Beschwerde von Nachbarn :(

Diskutiere Beschwerde von Nachbarn :( im Verhalten und Erziehung Forum im Bereich Katzenfreunde; Stimmt, aber es geht um vermeidbare Schäden. Wenn Katzen trotz guter Sicherung, geschlossene Türen, Zaun oder ähnliches, etwas kaputt machen ist...
  • Beschwerde von Nachbarn :( Beitrag #21
Es bleibt auch bei Einbrechern Einbruch und verboten. ;-) Egal wie man es dreht, die Polizei nimmt die anzeige auf, niemand hat das Recht eine Whg zu betreten, ohne das der Besitzer, bzw derjenige der dort wohnt, es möchte.
Stimmt, aber es geht um vermeidbare Schäden. Wenn Katzen trotz guter Sicherung, geschlossene Türen, Zaun oder ähnliches, etwas kaputt machen ist selbstverständlich der Halter schadensersatzpflichtig. Aber erstens muss er beweisen können das auch wirklich eine ganz bestimmte Katze den Schaden verursacht hat und er muss beweisen können, dass er seiner Sicherungspflicht nachgekommen ist, genau so wie die Schadensminimierung. Mutmaßungen und Beschuldigungen allein reichen dafür nicht aus. Und natürlich hat man auch eine Pflicht zur Vorsorge. Oder anders Beispiel, Auto mit Klappverdeck im Sommer offen, Dieb klaut Auto. Natürlich hat der Dieb Schuld und wird bestraft, aber von der Versicherung wird der Autohalter trotzdem keinen Cent sehen.

Natürlich kann man den Katzen das nicht erklären, aber ich denke es würde als Grund für den Vermieter ausreichen, den Freigang zu verbieten. Das könnte durchaus ein Grund sein, denke ich.
Nun ja, was Vermieter als ihr gutes Recht ansehen ist ja ohnehin wieder eine Sache für sich. Und auf Grund genügend eigener Erfahrungen weiß ich auch, dass eine Klage vor Gericht fast so ähnlich wie Lottospielen ist. Gerade auf der Ebene von Amtsgerichten werden oft von den Richtern Urteile gesprochen, dass es einen glatt die Sprache verschlägt. Wenn ein Richter Katzen nicht mag, wird er die Sache abbügeln egal was es für Urteile diesbezüglich bereits gesprochen wurden.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Beschwerde von Nachbarn :( Beitrag #22
Ähm, jein. Vermieter können Hunde- oder Katzenhaltung eigentlich nur dann verbieten, wenn ein dringender Grund besteht. Ein einfaches "find ich blöd" reicht dafür beileibe nicht aus.
Mir ging's darum dass ein Vermieter sehr wohl dem einen Mieter Tierhaltung erlauben kann, aber dem anderen verbieten.

Tierhaltung allgemein kann man nicht verbieten - deshalb sind entsprechende Klauseln in Mietverträgen auch ungültig. Kleintiere dürfen grundsätzlich nicht verboten werden, damit sind aber Tiere gemeint die üblicherweise in Käfighaltung leben und nicht frei in der Wohnung laufen, weshalb Katzen und kleine Hunde definitiv nicht dazu gehören (dazu gab und gibt es immer wieder Diskussionen, aber das ist definitiv längst vom Tisch, da gibt's mehr als genug eindeutige Urteile auch von höheren Instanzen und nicht nur von Amtsgerichten).

Prinzipiell haben Mieter ein berechtigtes Interesse bei Tierhaltung, denen vom Grundsatz her auch entsprochen werden muss. Ein trifftiger Grund zum Verbot der Katzenhaltung wäre zum Beispiel eine Katzenallergie des Vermieters der mit ihm Haus wohnt. Leider wissen das viele Mieter wie auch Vermieter nicht.
Wie gesagt: Kleintierhaltung kann man grundsätzlich nicht verbieten - und im Zweifel kann vom Mieter erwartet werden dass er sich damit auch zufrieden gibt, selbst wenn psychologische Gründe vorliegen.

Nach dem berühmt-berüchtigten "neuen" Urteil ist klar, dass eine einzige Beschwerde von Nachbarn schon ausreichen kann, dass der Vermieter die Tierhaltungs-Erlaubnis zurückziehen MUSS, auch wenn er garnichts gegen Tierhaltung hat. Das ist eben das Negative an diesem Urteil, es ist jetzt nicht mehr in der Hand der Vermieter ob und wann man Katzen halten darf, sondern es hängt im Wesentlichen vom Wohlwollen der Nachbarn ab. Dazu braucht's noch nicht mal Allergien, da reicht schon eingebildeter Geruch im Treppenhaus oder ein gelegentliches, als störend empfundenes Maunzen. Und wenn die Zwerg-Elephanten mal wieder besonders wild durch die Bude toben, kann das dem Mieter darunter schon auch auf den Wecker gehen...
Katzen haben da gegenüber Kindern den großen Nachteil, dass es bezüglich Kinderlärms eindeutige Urteile gibt, der muss bis zu einem gewissen Grad akzeptiert werden, für Katzen gilt das aber nicht.

Allerdings bezieht sich die Genehmigung zur Tierhaltung so weit ich weiß nur auf die Wohnungshaltung. Der Freigang kann auf jeden Fall eingeschränkt oder verboten werden und zwar völlig unabhängig ob sich die Nachbarn beschweren oder nicht.
Das verstehe ich immer nicht so wirklich, denn tatsächlich ist die Wohnung bei reiner Wohnungshaltung doch deutlich "gefährdeter" als bei Freigängern.

Wie gesagt, das stimmt so nicht. Ein Vermieter kann nicht einfach nach Lust und Laune heraus genehmigen.
Das kommt ganz drauf an. In einer WEG wird die Entscheidung meist in der Eigentümerversammlung gefällt und die einzelnen Vermieter müssen sich dann daran halten, egal welche Meinung sie selbst dazu haben.
In einem Haus das als ganzes einem Eigentümer gehört, darf der sehr wohl "nach Lust und Laune" heraus entscheiden ob und wem er Tierhaltung erlaubt. Und natürlich darf er auch dem einen Mieter Tierhaltung erlauben, sie dem anderen aber verbieten wenn entsprechende Gründe vorliegen (und die sind schnell konstruiert).
Allerdings kann er gezwungen werden die Erlaubnis zurückzuziehen, eben wenn's Beschwerden von anderen Mietern gibt.

Ich denke, es ist eher genau umgekehrt. Pure Beschuldigungen ohne entsprechende Beweise sind beim Freilauf von Katzen völlig irrelevant.
Eine Katze die rausgeht, wird in 99,9% aller Fälle auch draußen Häufchen machen und pieseln. Das muss man nicht beweisen, das ist eine Tatsache die sich auch recht leicht überprüfen lässt.
Entsprechend ist es extrem schwierig zu beweisen, dass die eigene Katze genau das nicht tut - eigentlich ist das eben nur mit reiner Wohnungshaltung möglich.

Wie ich schon sagte, können Mieter den Freilauf jeder Zeit einschränken oder verbieten.
Genau. Die Konsequenz aus dem besagten Urteil ist nämlich, dass jetzt die Mieter darüber entscheiden ob der Nachbar Katzen halten darf oder nicht - und nicht mehr der Vermieter. Klingt wie ein Witz, ist aber Realität.

Es bleibt auch bei Einbrechern Einbruch und verboten. ;-)
<klugscheissermodus on>
Nein. Erstens gibt es den Straftatbestand "Einbruch" garnicht und zweitens wurde ja garnicht eingebrochen wenn die Terrassentür bzw. das Fenster einladend offenstand. Dann ist das Eindringen in fremde Wohnungen erstmal "nur" Hausfriedensbruch.
<klugscheissermodus off>

Natürlich kann man den Katzen das nicht erklären, aber ich denke es würde als Grund für den Vermieter ausreichen, den Freigang zu verbieten. Das könnte durchaus ein Grund sein, denke ich.
Ich kenne ein Beispiel aus einem anderen Forum, bei dem sich Nachbarn über Jahre hinweg deshalb gestritten haben, inklusive mehrerer Prozesse. Beides Eigentümer und Bewohner ihres Einfamilienhauses, der eine wollte seine Katze nicht einsperren, der andere wollte gerne Fenster und Türen offenstehen lassen dürfen und sich nicht selbst einsperren müssen. Ob's jemals zu einem guten Ende kam weiss ich nicht. Hier sind die Katzen schon auch mal beim Nachbarn in der Bude - genauso wie hier auch ab und an mal eine Fremdkatze sich reinverirrt. Die wird dann halt rausgeschmissen und gut isses. Aber das sieht bei weitem nicht jeder so locker, und ganz ehrlich, ich würde mir auch nicht vorschreiben lassen wollen dass ich halt meine Terrassentüre geschlossen halten soll und meine Fenster...
 
