Katze mitnehmen und drauf ankommen lassen. Rein rechtlich hat er schon mal das Pfund auf seiner Seite, dass sie auf seinen Namen registriert ist. Da würde ich auch drauf beharren. Er begeht zwar in dem Augenblick, wo er sie mitnimmt, eine sog. "Besitzstörung". Eigentum ist das eine - Besitz das andere. Nur zum Wohl der Katze würde ich trotzdem so handeln.
Beispiel: Wenn ich jemandem ein Buch leihe, wird er kein Eigentümer, sondern bekommt ein Recht zum Besitz. Er gibt das Recht dann dadurch wieder auf, dass er mit das Buch zurückgibt. Ich darf es ihm aber heimlich oder wohlmöglich gewaltsam nicht abnehmen, sondern muss - falls er es nicht zurückgibt - auf Herausgabe des Buches klagen.
So wäre es hier auch. Er hat ihr die Katze "vorrübergehend" erstmal wieder gegeben und ihr das Recht zum Besitz eingeräumt. Das muss er auch betonen, dass er sie ihr nicht übereignet hat, sondern nur überließ (zur Pflege z.B.). Daher könnte er sie rein theoretisch nicht einfach gegen ihren Willen oder heimlich mitnehmen - auch wenn er der Eigentümer (= siehe Impfpass pp) ist. Er müßte die Herausgabe der überlassenen Katze von ihr fordern und zur Not gerichtlich durchsetzten. Diesen "rechtlich korrekten" Weg würde ich hier aber nicht einschlagen und würde es aber drauf ankommen lassen, dass sie sich "wehrt".
Er könnte dann in diesem Fall entgegenhalten, dass er aufgrund des von der Freundin geschilderten Zustands der Katze eine Art "Gefahr im Verzug" sah. Sprich sich genötigt sah, diese unverzüglich zu holen. Ist zwar recht kippelig, weil er dies auch im Wege einer einstweiligen Verfügung (Gericht) hätte durchsetzen müssen - aber mei, wenn er sie erstmal wieder hat, müßte sie ja dann vor Gericht ziehen und auf Herausgabe klagen.
Ob sie sich in ihrer rechtlich nicht sonderlich starken Position dann auf einen Rechtstreit einläßt - ich glaub es nicht.
"Vernünftig reden" - ich würde es akut jetzt nicht machen und die Katze holen. Da sie ja offenbar nicht einfach ist, die Frau, könnte es sein, dass sie es ablehnt.
Das Gespräch, wo sie in Zukunft dann lebt, kann man ja trotzdem noch "in Ruhe" führen. Jetzt würde ich es nicht machen, da jetzt wegen ihres Zustands eher Handeln gefragt ist und die Gefahr zu groß, dass sie nein sagt. Obwohl es der Katze schlecht geht.
Also: einfach machen. Ist zwar rechtlich nicht ganz korrekt, aber alles andere würde zu lange dauern. Und ich würde ihr es überlassen, zur Not über den Rechtsweg ihr Recht an der Katze geltend zu machen.