Auch ich würde mich sofort an einen auf Tierrecht spezialisierten Anwalt wenden.
Und doch, saurier, da kann man etwas tun. Grundsätzlich hat der Hundehalter dafür zu sorgen, dass der Hund keine Gefahr für andere, egal ob Mensch oder Tier, darstellt.
Ist der Hund ohne Aufsicht im Garten, so hat in der Regel der Garten so eingezäunt zu sein, dass der Hund nicht raus kann. Und die Befürchtung ist ja wohl, dass der Hund in den Auslauf der Katzen eindringt.
Also, ab zum Anwalt, wenn der Hundehalter keinerlei Einsicht zeigt.