Also in der momentanen Situation (Genehmigung für die Katze steht aus) würde ich mal mit ner Mietzinskürzung die Füße GANZ still halten....
Wenn die Genehmigung (schriftlich !!!) da ist, kann man weitersehen, aber wenn man denen jetzt Daumenschrauben anlegt, ist wohl klar, dass Mietz nicht einziehen darf......hm ?
Die Mängelliste allerdings ist wirklich sehr lang,und wenn der Geschäftsführer auch nur nen Hauch Grütze in der Birne hat, wird er schleunigst die Katzenhaltung genehmigen, denn das ist sicher nicht innert eines Monats behoben und er könnte sich durchaus auf eine empfindliche Mietkürzung wegen nicht vertragsgemäßer Nutzbarkeit der Mietsache gefasst machen.....