  • Beschwerde von Nachbarn :( Beitrag #23
Stimmt, aber es geht um vermeidbare Schäden. Wenn Katzen trotz guter Sicherung, geschlossene Türen, Zaun oder ähnliches, etwas kaputt machen ist selbstverständlich der Halter schadensersatzpflichtig. Aber erstens muss er beweisen können das auch wirklich eine ganz bestimmte Katze den Schaden verursacht hat und er muss beweisen können, dass er seiner Sicherungspflicht nachgekommen ist, genau so wie die Schadensminimierung. Mutmaßungen und Beschuldigungen allein reichen dafür nicht aus. Und natürlich hat man auch eine Pflicht zur Vorsorge. Oder anders Beispiel, Auto mit Klappverdeck im Sommer offen, Dieb klaut Auto. Natürlich hat der Dieb Schuld und wird bestraft, aber von der Versicherung wird der Autohalter trotzdem keinen Cent sehen.


Nun ja, was Vermieter als ihr gutes Recht ansehen ist ja ohnehin wieder eine Sache für sich. Und auf Grund genügend eigener Erfahrungen weiß ich auch, dass eine Klage vor Gericht fast so ähnlich wie Lottospielen ist. Gerade auf der Ebene von Amtsgerichten werden oft von den Richtern Urteile gesprochen, dass es einen glatt die Sprache verschlägt. Wenn ein Richter Katzen nicht mag, wird er die Sache abbügeln egal was es für Urteile diesbezüglich bereits gesprochen wurden.

Ja, ok, mit der Versicherung hast du Recht. Aber ein fliegengitter hält einen Einbrecher auch nicht ab. Da müsste man ja ein Stahlgitter davor setzen, um es halbwegs gesichert zu haben, wenn es offen ist.

Ich drücke es mal anders aus. Wieso liegen denn Katzen auf fremden Betten in der whg? Möglicherweise auch weil der Besitzer sie raus gelassen hat, auf Arbeit ist, aber die Katze nicht wieder rein kann, auch wenn es regnet? Wie ist es mit dieser Situation, hat der Halter nicht auch dafür zu sorgen das die Katze an ihren eigenen, gewohnten schlafplatz kommt? (Soll kein Vorwurf an irgendjemanden sein, ging mir nur gerade durch den Kopf)

Was Richter für Urteile sprechen ist immer fragwürdig, nicht nur bei der Tierhaltung. Ich finde aber trotzdem das man es den Freigängern, bzw den Besitzern von Freigängern eigentlich einfach macht. Ein Hund darf ohne Leine nicht laufen, egal was er anrichtet, der Besitzer muss dafür haften. Wenn er an der Leine zum Beispiel gegen einen Zaun springt und der geht kaputt (gibt ja marode Zäune und auch große Hunde) wird der Besitzer sicher auch zahlen dürfen.
Bei Katzen aber ist irgendwie alles erlaubt, wenn mir der unkastrierte Nachbarskater gegen die Hauswand pisst, ist das auch mein Problem, gibt ja kein Kastrationspflicht. Wenn er in mein Haus läuft ist ves mein Problem, ich soll ja Türen zu lassen.

Ist nicht böse gemeint, ich liebe Katzen, aber mal ehrlich. Wundert sich da wer, das manche mit dem Wasserschlauch Katzen verjagen, wenn sie in den Blickwinkel auf dem eigenem Grundstück sind? Ich nicht. Zumal ich den unkastrierten selber Wasser hinterher schütte (ich vermute er ist unkastriert, sieht man nich gut, ist ein langhaar. Tut mir leid für ihn, aber ich sehe auch nicht ein mit dem Gestank die nächsten Stunden und Tage auf meinem Hof leben zu müssen.

lg Juli

<klugscheissermodus on>
Nein. Erstens gibt es den Straftatbestand "Einbruch" garnicht und zweitens wurde ja garnicht eingebrochen wenn die Terrassentür bzw. das Fenster einladend offenstand. Dann ist das Eindringen in fremde Wohnungen erstmal "nur" Hausfriedensbruch.
<klugscheissermodus off>


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:mrgreen: ja aber Hausfriedenbruch kann man doch auch anzeigen oder? ;-) Ich glaube das ist dennoch keine einladung für jeden Fremden.

Ich kenne ein Beispiel aus einem anderen Forum, bei dem sich Nachbarn über Jahre hinweg deshalb gestritten haben, inklusive mehrerer Prozesse. Beides Eigentümer und Bewohner ihres Einfamilienhauses, der eine wollte seine Katze nicht einsperren, der andere wollte gerne Fenster und Türen offenstehen lassen dürfen und sich nicht selbst einsperren müssen. Ob's jemals zu einem guten Ende kam weiss ich nicht. Hier sind die Katzen schon auch mal beim Nachbarn in der Bude - genauso wie hier auch ab und an mal eine Fremdkatze sich reinverirrt. Die wird dann halt rausgeschmissen und gut isses. Aber das sieht bei weitem nicht jeder so locker, und ganz ehrlich, ich würde mir auch nicht vorschreiben lassen wollen dass ich halt meine Terrassentüre geschlossen halten soll und meine Fenster.

Schade, da hätte mich mal interessiert, wie es ausgegangen ist. Denn ich sehe es genauso. Ich habe so gar nichts gegen 2,3 Katzen die mal über mein Grundstück spazieren, sich auf den Rasen legen und dann weiter laufen. Aber gegen einen hab ich auch was, weil es doch störend ist, wenn einer immer irgend wohin pisst (markiert)

Ich streite deswegen mit meinen Nachbarn nicht rum, bringt eh nichts. Aber dennoch verjage ich ihn mit Wasser wenn ich ihn sehe.

lg Juli
 
  • Beschwerde von Nachbarn :( Beitrag #24
Ich drücke es mal anders aus. Wieso liegen denn Katzen auf fremden Betten in der whg? Möglicherweise auch weil der Besitzer sie raus gelassen hat, auf Arbeit ist, aber die Katze nicht wieder rein kann, auch wenn es regnet? Wie ist es mit dieser Situation, hat der Halter nicht auch dafür zu sorgen das die Katze an ihren eigenen, gewohnten schlafplatz kommt? (Soll kein Vorwurf an irgendjemanden sein, ging mir nur gerade durch den Kopf)
Kann ich Dir auch nicht sagen. Wir haben hier 'ne Katzenklappe, sie können rein und raus wie sie wollen. Trotzdem sind andere Häuser/Wohnungen einfach wahnsinnig interessant. Neugier, dein Name ist Katze. Und wenn's da einen kuscheligen Liegeplatz gibt... Unsere waren aber immer viel zu scheu und vorsichtig dafür es sich in fremden Wohnungen dann auch noch gemütlich zu machen.

Bei Katzen aber ist irgendwie alles erlaubt, wenn mir der unkastrierte Nachbarskater gegen die Hauswand pisst, ist das auch mein Problem, gibt ja kein Kastrationspflicht. Wenn er in mein Haus läuft ist ves mein Problem, ich soll ja Türen zu lassen.
Naja, ganz so ist es auch nicht. Du kannst sehr wohl dem Halter des unkastrierten Nachbarskaters die Reinigung in Rechnung stellen - ob seine Haftpflicht das dann übernimmt kann Dir ja egal sein.
Wenn Dir fremde Katzen ins Haus laufen liegt's an Dir sie wieder rauszuschmeissen - das ist schon wieder was anderes.
 
  • Beschwerde von Nachbarn :( Beitrag #25
Naja, ganz so ist es auch nicht. Du kannst sehr wohl dem Halter des unkastrierten Nachbarskaters die Reinigung in Rechnung stellen - ob seine Haftpflicht das dann übernimmt kann Dir ja egal sein.
Wenn Dir fremde Katzen ins Haus laufen liegt's an Dir sie wieder rauszuschmeissen - das ist schon wieder was anderes.

