Ich glaube, ich habe das besagte Thema im Hundeforum sogar grob mitbekommen und in einem anderen Hundeforum gab es neulich ein sehr ähnliches Thema.
Ich sehe es auch so, dass man als Hundehalter, der weiß, dass der Hund hinter Katzen hergeht, mindestens vorher den Garten kontrollieren sollte, ob da gerade eine Katze ist. Das ist nicht viel Aufwand und sollte mindestens möglich sein, das handhabe ich hier auch so, seitdem ich das erste Mal hier Nachbarskatzen gesehen hatte, seit wir unsere Katzen entdeckt haben sowieso, und unsere Hunde würden vermutlich nicht ernst machen, aber im Zweifel halt leider hinterherjagen.
Aber Leinen- oder Maulkorbpflicht für den Hund finde ich nicht mehr angemessen. Würde ein Hase auf dem Grundstück gerissen werden, käme doch sicher auch niemand auf die Idee, noch andere Einschränkungen für den Hund zu fordern.
Zu dem von toshie verlinkten Urteil: Erstens spricht das Gericht selber nur von "Verpflichtung zur ausbruchssicheren Haltung des Hundes auf dem Grundstück" (Fn. 50), zweitens hätte das, selbst wenn das Gericht eine Einzäunung verlangen würde, die auch das Eindringen von anderen Menschen und Tieren verhindert, keine sonderliche Aussagekraft, da es sich um ein Urteil eines Verwaltungsgerichtes handelt, also der ersten Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit, vergleichbar mit dem Amtsgericht bei Zivilstreitigkeiten.
Interessant wird es erst, wenn ein höheres Gericht so etwas entscheidend, der Rechtsprechung bzw. den Rechtsgrundsätzen des Bundesverwaltungsgerichtes wird z.B. üblicherweise von den niedrigeren Gerichten gefolgt.