Im Internet gibt es viele Meinungen, was tierische Nebenprodukte sind und wie viel davon im Futter enthalten sein darf oder ob man generell ein Futter bevorzugen sollte, in dem gänzlich auf die Nebenprodukte verzichtet wird.
Tierische Nebenprodukte werden in 3 Katergorien aufgeteilt. Hiervon darf lediglich Kat. 3 zur Tierfutterherstellung benutzt werden. (Quelle
http://de.wikipedia.org/wiki/Tierk%C3%B6rperverwertung#Kategorie_3)
Kategorie 3 umfasst :
Material der Kategorie 3 umfasst folgende tierische Nebenprodukte:
- Schlachtkörperteile, die genusstauglich sind, jedoch aus kommerziellen Gründen nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind;
- Schlachtkörperteile, die als genussuntauglich abgelehnt werden, die jedoch keine Anzeichen einer übertragbaren Krankheit aufweisen;
- Häute, Hufe und Hörner, Schweineborsten und Federn von Tieren, die nach einer Schlachttieruntersuchung, auf Grund derer sie für die Schlachtung zum menschlichen Verzehr geeignet sind, in einem Schlachthof geschlachtet werden;
- Blut von anderen Tieren als Wiederkäuern, die nach einer Schlachttieruntersuchung, auf Grund derer sie für die Schlachtung zum menschlichen Verzehr geeignet sind, in einem Schlachthof geschlachtet werden;
- tierische Nebenprodukte, die bei der Gewinnung von für den menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen angefallen sind, einschließlich entfetteter Knochen und Grieben;
- ehemalige Lebensmittel tierischen Ursprungs, außer Tisch- und Speiseabfällen, die aus kommerziellen Gründen oder auf Grund von Herstellungsproblemen oder Verpackungsmängeln nicht mehr für den menschlichen Verzehr bestimmt sind;
- Rohmilch von Tieren, die keine Anzeichen einer übertragbaren Krankheit aufweisen;
- Fische oder andere Meerestiere, ausgenommen Meeressäugetiere, die auf offener See für die Fischmehlherstellung gefangen wurden sowie bei der Verarbeitung von Fisch anfallende frische Nebenprodukte aus Betrieben, die Fischerzeugnisse für den menschlichen Verzehr herstellen;
- Schalen von Tiereiern, die keine Anzeichen einer übertragbaren Krankheit aufweisen;
- Blut, Häute, Hufe, Federn, Wolle, Hörner, Haare und Pelze von gesunden Tieren;
- andere Küchen- und Speiseabfälle als zur Kategorie 1 zählende.
- Quelle http://europa.eu/legislation_summaries/food_safety/animal_nutrition/f81001_de.htm
Urin und gefüllte Gedärme fallen unter Kat. 2 und die dürfen nicht ins Tierfutter. Auch wenn man immer wieder im Internet auf das Gerücht stößt, dass Urin im Katzenfutter enthalten sei. Das ist gesetzlich verboten.
Federn, Hufe,Blut, Knochen, Pansen, Eierschalen etc. können tatsächlich im Futter enthalten sein.
Wenn man sich mit BARFen befasst, entdeckt man, dass dies Dinge sind, die dort als Zusatz durchaus geschätzt werden.
Hier macht wieder die Dosis das "Gift", also die Menge an Nebenprodukten entscheidet über die Qualität. Daher ist eine genaue Aufschlüsselung über die Prozentverteilungen auf der Verpackung nötig um eine Entscheidung zu treffen.
Eine generelle Verteufelung von tierischen Nebenprodukten ist also nicht unbedingt sinnig. Jede Maus und jeder Vogel enthält sie. Und die Nährstoffe, die einem reinen Muskelfleischfutter durch den Verzicht auf Nebenprodukte fehlen, müssen dann auf anderen Wegen und teilweise künstlich zugesetzt werden. Inwieweit man das nun besser findet, muss man für sich selbst entscheidet.