Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles können Versicherer und Ver-
sicherungsnehmer den zwischen ihnen bestehenden Versicherungsvertrag
kündigen. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Sie muss spätestens einen
Monat nach dem Abschluss der Verhandlung über die Entschädigung zugehen.
Die Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang wirksam.
Der Versicherungsnehmer kann bestimmen, dass seine Kündigung sofort
oder zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, jedoch spätestens zum
Schluss des laufenden Versicherungsjahres.
Das ist aus den Bedingungen der Uelzener, steht unter dem Punkt "Beginn und Ende des Vertrages".
Kann mir das noch einmal jemand erklären?
Ich verstehe es so: Wenn ich einen Fall einreiche, kann ich innerhalb eines Monats nach der Erstattung den Vertrag kündigen.
Oder denk ich da zu einfach?
Liebe Grüße