@Dyna: Ja es gibt merkwürdige Vermieter

Frag mal nach, ob es mit der Befestigungsart zu tun hat. Man darf nämlich auf Balkon und Terrasse keine Löcher bohren (wie zB. für Markisen oder SAT-Schüsseln)
Deswegen ja: Das einfache Netz ist quasi Deko - es sei denn du montierst es mit 'Gewalt'.
Wenn es also darum geht, dass es nicht befestigt werden darf, dann musst du dir was Schraubenloses einfallen lassen. (Bei ner Loggia geht es z.B. mit Klemmstangen für Vorhänge)
Mit mehreren Mietshäusern und nem Anwalt in der Familie krieg ich sehr vielmit

Und am meisten wird bei Mietverträgen und Scheidungen (insbesondere Kinderbesuchszeiten) geschummelt.
Umstritten ist zum beispiel auch, ob Wohnungskatzen überhaupt zum Tierverbot in Mietverträgen gehören. Gesetzlich sind sie nämlich Kleintiere (wie Vögel,Meeris oder Kaninchen) Und diese dürfen nicht verboten werden.
Hunde dürfen verboten werden, weil von ihnen Gefahr (Beissen) ausgeht, sie unzumutbar laut bellen können, und sie den gemeinsamen Wohnbereich verunreinigen können(In den Flur pinkeln)
Katzen dürfen nur dann verboten werden, wenn der Mieter nicht für Die Instandhaltung der Wohnung verantwortlich ist (eigentlich nie der Fall) oder die Wohnung möbliert vermietet wird.
Aber der hammer ist: Ob es nun gesetzlich erlaubt oder verboten ist - wenns so im Mietvertrag steht, machste da nix dran! (Frag ich mich wozu es Gesetze gibt....)
Oh, ich vergass: bei unzumutbarkeit darf ne Katze auch verboten werden -wenn die Wohnung zu klein ist (Einzimmer-Apartment/Studentenwohnung)
Oder wenn die Anzahl der Tiere zu hoch werden könnte (bei Züchtern)