Ja aber die Beweispflicht liegt auch an mir, nehme ich an? Dann muss ich ja ein Video machen während er markiert und am besten noch ein Chip Ablesegerät ansetzen dabei? Wie will ich sonst beweisen, das es genau der Kater ist.

lg Juli
 
  • Beschwerde von Nachbarn :( Beitrag #26
  • Beschwerde von Nachbarn :( Beitrag #27
Das kommt ganz drauf an. In einer WEG wird die Entscheidung meist in der Eigentümerversammlung gefällt und die einzelnen Vermieter müssen sich dann daran halten, egal welche Meinung sie selbst dazu haben.
Bei vermieteten Eigentumswohnungen sind ja auch eigentlich zwei Sachverhalte zu beachten. Da ist zum einen das Vertragsverhältnis des Wohnungseigentümers und dann noch das Mietverhältnis. Beides ist eigentlich völlig von einander getrennt. Wenn nun der Vermieter die vereinbarten Rechte der Mieter auf Grund der Eigentümerversammlung einschränken muss, wäre er eigentlich schadenersatzpflichtig.
In einem Haus das als ganzes einem Eigentümer gehört, darf der sehr wohl "nach Lust und Laune" heraus entscheiden ob und wem er Tierhaltung erlaubt. Und natürlich darf er auch dem einen Mieter Tierhaltung erlauben, sie dem anderen aber verbieten wenn entsprechende Gründe vorliegen (und die sind schnell konstruiert).
Wie gesagt, darüber gehen die Meinungen auseinander. Ich halte das für nicht richtig. Allerdings glaube ich ohnehin nicht daran das man mit einer BGB Klage zu seinen Recht kommt.

Eine Katze die rausgeht, wird in 99,9% aller Fälle auch draußen Häufchen machen und pieseln. Das muss man nicht beweisen, das ist eine Tatsache die sich auch recht leicht überprüfen lässt.
Entsprechend ist es extrem schwierig zu beweisen, dass die eigene Katze genau das nicht tut - eigentlich ist das eben nur mit reiner Wohnungshaltung möglich.
Sorry, wir brauchen doch hier gar nicht hin und her zu reden. Fakt ist doch, dass das dts. Recht bezüglich Haustierhaltung nicht mal das Papier wert ist auf das es gedruckt wurde. Und vor allen ist es inkonsequent und völlig undurchdacht. Bsp. müssen Grundstücksbesitzer fremde Katzen zwar prinzipiell dulden, aber in der Regel nur zwei. Die Anzahl kann zwar im Eizelfall erhöht werden, aber ich frage mich, was ist wenn jedes Haus zwei Katzen hat? Der arme Nachbar der mitten drin wohnt. Wer bitte verzichtet denn dann freiwillig auf Freilauf. Und wie ist den Katzen tierschutzrechtlich zuzumuten, wenn sie bisher Freigang hatten und sich nun mit der Wohnung zufrieden geben sollen? Fragen über Fragen aber keine Antworten. Und wie gesagt, gerade Richter an kleinen Amtsgerichten scheeren sich um die tatsächlichen Verhältnisse doch einen feuchten Dreck. Wenn überhaupt bringt eine Klage nur dann etwas, wenn man ganz viel Ausdauer hat und von vornherein gewillt ist, durch alle Instanzen zu gehen, egal wie viel Jahre oder Jahrzente es dauert und egal wie viel es kostet. Ansonsten kann man sich eine Klage getrost schenken.

Aber das sieht bei weitem nicht jeder so locker, und ganz ehrlich, ich würde mir auch nicht vorschreiben lassen wollen dass ich halt meine Terrassentüre geschlossen halten soll und meine Fenster...
Ja, das ist die gute alte deutsche Art sein Eigentum zu verteidigen. :mrgreen: Das hier ist MEIN Haus und MEIN Grundstück, da haben Wildschweine, Marder, Igel, Füchse, Waschbären und Katzen gefälligst draussen zu bleiben. Und ich mache gefälligst Fenster und Türen auf wann ICH will. :cool::mrgreen:

Was Richter für Urteile sprechen ist immer fragwürdig, nicht nur bei der Tierhaltung. Ich finde aber trotzdem das man es den Freigängern, bzw den Besitzern von Freigängern eigentlich einfach macht. Ein Hund darf ohne Leine nicht laufen, egal was er anrichtet, der Besitzer muss dafür haften. Wenn er an der Leine zum Beispiel gegen einen Zaun springt und der geht kaputt (gibt ja marode Zäune und auch große Hunde) wird der Besitzer sicher auch zahlen dürfen.
Bei Katzen aber ist irgendwie alles erlaubt, wenn mir der unkastrierte Nachbarskater gegen die Hauswand pisst, ist das auch mein Problem, gibt ja kein Kastrationspflicht. Wenn er in mein Haus läuft ist ves mein Problem, ich soll ja Türen zu lassen.

Ist nicht böse gemeint, ich liebe Katzen, aber mal ehrlich. Wundert sich da wer, das manche mit dem Wasserschlauch Katzen verjagen, wenn sie in den Blickwinkel auf dem eigenem Grundstück sind? Ich nicht. Zumal ich den unkastrierten selber Wasser hinterher schütte (ich vermute er ist unkastriert, sieht man nich gut, ist ein langhaar. Tut mir leid für ihn, aber ich sehe auch nicht ein mit dem Gestank die nächsten Stunden und Tage auf meinem Hof leben zu müssen.
Jepp, sehe ich auch so. Wobei ich der Freiganghaltung an sich gar nicht mal die Schuld gebe. Aber wie ich schon sagte, was passiert wenn 10 Nachbarn innerhalb eines relativ kleinen Geländes, alle Katzenhalter sind und alle haben Freigang. Die wenigsten Katzenhalter mit Freiganghaltung machen sich tatsächlich Gedanken darum.
 
  • Beschwerde von Nachbarn :( Beitrag #28
Wenn nun der Vermieter die vereinbarten Rechte der Mieter auf Grund der Eigentümerversammlung einschränken muss, wäre er eigentlich schadenersatzpflichtig.
Drum vereinbart der Vermieter dann eben nichts derartiges, ist doch klar.

Wie gesagt, darüber gehen die Meinungen auseinander. Ich halte das für nicht richtig.
Es mag sein dass die Meinungen da auseinandergehen, es gibt aber massenhaft entsprechende Urteile, nicht nur von Amtsgerichten. Die Richter sind sich da wohl ziemlich einig. Nur weil anderen Mietern die Tierhaltung erlaubt wurde haben andere Mieter nicht automatisch einen Anspruch darauf dass ihnen ebenfalls Tierhaltung erlaubt wird.
Einfaches Beispiel: Vermieter wohnt mit im Haus und hat einen Hund. Dieser Hund reagiert aggressiv auf andere Haustiere und bellt alles zusammen wenn andere Hunde (oder Katzen) in der Nähe sind. Dieser Vermieter wird sinnvollerweise keinen anderen Hund im Haus erlauben.
Weiteres einfaches Beispiel: Vermieter will auf Dauer erreichen dass garkeine Tiere mehr im Haus gehalten werden, er wird entsprechend neuen Mietern keine Tierhaltung mehr erlauben, die "alten" Tiere bekommen aber das Gnadenbrot.
Oder noch ein Beispiel: Vermieter will später selbst ins Haus ziehen, ist aber extremer Allergiker. Wenn er nicht komplett sanieren will, wird er entsprechend keine Katzenhaltung mehr erlauben, auch wenn sie bisher genehmigt wurde (irgendwo hier gibt's einen Thread bei dem ein komplettes Haus generalsaniert werden musste, weil die Allergene einfach nicht anders rauszukriegen waren - dass ich das in dieser extremen Form nicht so ganz glauben kann steht auf einem anderen Blatt, Recht bekommen wird dieser Vermieter trotzdem).
Und nicht zu vergessen: Es hängt natürlich auch immer von der Wohnung und deren Ausstattung ab. Ich würde die Wohnungshaltung von 2 Katzen in einer 45m²-Wohnung auch nicht erlauben, und Teppichboden ist sicher auch nicht der geeignete Boden bei Tierhaltung...

Bsp. müssen Grundstücksbesitzer fremde Katzen zwar prinzipiell dulden, aber in der Regel nur zwei.
Das hab ich auch noch nie verstanden. Wie soll das überhaupt gemeint sein - mehr als zwei Katzen dürfen gleichzeitig den Garten nicht betreten? Zählen diejenigen Katzen, die den Garten nur durchqueren da auch dazu?
Wenn ich nicht möchte dass fremde Katzen durch meinen Garten laufen, bleibt mir doch ohnehin nur diesen Garten katzensicher zu machen - in dem Fall umgekehrt, also so dass Katzen draußenbleiben.

