sind die beiden tierheimkatzen? dann schau mal fix in deinen vertrag, ob deine ex die beiden überhaupt mitnehmen DARF.
Vermutlich wird dort sinngmäß ein Verbot der Weitergabe an Dritte drinstehen usw.
Würde heißen, sie durfte nicht. Obwohl sie ihr offenbar gefühlsmäßig genauso "gehörten" wie dem TE.
Die Frage ist ja, wie liefe es ab, wenn der TE jetzt aufgrund der vorliegenden Papiere die Herausgabe verlangen würde.
Freundin lehnt diese ab. Dann Klage auf Herausgabe. TE gewinnt und hat ein Urteil.....das alles nach ein paar Monaten.
Aber: Freundin gibt trotz Urteil die Katzen möglicherweise nicht heraus. TE beauftragt einen Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung sprich zwangsweisen Wegnahme der Katzen. Gerichtsvollzieher holt sich Hilfe, da er die Katzen allein nicht in der Wohnung einfangen will. "Katzenfänger" fängt die Katzen in der Wohnung der Freundin ein. Alle werden eingepackt. TE kann sie sich dann beim Gerichtsvollzieher abholen.
Freundin macht im Gegenzug die für die Katzen verauslagten Kosten geltend.
Das meinte ich mit "ich würde eine Herausgabe nicht gerichtlich erzwingen".....weil hier hat der TE zwar vermutlich "Recht", aber zum Wohl der Katzen wäre das ganze wohl kaum.
Also auch wenn die Freundin sie vielleicht nicht mitnehmen "durfte".....ich weiß nicht, ob ein
Tierheim dann bei einer Trennung die Sache auch so eng sieht mit dem "Dritten". Die wären schlau, sich in eine Beziehungsgeschichte nicht einzumischen.
Und man sollte mal den umgekehrten Fall sehen: Wenn hier eine "Freundin" schriebe: "HILFE! Bin bei Freund ausgezogen und soll nun meine Katzen an ihn abgeben".
Sie hätte hier auch allen leid getan und alle hätten ihr geraten, die Katzen erstmal zu behalten usw.
Bei solchen Gefühlsdingen ist es mit "Recht" und "Unrecht" ne schwierige Kiste...
edit:
Bin wohl immer zu langsam hier :-(