Hilfe, Vermiter muss sich das mit der Katze überlegen

Diskutiere Hilfe, Vermiter muss sich das mit der Katze überlegen im Neuankömmlinge Forum im Bereich Katzenfreunde; Habe gerade mal deine Mängelliste gelesen und würde dir doch glatt empfehlen, dem Ratschlag zu folgen, einen Rechtsanwalt zu nehmen und als erstes...
  • Hilfe, Vermiter muss sich das mit der Katze überlegen Beitrag #21
Habe gerade mal deine Mängelliste gelesen und würde dir doch glatt empfehlen,
dem Ratschlag zu folgen, einen Rechtsanwalt zu nehmen und als erstes eine Mietzinskürzung durchzuführen.

Nach meinen Erfahrung aus dem Hausbau her, werden Mängel entweder zeitnah und freundlich behandelt und behoben, oder ohne Anwalt überhaupt nicht zur Kenntnis genommen.
 
  • Hilfe, Vermiter muss sich das mit der Katze überlegen Beitrag #22
Zur Kenntniss genommen werden sie.
Sie werden auch nach und nach bearbeitet.
Aber halt in einem Ton wo ich denke: Hättet ihr gleich ne richtige Firma beauftragt, wäre das gar nicht erst passiert.

Aber laut mehrerer Handewerker (Elektriker, Sanitärtyp, Hausmeister) wurde ein Unternehmen beauftragt das "Billigkräfte" beschäftigt und die alles machen (Malern, Elektrik, Sanitär usw. usw.) aber nichts wirklich können.

Wir vermuten ja das noch mehr Mängel im Winter kommen werden. Aber als kleine wiedergutmachung könnten Sie dann auch meine Katze erlauben und sich jetzt nicht so anstellen.....
 
  • Hilfe, Vermiter muss sich das mit der Katze überlegen Beitrag #23
Als ich damals nachfragte, war auch keine Begeisterung da. Die Vormieter waren nämlich nicht so aufs sauber machen bedacht und dementsprechend hat es auch im Hausflur gerochen. Ich habe der Vermieterin dann aber versichert, dass das bei uns nicht vorkommt und sie gerne vorbei schauen kann.

Wenn bei euch also Zweifel bestehen, würde ich diese hinterfragen und dann freundlich darauf eingehen und ihnen Sicherheit geben.

Was ist, wenn du keine Katze haben darfst oder garnicht weiter nachfragst und sie zum Tierarzt müssen? Dann musst du ständig Angst haben, jemand könnte sie auf dem Weg zum Auto oder vor dem Haus sehen?
Wenn du ohne Genehmigung eine Katze holst, bekommst du eine Abmahnung und kannst aufgefordert werden, dass Tier in einer gerwissen Frist abzugeben.
Was dann? Du liebst das Tier, darst es aber nicht behalten? Findest du schnell eine Wohnung? Was machst du dann?

Mir wäre das ohne die Sicherheit der Enverständniserklärung viel zu unsicher.
 
  • Hilfe, Vermiter muss sich das mit der Katze überlegen Beitrag #24
Was ist, wenn du keine Katze haben darfst oder garnicht weiter nachfragst und sie zum Tierarzt müssen? Dann musst du ständig Angst haben, jemand könnte sie auf dem Weg zum Auto oder vor dem Haus sehen?
Wenn du ohne Genehmigung eine Katze holst, bekommst du eine Abmahnung und kannst aufgefordert werden, dass Tier in einer gerwissen Frist abzugeben.
Was dann? Du liebst das Tier, darst es aber nicht behalten? Findest du schnell eine Wohnung? Was machst du dann?

Mir wäre das ohne die Sicherheit der Enverständniserklärung viel zu unsicher.

Ich hab nirgendwo gesagt das ich es ohne Einverständnis mache.
Wir sind wie gesagt 1 Jahr an die Wohnung vertraglich gebunden. So schnell kommen wir aus dem Vertrag also nicht raus.

Ich hab doch bereits geschrieben das ich dem Geschäftsführer der Verwaltung geschrieben habe und das ich sogar den Mieterschutzbund schon informiert habe, das im Fall der Fälle wir direkt loslegene können. Sie wissen über die aktuelle Situation Bescheid und haben eine Kopie des Mietvertrages bekommen.


Btw.... wenn ich nicht weiter nachfrage und die sich nicht weiter melden, gilt es nach 6 Monaten als stumme Zustimmung. Dann können die gar nichts mehr machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Hilfe, Vermiter muss sich das mit der Katze überlegen Beitrag #25
Fackel nicht so lange. Hol die Maus zu Dir. Ich hätte überhaupt nicht mit dem Vermieter gesprochen. Meines Wissens ist es nicht mehr gültig, Haustiere zu verbieten. War doch kürzlich erst in den Medien. Es darf nur keine Gefährdung, Dreck, Lärmbelästigung von dem Tier ausgehen. Sollte es Freigänger werden z. B. über den Balkon, dann bau eine Treppe, damit der nicht von aussen beschmutzt wird. Ansonsten: Berunige Dich. Wie gesagt, es soll nicht mehr gelten.
 
