Hallo, Grazy!
Geht dein Anwalt nur gegen deinen Vermieter vor, o.hilft er dir auch bei deinen Problemen mit der Arge?
Grundsätzlich dürfen die nämlich nicht euren Umzug verbieten. Theoretisch dürftest du auch ohne Genehmigung umziehen. Das brächte nur finanzielle Nachteile mit sich:
-keine Beihilfe für Umzugs-u. Renovierungskosten
-keine Kautionsübernahme
-Miete u. Nebenkosten (KdU) müssen nur in bisheriger Höhe übernommen werden
Da deine Wohnung jedoch von Schimmel befallen ist, dein Sohn dadurch schon krank ist, liegt eine Gesundheitsgefährdung vor u.damit ein Grund für die ERFORDERLICHKEIT DES UMZUGES.
Du mußt bei der Arge einen Antrag auf ZUSICHERUNG FÜR DIE ERFORDERLICHKEIT EINES UMZUGES stellen. Mit Schimmel- Beiweisfotos u. Atest eures Arztes untermauern. Lehnt Arge wieder ab, Widerspruch einlegen u.mit rechtlichen Schritten drohen.
Bei einer Bekannten war es kürzlich ähnlich. Wollte auch wegen Schimmel raus, legte der Arge Whg-Angebote vor, deren m2 u.KdU angemessen waren. Sie wurde jedoch nicht drauf hingewiesen, daß sie die ERFORDERLICHKEIT schriftlich begründen mußte, bzw belegen. Die meinten, alles wär soweit ok, dürfte keine Probleme geben, weil ja angemessen. Ablehnung kam natürlich prompt, sie könne zwar umziehen, jedoch mit o.g. Nachteilen. Weil eine Erforderlichkeit nicht vorläge.
Hat dann Widerspruch eingelegt u. nochmals ein Antrags-Schreiben aufgesetzt mit der fehlenden Begründung u.erwähnt, daß betreffender Sachbearbeiter sie nicht richtig informiert habe. Schimmelbilder gabs dazu.
Ohne daß das Schreiben an die Widerspruchsstelle ging, wurde dann nach 2Wo die ZUSICHERUNG erteilt, d.h. die KdU in voller angemessener Höhe.
Umzugs-u. Renovierungskosten standen ihr damit auch zu, mußte sie jedoch seperat beantragen.
Ich hoffe, das hat dir ein bißl weitergeholfen. Kommt immer auch ein wenig auf den jeweiligen Sachbearbeiter an...
Hab mal noch'n paar Links für dich:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/um...sels-wegen-gesundheitsgefaehrdung_018101.html
http://www.bmgev.de/mieterecho/sonderausgaben/sonderausgabe200603/sme-08-umzug-hw.html
http://frag-einen.com/rechtsanwalt/sozialrecht/umzug_hartz4-2368.html
http://www.kinder-armut.de/hartz-4-iv-alg-2-sgb-ii/umzug.html
http://www.google.com/m?client=ms-o...ung+für+erforderlichkeit+umzug+wegen+schimmel