Ja, das ist die gute alte deutsche Art sein Eigentum zu verteidigen. :mrgreen: Das hier ist MEIN Haus und MEIN Grundstück, da haben Wildschweine, Marder, Igel, Füchse, Waschbären und Katzen gefälligst draussen zu bleiben. Und ich mache gefälligst Fenster und Türen auf wann ICH will. :cool::mrgreen:
Jetzt mach aber mal halblang!
Natürlich darf ich meine Fenster und Türen aufmachen wann ICH will!
Das hat nichts mit "Eigentum verteidigen" zu tun (zumal Du jetzt automatisch von Eigentum ausgehst - das gilt aber auch für Mietwohnungen) sondern was mit Wohnqualität.
Wer natürlich Fenster und Türen offenstehen lässt und nicht in der Nähe ist, muss natürlich mit Eindringlingen rechnen, ich würde auch nie Fenster und Türen offenstehen lassen wenn ich nicht zuhause bin, ganz klar.
Aber dass ich Fenster und Türen geschlossen halten müsste, nur weil der Nachbar das so will, das kommt auf keinen Fall in Frage! Ich lass mich auch nicht vom Nachbarn zwingen meine Terrasse mit irgendwelchen Düften zu parfümieren etc.
Wie gesagt, es geht dabei nicht ums Eigentum sondern darum dass ich mich in meiner Wohnung und auf meiner Terrasse wohlfühlen will - und dazu gehört auch, dass die Terrassentür aufstehen darf.

Aber das find ich ja eh albern - wenn man zuhause ist kann man gegen die Eindringlinge doch ganz leicht etwas unternehmen? Aber dass hier Wildschweine durch die Terrassentüre kommen während wir da gemütlich sitzen ist sowieso mehr als unwahrscheinlich. Da schleichen sich normalerweise auch keine fremden Katzen rein.
 
  • Beschwerde von Nachbarn :( Beitrag #29
Zum "vorschreiben lassen" ob und wann man Fenster und Türen offen lassen kann: Ich sehe es so, dass ich halt mit dem "Risiko" leben muß, wenn ich alles offen habe. Es sind ja nicht nur Katzen, die evtl. mal reinhuschen. Auch ne Maus kann sich verirren. Damals sind meine auch schon mal bei der Nachbarin ins Haus gehuscht. Von ihr haben sie sich allerdings nicht rausscheuchen lassen. Also hat sie mir bescheid gesagt und ich hab das Katzentier eingesammelt. Bei mir kam schon mal der Hund der anderen Nachbarn reingestürmt. War zwar blöd, wenn Happy gerad da war (er hasst Hunde), aber na ja.... Hund geschnappt und zurück zu den Nachbarn gebracht. Ich finds immer wieder schrecklich, dass Nachbarn sich streiten, weil dem einen vom anderen die Katze nicht passt. Was ist mit Streunern, die mal in den Garten kacken oder sogar die Mülltonne nach Essbarem durchwühlen? Oder mit Wildtieren, die den Garten umgraben und die jungen Pflanzen anknabbern? Muß man mit leben. Ich finde, da sollte man auch mit Freigängern leben können. Klar, der/die Katzenhalter sollten auch mit sich reden lassen, wenn der Nachbar z.B. sagt, dass meine Katze in sein frisches Beet kackt und da alles umgräbt. Meine Antwort war damals: "nimm nen Gartenschlauch oder nen Eimer wasser. Wenn du den kater erwischst: Volle Ladung" Fies, aber hat gewirkt. Könnte alles so einfach sein, wenn es nicht immer wieder auf beiden Seiten (Katzenhalter und Nachbarn) solche Sturköppe geben würde
 
  • Beschwerde von Nachbarn :( Beitrag #30
Aber wie ich schon sagte, was passiert wenn 10 Nachbarn innerhalb eines relativ kleinen Geländes, alle Katzenhalter sind und alle haben Freigang. Die wenigsten Katzenhalter mit Freiganghaltung machen sich tatsächlich Gedanken darum.
Wenn ALLE Bewohner dort Katzenhalter sind, werden sie sich doch hoffentlich auch entsprechend austauschen können.
Und selbstverständlich macht man sich als Freigänger-Halter jede Menge Gedanken darum, was da draußen passiert! Dieses Vorurteil dass sich Freigänger-Halter keine Gedanken machen würden, empfinde ich als durchaus beleidigend!
Dabei sind die ansässigen Katzen sogar das kleinere Problem, da merkt man schnell welche Katzen sich mögen und welche ständig Streit miteinander haben. Problematischer ist's da immer mit Fremdkatzen, also Katzen die garnicht ins Revier gehören und für die man keinen Ansprechpartner hat.

Was ist mit Streunern, die mal in den Garten kacken oder sogar die Mülltonne nach Essbarem durchwühlen? Oder mit Wildtieren, die den Garten umgraben und die jungen Pflanzen anknabbern? Muß man mit leben.
Eben. Wenn ich ein Beet frisch einsähe, kommen die Vögel und picken. Das ist so vorhersehbar wie unvermeidbar. Dafür kann ich auch niemand verantwortlich machen.
Mülltonnen kann und sollte man sichern.
Und naja - ab und an mal ein Häufchen im Garten (ob nun von Wildtieren oder Freigängern) - man könnte es auch einfach als Dünger ansehen und muss da nicht so einen großen Aufriss drum machen.
Ich weiss noch wie ich dem Nachbar mal erzählt habe dass seine Katze am liebsten in unser Hochbeet kackt (es war nicht als Vorwurf gemeint, das wusste er auch) und der daraufhin grinsend meinte er würde sich überlegen wieviel er für den guten Dünger haben will... (ja, wir haben ein gutes Verhältnis zueinander, dazu gehören auch Witzeleien).
Aber OK - wir haben weder englischen Rasen noch akkurate Bepflanzung, hier darf's durchaus auch ein bisschen "wilder" zugehen. Da ist das nicht gleich ein Drama wenn mal ein Blümchen umgeknickt wird oder eine Zwiebel ausgebuddelt wird.

Was mich allerdings echt wütend macht ist es, wenn irgendwelche Gassigeher ihre Hunde hier von der Leine lassen und die in unseren Garten rennen und womöglich auch noch einen Haufen setzen. Da würde ich am liebsten tatsächlich Anzeige erstatten, schon weil ich es für unverantwortlich halte wenn Hundehalter ihre Hunde wo hinrennen lassen, wo sie sie nicht sehen und auch nicht wissen können was dort auf sie wartet. Von der auch hier geltenden Leinenpflicht mal ganz abgesehen.

Klar, der/die Katzenhalter sollten auch mit sich reden lassen, wenn der Nachbar z.B. sagt, dass meine Katze in sein frisches Beet kackt und da alles umgräbt. Meine Antwort war damals: "nimm nen Gartenschlauch oder nen Eimer wasser. Wenn du den kater erwischst: Volle Ladung" Fies, aber hat gewirkt. Könnte alles so einfach sein, wenn es nicht immer wieder auf beiden Seiten (Katzenhalter und Nachbarn) solche Sturköppe geben würde
Genau das ist das allerwichtigste!
Als Freigänger-Halter muss man sich den Befindlichkeiten der Nachbarn auch stellen und im Zweifel gute Tipps anbieten oder evtl. auch selbst mal Hand anlegen und die Häufchen eigenhändig beseitigen.
 
  • Beschwerde von Nachbarn :( Beitrag #31
Nur weil anderen Mietern die Tierhaltung erlaubt wurde haben andere Mieter nicht automatisch einen Anspruch darauf dass ihnen ebenfalls Tierhaltung erlaubt wird.
Einfaches Beispiel: Vermieter wohnt mit im Haus und hat einen Hund. Dieser Hund reagiert aggressiv auf andere Haustiere und bellt alles zusammen wenn andere Hunde (oder Katzen) in der Nähe sind. Dieser Vermieter wird sinnvollerweise keinen anderen Hund im Haus erlauben.
Das ist ja auch ein trifftiger und durchaus nachvollziehbarer Grund.