  • Hilfe, Vermiter muss sich das mit der Katze überlegen Beitrag #26
ich rate dir dich an einen MieterSchutzBund zu wenden.ich zahle 10Euro im Jahr Mitgliedgebühr und kann nur sagen,es lohnt sich.
sie beraten ,prüfen und leisten rechtsbeistand bei klagen .eine mietMinderung steht dir auf jedem Fall zu!
die du auch unbedingt machen solltest.
auch da können die dich beraten wie und in welcher Höhe du mindern kannst.
lass dich nicht vertrösten von der Gesellschaft und wehre dich.
du Hast ein Recht dazu
 
  • Hilfe, Vermiter muss sich das mit der Katze überlegen Beitrag #27
Das sollte keine Kritik an dir sein :) Ich finde es ja super, dass du nachfragst. Nur wird das nicht von jedem hier gesehen und ich wollte nur deutlich machen, dass es schlecht ausgehen kann!
 
  • Hilfe, Vermiter muss sich das mit der Katze überlegen Beitrag #28
Also in der momentanen Situation (Genehmigung für die Katze steht aus) würde ich mal mit ner Mietzinskürzung die Füße GANZ still halten....

Wenn die Genehmigung (schriftlich !!!) da ist, kann man weitersehen, aber wenn man denen jetzt Daumenschrauben anlegt, ist wohl klar, dass Mietz nicht einziehen darf......hm ?

Die Mängelliste allerdings ist wirklich sehr lang,und wenn der Geschäftsführer auch nur nen Hauch Grütze in der Birne hat, wird er schleunigst die Katzenhaltung genehmigen, denn das ist sicher nicht innert eines Monats behoben und er könnte sich durchaus auf eine empfindliche Mietkürzung wegen nicht vertragsgemäßer Nutzbarkeit der Mietsache gefasst machen.....
 
  • Hilfe, Vermiter muss sich das mit der Katze überlegen Beitrag #29
Das einzige was schlecht gehen kann ist: Verwaltung sagt nein.
In dem Fall wird vom Mieterschutzbund der Anwalt gestellt und meinetwegen geht's dann auch vor Gericht.

Ich bin bereit alles dafür zu tun das die Maus ohne Stress zu uns kommt.
Nur das Warten bis der Herr Geschäftsführer oder die Verwalterin sich melden zerrt gerade an meinen nerven und macht mir Angst weil ich halt permanent darüber nachdenke und alles mögliche im Internet lese und versuche unsere Chancen zu errechnen.

Also in der momentanen Situation (Genehmigung für die Katze steht aus) würde ich mal mit ner Mietzinskürzung die Füße GANZ still halten....

Wenn die Genehmigung (schriftlich !!!) da ist, kann man weitersehen, aber wenn man denen jetzt Daumenschrauben anlegt, ist wohl klar, dass Mietz nicht einziehen darf......hm ?

Die Mängelliste allerdings ist wirklich sehr lang,und wenn der Geschäftsführer auch nur nen Hauch Grütze in der Birne hat, wird er schleunigst die Katzenhaltung genehmigen, denn das ist sicher nicht innert eines Monats behoben und er könnte sich durchaus auf eine empfindliche Mietkürzung wegen nicht vertragsgemäßer Nutzbarkeit der Mietsache gefasst machen.....


Darüber habe ich auch schon nachgedacht.
Rein menschlich gesehen müsste er zusagen. Ich glaube kaum das er Lust auf eine Gerichtsverhandlung hat.

Seit 4 Stunden sind die am arbeiten .... und bisher kam noch keine Reaktion. Bin gespannt was da heute noch kommt ...
 
  • Hilfe, Vermiter muss sich das mit der Katze überlegen Beitrag #30
darf ich fragen wie Katze im Moment untergebracht ist?
 
  • Hilfe, Vermiter muss sich das mit der Katze überlegen Beitrag #31
Aktuell ist sie bei meiner Mutter, die aber ne Katzenhaarallergie hat.
Deswegen kann sie dort nicht bleiben.
 
  • Hilfe, Vermiter muss sich das mit der Katze überlegen Beitrag #32
und schon was erfahren?
sonst ruf nochmal da an bevor gleich keiner mehr da ist.
 
  • Hilfe, Vermiter muss sich das mit der Katze überlegen Beitrag #33
Ich hab gerade den Anruf der Niederlassungsleiterin bekommen.
Der Vorstand hätte sich bei ihr gemeldet und sie wolle wissen was alles passiert ist.

