Hallo Seidenschnabel,
Das ist so leider nicht unbedingt richtig.
In den meisten Mietverträgen wie auch in meinem stehen Klauseln wie :
Tierhaltung:
"Für jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, ausgenommen Kleintiere in geringer Zahl, bedarf es der vorherigen ausdrücklichen Erlaubniss des Vermieters. Die Erlaubnispflicht umfasst ebenso das zeitweilige Verwahren von Tieren. Treten Unzuträglichkeiten auf, kann die erteilte Erlaubniss widerrufen werden. Mit der Abschaffung oder dem Tod des Tieres erlischt die einmal erteilte Erlaubniss."
Wenn sich solche oder ähnliche Klauseln im Mietvertrag finden, ist klar das nicht einfach heimlich 2 Katzen eingeschmuggelt werden können.
Zumindest in der Umgebung Hannover hab ich in fast jedem Vertrag eine solche Klausel gesehen, falls Tierhaltung nicht sogar komplett abgelehnt wurde (z.b. durch Allergien)
Lieben Gruß