Weiteres einfaches Beispiel: Vermieter will auf Dauer erreichen dass garkeine Tiere mehr im Haus gehalten werden, er wird entsprechend neuen Mietern keine Tierhaltung mehr erlauben, die "alten" Tiere bekommen aber das Gnadenbrot.
Genau das ist m.E. eigentlich nicht möglich. Ein Vermieter kann eben nicht nach Gütdünken einfach vermieten und Tun und Lassen wie es ihm in den Kram passt. Oder besser gesagt, er dürfte es eigentlich nicht, denn die Praxis sieht ja eh ganz anders aus. Im Prinzip ist die Diskussion ohnehin überflüssig, weil Vermieter im Ernstfall sich halt einfach einen Grund ausdenken.

Oder noch ein Beispiel: Vermieter will später selbst ins Haus ziehen, ist aber extremer Allergiker.
Wie ich schon sagte, genau das wäre der klassische Grund für die Ablehnung der Katzenhaltung.

Und nicht zu vergessen: Es hängt natürlich auch immer von der Wohnung und deren Ausstattung ab. Ich würde die Wohnungshaltung von 2 Katzen in einer 45m²-Wohnung auch nicht erlauben, und Teppichboden ist sicher auch nicht der geeignete Boden bei Tierhaltung...
Prinzipiell sehe ich das auch so. Aber ich fürchte, dass es diesbezüglich keinerlei rechtliche Fakten gibt.

Das hab ich auch noch nie verstanden. Wie soll das überhaupt gemeint sein - mehr als zwei Katzen dürfen gleichzeitig den Garten nicht betreten? Zählen diejenigen Katzen, die den Garten nur durchqueren da auch dazu?
Wenn ich nicht möchte dass fremde Katzen durch meinen Garten laufen, bleibt mir doch ohnehin nur diesen Garten katzensicher zu machen - in dem Fall umgekehrt, also so dass Katzen draußenbleiben.
Es gibt da wohl ein Grundsatzurteil, wonach ein Haus- und Grundstückseigentümer max. zwei Katzen auf seinen Grundstück dulden muss. Welche Katzen von welchen Nachbar das sind, darüber schweigt sich das Urteil wohl aus. Ebenso über das rechtliche Problem, wer von den Nachbarn denn nun darüber entscheiden soll, welche Katzen Freigang haben dürfen und welche halt einfach Pech haben. Wie ich schon sagte, alles nicht durchdacht.

Natürlich darf ich meine Fenster und Türen aufmachen wann ICH will!
Klar kannst Du das. :mrgreen: Aber wenn etwas passiert, kannst Du nicht hinterher jemand zum Schadenersatz verpflichten, nicht die Versicherung und auch keinen Katzenhalter. Wir haben vor einiger Zeit mal unsere Haftpflichtvesicherung gefragt. Wenn Türen offen stehen, zahlen sie keinen Cent. Und wenn die das nicht müssen, muss es der Katzenhalter schon gar nicht.

Wie gesagt, es geht dabei nicht ums Eigentum sondern darum dass ich mich in meiner Wohnung und auf meiner Terrasse wohlfühlen will - und dazu gehört auch, dass die Terrassentür aufstehen darf.

Aber das find ich ja eh albern - wenn man zuhause ist kann man gegen die Eindringlinge doch ganz leicht etwas unternehmen? Aber dass hier Wildschweine durch die Terrassentüre kommen während wir da gemütlich sitzen ist sowieso mehr als unwahrscheinlich. Da schleichen sich normalerweise auch keine fremden Katzen rein.
Sorry, ich hab die Beispiele nur deshalb genannt, weil genau das in anderen Foren immer das klassische Streitthema ist.
"Ich habe einen Garten, der liegt direkt am Waldrand und nun pflügen täglich jede Menge Wildschweine den Rasen um. Frage: Und weshalb errichtest du nicht einfach einen festen Zaun? Antwort: Nein, einen Zaun baue ich nicht. Mir geht es ums Prinzip. Das ist mein Garten, da haben sich die Schweine einfach dran zu halten und basta. Muss eben ein Jäger her und alle abknallen."
Solche Diskussion mit genau den Inhalt gibt es im ganzen Internet zu hauf.
 
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  • Beschwerde von Nachbarn :( Beitrag #32
Das ist ja auch ein trifftiger und durchaus nachvollziehbarer Grund.
Nein, eigentlich nicht. Wäre er nicht der Eigentümer bzw. Vermieter müsste er sich wohl anhören er solle doch gefälligst seinen Hund besser erziehen...

Genau das ist m.E. eigentlich nicht möglich. Ein Vermieter kann eben nicht nach Gütdünken einfach vermieten und Tun und Lassen wie es ihm in den Kram passt.
Bis zu einem gewissen Grad kann er das schon - er darf mit seinem Eigentum tun und lassen was er will. Er muss auch garnicht vermieten, auch nicht an Leute ohne Tiere.
Er ist - so will es das Grundgesetz ("Eigentum verpflichtet") - aber verpflichtet sich angemessen zu kümmern und Schaden abzuwenden.

Die von Dir erwähnte "2-Katzen-Regelung" (die ich noch nie irgendwo in einem Gesetzestext gefunden habe), könnte aber durchaus auch rechtfertigen, dass der eine Mieter Katzen halten darf, der andere aber nicht. Hat nämlich der eine Mieter schon die fraglichen 2 Katzen, dann dürfte der Vermieter anderen Mietern im Haus ja automatisch keine Freigänger mehr erlauben.
Da kann dann auch keiner mehr schreien "wenn der darf, dann darf ich aber auch!"...

Glaub's mir oder glaub's mir nicht - der Vermieter hat das Recht für jedes Mietverhältnis einzeln zu entscheiden ob er Tierhaltung erlaubt oder nicht (abgesehen von den Kleintieren, die darf er eh nicht verbieten), kein Mieter hat ein Recht darauf Tiere zu halten nur weil andere im Haus die Erlaubnis dafür erhalten haben. Wie gesagt, dazu gibt's auch massenhaft Urteile, nicht nur von Amtsgerichten.

Im Prinzip ist die Diskussion ohnehin überflüssig, weil Vermieter im Ernstfall sich halt einfach einen Grund ausdenken.
Wie gesagt, nach dem besagten "neuen" Urteil ist das garnicht mehr nötig, eine Beschwerde des Nachbarn reicht dass er die Tierhaltungs-Erlaubnis sogar dann zurückziehen MUSS wenn er sie durchaus gerne erlauben würde. Das ist ja eben das negative an diesem Urteil, dass der Vermieter damit sein Recht das selbst zu entscheiden de fakto komplett verloren hat.

Wie ich schon sagte, genau das wäre der klassische Grund für die Ablehnung der Katzenhaltung.
Na da gibt's aber noch massenhaft andere gute Gründe...

Prinzipiell sehe ich das auch so. Aber ich fürchte, dass es diesbezüglich keinerlei rechtliche Fakten gibt.
Die gibt es auch nicht. Aber ob der Vermieter Katzenhaltung erlauben will oder nicht ist nun mal seine Entscheidung, und wenn er das nicht möchte weil er z.B. eine bestimmte Bevölkerungsgruppe (von mir aus die Allergiker) nicht als "Kundschaft" ausschliessen möchte, dann ist das absolut legitim.

Es gibt da wohl ein Grundsatzurteil, wonach ein Haus- und Grundstückseigentümer max. zwei Katzen auf seinen Grundstück dulden muss. Welche Katzen von welchen Nachbar das sind, darüber schweigt sich das Urteil wohl aus.
Was meinst Du mit "Grundsatzurteil"? Das ist ein Urteil von vielen. Ein anderer Richter könnte jederzeit anders entscheiden...
Ist doch ohnehin Firlefanz fürs Papier, wirklich kontrollieren welche Katzen den Garten betreten kann man nur wenn man ihn sichert...

Aber wenn etwas passiert, kannst Du nicht hinterher jemand zum Schadenersatz verpflichten, nicht die Versicherung und auch keinen Katzenhalter. Wir haben vor einiger Zeit mal unsere Haftpflichtvesicherung gefragt. Wenn Türen offen stehen, zahlen sie keinen Cent. Und wenn die das nicht müssen, muss es der Katzenhalter schon gar nicht.
Falsch. Als Katzenhalter hast Du auch eine Aufsichtspflicht. Dass man die bei Freigängern nicht umsetzen kann ist ein Risiko, das der Halter eingeht und für das er dann unter Umständen auch bluten muss.
Aber mal ehrlich, wenn mir die Nachbarn sagen sie hätten Ella dabei erwischt wie sie ihnen ins Beet gepullert hat, dann glaub ich ihnen das einfach und schreie da nicht großartig nach Beweisen. Ich weiss sie tut sowas. Es ist 'ne Katze.
Dann kümmere ich mich drum dass der Schaden beseitigt wird und gebe Tipps wie man sie fernhalten kann, vielleicht gibt's auch ein Fläschchen Wein etc. und alles ist gut.
 