Hab ihr alles erklärt und auch das ich meine Katze in der Wohnung haben möchte.
Sie hat zugestimmt! Ich soll ihr eine Mail schicken mit allen Mängeln.

Sollte Nelly etwas in der Wohnung anstellen, sollte uns klar sein das wir dafür aufkommen müssen und das bei Beschwerden aus der Nachbarschaft jederzeit die Erlaubnis widerrufen werden kann.

Gott bin ich gerade erleichtert.
 
  • Hilfe, Vermiter muss sich das mit der Katze überlegen Beitrag #34
prima!dann ist ja das Wochenende gerettet
ich wünsche dir viel Spaß mit deiner süßen!
 
  • Hilfe, Vermiter muss sich das mit der Katze überlegen Beitrag #35
Na gott sei dank.
 
  • Hilfe, Vermiter muss sich das mit der Katze überlegen Beitrag #36
Glückwunsch, Daumenhoch und Breitgrins. Freut mich. Und nun: Genießen!!!
 
  • Hilfe, Vermiter muss sich das mit der Katze überlegen Beitrag #37
Danke danke danke! :a102::a102::a102::a102:
Man bin ich gerade froh.
Ich könnte die ganze Welt umarmen!
 
  • Hilfe, Vermiter muss sich das mit der Katze überlegen Beitrag #38
Na siehste. War mir schon klar, dass das so ausgeht. Denn wirklich verbieten können sie es nicht und dann sachliche Begründungen vorzubringen, die vor Gericht standhalten, ist praktisch kaum möglich.

Noch ein Hinweis oder Tipp. Schäden durch Katzen sind mit der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt.Das kann man dem Vermieter auch mitteilen, das gibt zusätzliche Sicherheit. Nicht selten verpflichtet man sich sogar im Mietvertrag, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, bei mir wars jedenfalls so. Solltest Du noch keine Haftpflichtvers. haben würde ich Dir empfehlen, diese unbedingt abzuschließen.
 
  • Hilfe, Vermiter muss sich das mit der Katze überlegen Beitrag #39
Hallo

noch ein kurzer hinweis zur haftpflicht.

also ganz so ist es nicht, dass die es automatisch zahlen.
und zwar nehmen die sich bei MIETE eines objektes von über x tagen (bei mir waren es 3 monate) mit einer klausel aus.

soll bedeuten, wenn du eine wohnung hast wo die katzen über einen längeren zeitraum nehmen, wird dort der schaden NICHT bezahlt.

gilt nur für schäden bei fremden, also wenn jemand seinen laptop mitnimmt und die katze diesen ruinieren würde, oder wenn sie wo zu gast sind.

lg
 
  • Hilfe, Vermiter muss sich das mit der Katze überlegen Beitrag #40
Aber eine Kündigungsklage wegen unerlaubter Tierhaltungkann und wird durchgeführt. Sowohl meine Eltern, als auch meine Großeltern haben so Messies und Mietpreller erfolgreich rausgeklagt.
Also das geht doch wirklich zu weit die TE indirekt als Messi und Tierpreller zu bezeichnen nur weil sie ihre Katze halten will.

Das geht innerhalb von drei Monaten. Also viiiiel schneller wie irgendein anderer Kündigungsgrund, wie fehlende Mietzahlung. Wenn die Vermieter sowieso nicht gut auf die TE zu sprechen sind, weil zu 'anstrengend', wäre ich an ihrer Stelle ganz vorsichtig.

Nur wegen einer Katze wenn sonst rein gar nichts anderes vorliegt, wird kein Gericht der Welt einer Kündigungsklage zustimmen. Der Richter zeigt dem Vermieter höchstens nen Vogel und brummt dem die Gerichtskosten auf.
Erst Recht mit dem neuen Gesetz wo ein Vermieter verdammt gute Gründe anführen muss, um die Haltung einer Wohnungskatze zu untersagen. Einfach zu sagen er will das nicht reicht definitiv niemals aus auch nicht wenn der Vermieter sagt, 'Deine Nase passt mir nicht'. Solange der Mieter sich ordentlich verhält, immer pünktlich seine Miete zahlt und auch sonst nicht für Aufruhr sorgt, hat der Vermieter kaum eine Chance - es sei denn er verkauft die Bude und der neue Eigentümer meldet Eigenbedarf an weil er einziehen will.
wobei aber auch da gilt, er muss auch tatsächlich einziehen bzw. ein enges Familienmitglied (für die kann man auch Eigenbedarf anmelden). Der Einzug hat nach dem Auszug der ehemaligen Mieter zeitnah zu geschehen ansonsten können dem neuen Wohnungsbesitzer/Vermieter die kompletten Umzugskosten und andere mit dem Zwangsumzug verbundenen Kosten auferlegt werden.
 
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