmigt werden (oder man hat halt Glück und es wird so toleriert), nur Tiere, die im Käfig oder definitiv nur in der Wohnung gehalten werden und nicht gefährlich sind (z.B. diverse Schlangenarten), sind ohne Genehmigung erlaubt.
Ich erkundige mich aber noch mal wegen des Netzes, ob es da evtl. "Schlupflöcher" gibt.
Grüße, sauri