  • Beschwerde von Nachbarn :( Beitrag #33
Bis zu einem gewissen Grad kann er das schon - er darf mit seinem Eigentum tun und lassen was er will. Er muss auch garnicht vermieten, auch nicht an Leute ohne Tiere.
In dieser Hinsicht ist jegliche Diskussion ja ohnehin reine Theorie. In der Praxis sieht es eh ganz anders aus. Wenn jemand nicht an Farbige vermieten möchte kann er das jederzeit tun. Er darf halt nur nicht so blöd sein das auch so zu sagen. Viel einfacher ist ein "passt einfach nicht". Bei Katzen ist es das gleiche. Irgend ein fadenscheiniger Grund wird sich immer finden lassen.

Die von Dir erwähnte "2-Katzen-Regelung" (die ich noch nie irgendwo in einem Gesetzestext gefunden habe), könnte aber durchaus auch rechtfertigen, dass der eine Mieter Katzen halten darf, der andere aber nicht.
Gesetz gibt es da wohl auch keines. Vielmehr hat das Landgericht Augsburg, Aktenzeichen: 4 S 2099/84 ein Urteil gefällt, nachdem sich nun alle richten.

Hat nämlich der eine Mieter schon die fraglichen 2 Katzen, dann dürfte der Vermieter anderen Mietern im Haus ja automatisch keine Freigänger mehr erlauben.
Da kann dann auch keiner mehr schreien "wenn der darf, dann darf ich aber auch!"...
Hm, sehe ich nicht so. :mrgreen: Meines Erachtens sind das zwei Sachverhalte die man nicht vermischen darf. Die Sache mit den zwei Katzen, die man als Grundstückseigentümer zu dulden hat, betrifft ja nur fremde Katzen. Wie man die Katzen bestimmen soll, darüber hat sich das damalige Landgericht Augsburg m.E. ausgeschwiegen.
Abesehen davon ist der Freigang von Katzen lt. Mietrecht doch sowieso völlig unabhängig von der reinen Katzenhaltung.
Glaub's mir oder glaub's mir nicht - der Vermieter hat das Recht für jedes Mietverhältnis einzeln zu entscheiden ob er Tierhaltung erlaubt oder nicht (abgesehen von den Kleintieren, die darf er eh nicht verbieten), kein Mieter hat ein Recht darauf Tiere zu halten nur weil andere im Haus die Erlaubnis dafür erhalten haben. Wie gesagt, dazu gibt's auch massenhaft Urteile, nicht nur von Amtsgerichten.
Glaub ich Dir gerne. Aber wie ich Dir schon gesagt habe, es gibt auch Urteile von Amtsgerichten, da verschlägt es einen die Sprache. Schau Dir nur mal Richter "Gnadenlos" Ronald Schill an. Dann weißt Du das Richter nichts mit Intellligenz zu tun haben muss. :mrgreen: Wenn ein Amtsgericht das so sieht, heißt das nicht das es bei einen anderen Amtsgericht genauso läuft.

Eine interessante Seite dazu ist die hier:
 
  • Beschwerde von Nachbarn :( Beitrag #34
Er darf halt nur nicht so blöd sein das auch so zu sagen. Viel einfacher ist ein "passt einfach nicht". Bei Katzen ist es das gleiche. Irgend ein fadenscheiniger Grund wird sich immer finden lassen.
Du hast ja selbst geschrieben: Es gibt durchaus auch gute Gründe, Tierhaltung nicht zu erlauben, das muss nicht "fadenscheinig" sein. Aber wer sich auf eine Wohnung bewirbt, bei der schon im Inserat steht dass Tierhaltung nicht erlaubt wird, braucht sich eigentlich auch nicht zu wundern wenn er eine Absage kriegt. Wenn er denn überhaupt Antwort kriegt. Je größer der Wohnungsmangel, desto geringer die Chance überhaupt Antwort zu kriegen, ist ja irgendwie auch verständlich.

Gesetz gibt es da wohl auch keines. Vielmehr hat das Landgericht Augsburg, Aktenzeichen: 4 S 2099/84 ein Urteil gefällt, nachdem sich nun alle richten.
Das Urteil ist von 1984!!!
Dass sich danach "alle" richten bezweifle ich. Vielleicht in Bayern. Andere Bundesländer haben andere Landgerichte... Und es gibt sicher auch jüngere Entscheidungen...

Hm, sehe ich nicht so. :mrgreen: Meines Erachtens sind das zwei Sachverhalte die man nicht vermischen darf. Die Sache mit den zwei Katzen, die man als Grundstückseigentümer zu dulden hat, betrifft ja nur fremde Katzen.
Ich kann den Text online nicht finden. Was ich online finden kann, ist dass es bei dem Urteil um "herumlaufende" Katzen geht. Das können sowohl Freigänger als auch Streuner ohne Halter sein.

Wie man die Katzen bestimmen soll, darüber hat sich das damalige Landgericht Augsburg m.E. ausgeschwiegen.
Ich wüsste auch nicht wie das zu machen sein sollte außer durch Einschränkungen seitens der Vermieter bzw. WEGs (das wäre dann z.B. kein "fadenscheiniger" Grund sondern wenn dann eben nur zwei Katzen im Haus erlaubt werden gibt's dafür sogar ein Urteil). Katzen aus anderen Häusern wird der Vermieter bzw. die WEG wohl aber kaum das "herumlaufen" verbieten können (außer indem sie eben durch entsprechende Sicherung des Grundstücks draußen gehalten werden).
Ich find das völlig albern.
Wir wohnen hier in einer kleinen EFH-Siedlung mit vielen alteingewachsenen Privatgärten. Mein Grundstück hat rund 700m², davon sind rund 500m² Garten, bei den direkten und nächsten Nachbarn dürften die Verhältnisse ähnlich sein.
In Wohnsiedlungen mit Mehrfamilienhäusern dürfte das Verhältnis Wohn- zu Gartenfläche aber ein ganz anderes sein, wieviel Garten kommt denn da "auf die Katze"? Ich tippe mal damit bin ich schon fast "Großgartenbesitzerin"...
Das ist doch letztendlich eh alles 'ne Frage der Relation. Selbst wenn hier jeder zwei Katzen hätte, gäbe es genug Platz für alle, das ist hier schon ein bisschen Katzenparadies.
Dass frisch vorbereitete Beete als Katzenklo missbraucht werden (logischerweise vor allem im Frühjahr - daher auch die Häufung der entsprechenden Threads zu dieser Jahreszeit), dass es ab und an mal Zoff unter Katzen gibt - das fällt hier nicht weiter ins Gewicht, und selbst wenn mal was überhand nimmt, dann kennt man sich und kann miteinander reden.
Das sieht natürlich in einer gedrängten Siedlung aus Mehrfamilienhäusern völlig anders aus.

Abesehen davon ist der Freigang von Katzen lt. Mietrecht doch sowieso völlig unabhängig von der reinen Katzenhaltung.
Offen gestanden hab ich in Katzenforen erstmals davon gelesen, dass es bezüglich der Erlaubnis der Katzenhaltung Unterschiede zwischen reiner Wohnungshaltung und Freigänger-Haltung gibt.
Da für mich ohnehin nur Freigänger-Haltung in Frage kam (und das sieht auch der Gefährte so), habe ich mir darüber auch nie Gedanken gemacht. Ich hab nur endlose Jahre gewartet bis meine Verhältnisse so waren, dass ich Katzen so halten konnte, dass es meiner Vorstellung entspricht.

Aber abseits von meiner persönlichen Einstellung dazu:
Erstmal muss der Vermieter doch überhaupt die Erlaubnis erteilen, oder nicht? Und Freigang sollte eigentlich aus Vermieter-Perspektive die "wohnungsschonendere" Variante der Katzenhaltung sein, oder nicht?
Sollen sie halt mal ein Beet umbuddeln, das ist einfach zu beheben. Besser als Tapete inklusive Putz abzukratzen ist das allemal. Oder gar dauerhaft die Wohnung vollzupinkeln. Oder die Dichtungen aus den Fenstern ziehen. Oder... oder... oder... - wir wissen alle was Katzen so alles anstellen können das nicht unbedingt förderlich für die Wohnung ist.
 
