Züchter, die in einem Verein sind, dürfen vom Verein aus die Kitten nicht abgeben, bevor sie 12 Wochen alt sind. Hält sich ein Züchter nicht daran, finde ich das schon mal seltsam bzw. nicht im Sinne der Katzen. Wer weiß, woran er sich sonst noch nicht hält.
Die Überprüfung nach §11 TSchG bedeutet nur, dass er eine gewisse Anzahl von Zuchtkatzen oder Würfen hat, aber der er in seinem Landkreis ein Züchter vom Veterinäramt jährlich überprüft wird. Da die Vorgaben des TSchG nicht besonders streng sind, sondern nur die allerschlimmsten Missstände verhindern sollen, sagt das nicht viel aus.
Ich würde an Deine Stelle besonders darauf achten, ob die Kätzchen gut auf den Menschen und das Leben in einem Haushalt geprägt sind. Sie sollten sich in der Wohnung frei und ohne Scheu bewegen. Kitten, die sonst in einem ganz anderen Raum oder außerhalb der Wohnung aufwachsen, wirken meistens sehr erschrocken und spielen auch nciht. Schön wäre, wenn sie auch Dir gegenüber aufgeschlössen und nicht ängstlich sind, aber es gibt auch sehr vorsichtige Kitten, die mit Fremden keinen Kontakt wünschen. Aber immerhin gegenüber dem Züchter und bekannten Menschen sollte es vertrauensvoll sein.
Gut wäre es, wenn die erwachsenen Zuchttiere ein Freigehege haben. Ein Züchter, der seine Katzen ausschließlich mit Trockenfutter füttert, käme für mich nicht in Frage, weil die Kitten dann sehr schwer auf was anderes umzugewöhnen sind.
Auf keinen Fall darf es so sein, dass Du zum Kauf oder einer sofortigen Entscheidung gedrängt wirst. Ich erbete mir immer mind. 1 Tag Bedenkzeit, um noch mal meine Eindrücke von den Kitteninteressenten sacken zu lassen. Und das soll auf jeden Fall ein Interessent auch haben. Mir ist es wichtig, dass die Interessenten sich ganz sicher sind und nicht gefühlsmäßig aufgrund der süßen Kitten entscheiden.