Hmmm, ich hab früher auch gedacht, dass der Zaun reicht, den Kater vom Erkunden der Nachbarsgärten abzuhalten... Leider hat der Kleine schnell seine Krallen und Springmuskulatur entdeckt und schwub war er übern Zaun (über 2 Meter hoch).
Katzen zählen bedingt zu den Kleintieren. Manche Gerichte haben entschieden, dass die Katzenhaltung (ebenfalls die Haltung kleiner Hunde) nicht verboten werden kann, andere Gerichte geben dem Vermieter recht und zählen nur Käfigtiere zu Kleintieren. So oder so gilt eine Erlaubnis zur Haltung aber nur, solange kein nachbar gestört wird. Freigänger müssen gemeldet werden, mehr als 5 Katzen ebenfalls. Aber es gilt auch, dass wenn der Vermieter einem Bewohner des Mehrfamilienhauses die Tierhaltung erlaubt hat, er auch allen anderen dieses Recht einräumen muss. Außerdem sollte es keinen Unterschied machen, ob eine oder zwei Katzen, solange es reine Wohnungshaltung ist.
--> Das Ganze kommt vom Mieterschutzbund, Rechtsanwälten und gegoogelten Gerichtsurteilen.
Also ich würde den Vermieter doch nochmal auf eine Zweitkatze ansprechen und ihm erklären, dass dein Kleiner bereits "verhaltensstörungen" wegen der Einzelhaltung zeigt. Vielleicht hat der Vermieter ja Verständnis.