  • Beschwerde von Nachbarn :( Beitrag #35
Du hast ja selbst geschrieben: Es gibt durchaus auch gute Gründe, Tierhaltung nicht zu erlauben, das muss nicht "fadenscheinig" sein. Aber wer sich auf eine Wohnung bewirbt, bei der schon im Inserat steht dass Tierhaltung nicht erlaubt wird, braucht sich eigentlich auch nicht zu wundern wenn er eine Absage kriegt.
Jepp, seh ich genauso.

Das Urteil ist von 1984!!!
Dass sich danach "alle" richten bezweifle ich. Vielleicht in Bayern. Andere Bundesländer haben andere Landgerichte... Und es gibt sicher auch jüngere Entscheidungen...
Also so wie ich das sehe, urteilt jeder Richter anders über den Sachverhalt. Meist kommt es auf den jeweiligen Einzelfall an. Oder anders ausgedrückt, es ist ein bisschen wie Lotterie spielen.

Ich kann den Text online nicht finden. Was ich online finden kann, ist dass es bei dem Urteil um "herumlaufende" Katzen geht. Das können sowohl Freigänger als auch Streuner ohne Halter sein.
Schau mal hier:
Ich wüsste auch nicht wie das zu machen sein sollte außer durch Einschränkungen seitens der Vermieter bzw. WEGs (das wäre dann z.B. kein "fadenscheiniger" Grund sondern wenn dann eben nur zwei Katzen im Haus erlaubt werden gibt's dafür sogar ein Urteil). Katzen aus anderen Häusern wird der Vermieter bzw. die WEG wohl aber kaum das "herumlaufen" verbieten können (außer indem sie eben durch entsprechende Sicherung des Grundstücks draußen gehalten werden).
Ich find das völlig albern.
Nicht nur Du. Ich finde vor allen die Ungleichbehandlung völlig daneben. Wie ich schon sagte, wer bestimmt denn, welche zwei Katzen die Nachbarsgärten unsicher machen können? Ich denke mal, dass ist völlig realitätsfern.

Das ist doch letztendlich eh alles 'ne Frage der Relation. Selbst wenn hier jeder zwei Katzen hätte, gäbe es genug Platz für alle, das ist hier schon ein bisschen Katzenparadies.
Nun ja, aber überleg mal. Ein Nachbar an jeder Seite macht insgesamt 8 Katzen, nochmal 4 Nachbarn am Eck des Grundstückes macht noch mal 8 Katzen. Das macht innerhalb eines relativ kleinen Raumes von, na sagen wir mal 100 x 100m schon 16 Katzen! Und manche Freigängerkater laufen pro Nacht bis zu 10km weit! Also verstehen kann ich Leute schon, denen das manchmal einfach zu viel wird. Was ich dagegen nicht gut finde ist, wenn Menschen aus lauter Rechthaberei sich weigern mal ein wenig Eigeninitiative zu zeigen, bspw. Zaun bauen, frische Beete mit Kaninchendraht oder Reisig sichern, das eigene Caprio nicht offen stehen lassen und statt dessen immer in die Garage fahren und so weiter.

Aber abseits von meiner persönlichen Einstellung dazu:
Erstmal muss der Vermieter doch überhaupt die Erlaubnis erteilen, oder nicht? Und Freigang sollte eigentlich aus Vermieter-Perspektive die "wohnungsschonendere" Variante der Katzenhaltung sein, oder nicht?
Sollen sie halt mal ein Beet umbuddeln, das ist einfach zu beheben. Besser als Tapete inklusive Putz abzukratzen ist das allemal. Oder gar dauerhaft die Wohnung vollzupinkeln. Oder die Dichtungen aus den Fenstern ziehen. Oder... oder... oder... - wir wissen alle was Katzen so alles anstellen können das nicht unbedingt förderlich für die Wohnung ist.
Jepp, prinzipiell sehe ich das ganz genau so. Die Sache ist wahrscheinlich nur die, dass wenn sich ein Grundstücksnachbar wegen der Katzen aufregt, dann richtet er sich nicht an die jeweiligen Katzenhalter, sprich Mieter, sondern an den Hauseigentümer und damit Vermieter. Und der hat dann für Abhilfe zu sorgen, sprich der hat die A-Karte.
 
  • Beschwerde von Nachbarn :( Beitrag #36
Nicht nur Du. Ich finde vor allen die Ungleichbehandlung völlig daneben.
Wieso Ungleichbehandlung? Das gilt ja für alle...

Wie ich schon sagte, wer bestimmt denn, welche zwei Katzen die Nachbarsgärten unsicher machen können?
Ich hab das bisher immer auf den eigenen Garten bezogen, also z.B. den Garten eines Mehrfamilienhauses oder EFHs.

Nun ja, aber überleg mal. Ein Nachbar an jeder Seite macht insgesamt 8 Katzen, nochmal 4 Nachbarn am Eck des Grundstückes macht noch mal 8 Katzen. Das macht innerhalb eines relativ kleinen Raumes von, na sagen wir mal 100 x 100m schon 16 Katzen!
In einer EFH-Siedlung wird das eher nicht so massiv ausfallen. Selbst wenn jeder Nachbar (also an 3 Seiten des Grundstücks - ich gehe davon aus dass eine Seite an der Straße liegt) zwei Katzen hätte wären das zusammen mit den eigenen zwei auch nur 8 Katzen. Hier gibt's nur auf zwei Seiten Nachbarn, Nachbarskatz Hexe (das Hochbeetscheisserle) ist im Frühjahr über die Brücke gegangen und die nächsten Katzen gibt's erst wieder 3 Häuser weiter.
Ist ja nicht so dass jeder Katzen halten würde.

Wenn natürlich in einem 8-Parteien-MFH mit Handtuchgarten (vielleicht 20x20m) jeder zwei Freigänger-Katzen hält sieht das natürlich ganz anders aus. Aber das wird wohl eher nicht der Fall sein. Zum einen weil eben nicht jeder Katzen hält, zum anderen weil in mehrstöckigen MFHs Katzen dann doch eher in der Wohnung gehalten werden, einfach weil Freigang im 5. Stock nicht praktikabel ist ohne sowieso schon Ärger mit den Nachbarn zu provozieren weil die Katzen durchs Treppenhaus rein- und raus müssen. Freigänger-Katzen werden wohl eher im EG oder vielleicht noch 1. Stock gehalten, wo man sie rein- und rauslassen kann ohne dass die Nachbarn damit belästigt werden.

So viel kriegt man doch eh nicht mit von den "herumlaufenden" Katzen - hier sind geschätzt vielleicht 10, 12 Katzen regelmäßig unterwegs, einige davon stammen auch garnicht aus der direkten Nachbarschaft sondern von zwei, drei Straßen weiter. Trotzdem kriegt man sie eher selten und nur kurzfristig zu Gesicht - und dann laufen sie meist auch einfach nur durch, die wissen ganz genau dass das nicht ihr Revier ist und dass sie lediglich "Durchgangsrecht" haben. Wie überall gibt's auch hier natürlich uralte Katzenstraßen, die dürfen alle benutzen, gemütlich machen tut man sich's aber eher im eigenen Revier. Wobei die Reviergrenzen sich natürlich nicht mit den Grundstücksgrenzen decken...

Und manche Freigängerkater laufen pro Nacht bis zu 10km weit!
Das ist ein bisschen hoch gegriffen, vielleicht einzelne unkastrierte Streuner, aber kastrierte Freigänger mit festem Zuhause werden wohl eher nicht so viel laufen.

Was ich dagegen nicht gut finde ist, wenn Menschen aus lauter Rechthaberei sich weigern mal ein wenig Eigeninitiative zu zeigen, bspw. Zaun bauen, frische Beete mit Kaninchendraht oder Reisig sichern, das eigene Caprio nicht offen stehen lassen und statt dessen immer in die Garage fahren und so weiter.
Du kannst die Leute nicht zwingen Zäune zu setzen, zumal das auch alles andere als billig ist. Und katzensichere Zäune dürfen ja häufig garnicht errichtet werden, weil der Bebauungsplan die nötige Höhe garnicht erlaubt.
Frische Beete zu sichern ist dagegen ganz einfach und billig.
Und wer sein Cabrio offen stehen lässt, ist selbst schuld, wenn sich da was reinsetzt was da nicht reingehört, das ist ohnehin klar.
Ich erinnere mich auch noch gut daran dass wir zuhause bei meinen Eltern die Töpfe mit Essen, die wir gerne bei kühlen Temperaturen auf die Terrasse gestellt haben, diese immer vor Katzen sichern mussten, dazu lagen da extra passende Steine griffbereit.
Auf die Idee sich bei den Besitzern dieser Katzen darüber zu beschweren, wenn bei uns 'ne Katze irgendwelchen Blödsinn angestellt hat, sind wir nie gekommen.

