[...] Die von Google Maps verwendeten fotografischen Abbildungen unterliegen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz. Diese dürfen nach den AGB im Gegensatz zum Kartenmaterial überhaupt nicht zu gewerblichen Zwecken oder in einer geschäftlichen Umgebung verwendet werden. Sie dürfen - auch zu privaten Zwecken - nicht verändert oder kopiert und dann veröffentlicht werden.
So heißt es in den AGB:
Es ist untersagt, die Abbildungen vollständig oder teilweise zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu übersetzen, zu ändern oder abgeleitete Arbeiten aus ihnen zu erstellen. Darüber hinaus dürfen die Abbildungen oder Teile davon weder vermietet, weitergegeben, veröffentlicht, verkauft, abgetreten, verleast, sublizenziert, vermarktet, übertragen oder in einer sonstigen Weise genutzt werden, die nicht ausdrücklich durch diese Vereinbarung gestattet wird.
Aus der Nutzung von Google Maps ergeben sich für Sie keine Rechte. Alle Eigentumsrechte an den Abbildungen verbleiben bei Google und/oder den Lizenzgebern von Google (sofern zutreffend). Die Abbildungen unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nicht kopiert werden, auch wenn sie verändert oder mit anderen Daten oder anderer Software zusammengeführt wurden.
Davon unberührt bleiben das gesetzlich Recht zur Privatkopie gemäß § 53 UrhG und das gesetzliche Recht zur Bearbeitung gemäß § 3 UrhG, welche nur im privaten Bereich bleiben, also nicht veröffentlich werden. Dazu zählt eine Anzeige auf einer eigenen, privaten Homepage oder einem Blog jedoch nicht, da sie eine Veröffentlichung darstellt. [...]