Jepp, prinzipiell sehe ich das ganz genau so. Die Sache ist wahrscheinlich nur die, dass wenn sich ein Grundstücksnachbar wegen der Katzen aufregt, dann richtet er sich nicht an die jeweiligen Katzenhalter, sprich Mieter, sondern an den Hauseigentümer und damit Vermieter. Und der hat dann für Abhilfe zu sorgen, sprich der hat die A-Karte.
Er kann und wird aber die A-Karte reibungslos weiterreichen an die Verantwortlichen, also die Katzenhalter. Und dank besagtem Urteil (also nicht das von 1984 über Freigänger, sondern das, das so großartig gefeiert wurde von wegen "Katzenhaltung darf nicht mehr verboten werden") kann bzw. muss er dann dem Katzenhalter die Erlaubnis zur Katzenhaltung entziehen - egal wie er selbst dazu steht.

Ich glaub ja dass diese Nachbarschaftsstreitigkeiten über ein paar Freigänger sowieso meistens nur vorgeschoben ist - dem liegt doch meist etwas ganz anderes zugrunde und man fokussiert den Streit nur auf die Tiere...
 
  • Beschwerde von Nachbarn :( Beitrag #37
Wieso Ungleichbehandlung? Das gilt ja für alle...
Nein, wir hatten doch gerade festgestellt, dass dem nicht so ist. Der eine darf Katzen mit Freigang halten, der andere nicht. Natürlich wird da ungleich behandelt.

In einer EFH-Siedlung wird das eher nicht so massiv ausfallen. Selbst wenn jeder Nachbar (also an 3 Seiten des Grundstücks - ich gehe davon aus dass eine Seite an der Straße liegt) zwei Katzen hätte wären das zusammen mit den eigenen zwei auch nur 8 Katzen. Hier gibt's nur auf zwei Seiten Nachbarn, Nachbarskatz Hexe (das Hochbeetscheisserle) ist im Frühjahr über die Brücke gegangen und die nächsten Katzen gibt's erst wieder 3 Häuser weiter.
Ist ja nicht so dass jeder Katzen halten würde.
Na dann liess mal einige Threads in anderen Foren. Da gibt es genügend Beschwerden von Leuten denen das wirklich zu viel wird. Und der Ehrlichkeit halber muss man ja wirklich sagen, die allermeisten Katzenhalter machen einfach die Tür auf und fertig. Was draussen passiert interessiert doch die wenigsten.
So viel kriegt man doch eh nicht mit von den "herumlaufenden" Katzen - hier sind geschätzt vielleicht 10, 12 Katzen regelmäßig unterwegs, einige davon stammen auch garnicht aus der direkten Nachbarschaft sondern von zwei, drei Straßen weiter. Trotzdem kriegt man sie eher selten und nur kurzfristig zu Gesicht - und dann laufen sie meist auch einfach nur durch, die wissen ganz genau dass das nicht ihr Revier ist und dass sie lediglich "Durchgangsrecht" haben. Wie überall gibt's auch hier natürlich uralte Katzenstraßen, die dürfen alle benutzen, gemütlich machen tut man sich's aber eher im eigenen Revier. Wobei die Reviergrenzen sich natürlich nicht mit den Grundstücksgrenzen decken...
Ja, alles schön und gut wenn Du es in Wohngebieten zu tun hast, wo die Katzen sich alle schon seit vielen Jahren kennen. Hier bei uns sind in einen Nachbarhaus innerhalb einiger Jahren immer wieder neue Leute eingezogen und natürlich immer mit mehreren Katzen die sie einfach raus auf die Strasse setzten. Das ist weder für die neuen Katzen noch für die alteingessesenen lustig. Und hab da mal einen Kater mit Angstpsychose wie unseren Floyd der die bei Revierstreitigkeiten das ganze Haus markiert. Na schönen Dank kann ich da nur sagen. Klar, die Nachbarn werden auch sagen, dass es mit ihren Katzen keine Probleme gibt. Ich finde es ehrlich gesagt ziemlich unfair. Sorry, aber so easy und einfach, dürfte in vielen Fällen der Freigang eben doch nicht sein.

Das ist ein bisschen hoch gegriffen, vielleicht einzelne unkastrierte Streuner, aber kastrierte Freigänger mit festem Zuhause werden wohl eher nicht so viel laufen.
Stimmt, aber das prinzipielle Potential ist durchaus vorhanden.

Du kannst die Leute nicht zwingen Zäune zu setzen, zumal das auch alles andere als billig ist. Und katzensichere Zäune dürfen ja häufig garnicht errichtet werden, weil der Bebauungsplan die nötige Höhe garnicht erlaubt.
Das kann man so nicht sagen. In erster Linie kommt es immer auf den jeweiligen Anspruch an. Wo ein Wille da ist, muss ein katzensicherer Zaun absolut nicht teuer sein, im Gegenteil. Auch die Bebauungspläne sind kein Hindernis. Erstens muss man ja nicht den Aussenzaun komplett erneuern, man kann auch einen Gehegezaun innerhalb eines Grundstückes bauen, wenn es sein muss auch direkt bis an die äußere Begrenzung. Die meisten Bebauungspläne der Länder sehen dafür genehmigungsfreies Bauen bis 1,8m vor. Außnahmen gibt es dabei nur ganz wenige. Und zweitens reichen mitunter 1m Höhe schon völlig aus. Wie gesagt, nur wollen muss man.

Er kann und wird aber die A-Karte reibungslos weiterreichen an die Verantwortlichen, also die Katzenhalter. Und dank besagtem Urteil (also nicht das von 1984 über Freigänger, sondern das, das so großartig gefeiert wurde von wegen "Katzenhaltung darf nicht mehr verboten werden") kann bzw. muss er dann dem Katzenhalter die Erlaubnis zur Katzenhaltung entziehen - egal wie er selbst dazu steht.
Nein, die Katzenhaltung selbst kann doch eigentlich nur in ganz seltenen Fällen wirklich komlett verboten werden. Wenn überhaupt, dann ist die Freiganghaltung das Problem. Und die kann selbstverständlich immer und ohne nennenswerte Gründe vom Vermieter verboten werden, gar keine Frage.

Ich glaub ja dass diese Nachbarschaftsstreitigkeiten über ein paar Freigänger sowieso meistens nur vorgeschoben ist - dem liegt doch meist etwas ganz anderes zugrunde und man fokussiert den Streit nur auf die Tiere...
Jepp, seh ich aus so. Deshalb würde ich mir ehrlich gesagt schon ganz genau überlegen in welche Gegend ich ziehe. Die beste und schönste Wohnung nützt nichts, wenn das Wohnumfeld nicht entsprechend ist.
 
  • Beschwerde von Nachbarn :( Beitrag #38
Nein, wir hatten doch gerade festgestellt, dass dem nicht so ist. Der eine darf Katzen mit Freigang halten, der andere nicht. Natürlich wird da ungleich behandelt.
Wieso, die Beschränkung (die ich ja ohnehin noch bezweifle) auf 2 Freigänger gleichzeitig pro Garten betrifft doch alle Leute in diesem Haus. Theoretisch gäb's da auch noch die Möglichkeit entsprechende Ausgangszeiten einzuführen.

Na dann liess mal einige Threads in anderen Foren. Da gibt es genügend Beschwerden von Leuten denen das wirklich zu viel wird.
Beschwerden gibt's immer. Aber nenn mir doch mal ein Beispiel von einem Thread in dem es tatsächlich um deutlich mehr als "nur" zwei Katzen pro Garten geht, ich kann mich spontan an keines erinnern...

Und der Ehrlichkeit halber muss man ja wirklich sagen, die allermeisten Katzenhalter machen einfach die Tür auf und fertig. Was draussen passiert interessiert doch die wenigsten.
Ich hab's schon mal geschrieben: Ich finde diese Pauschalisierung von Dir beleidigend für alle Freigängerhalter. Denn so wie Du schreibst ist es ganz sicher nicht, ich habe manchmal das Gefühl dass sich Freigängerhalter sogar weit mehr Gedanken machen als Wohnungskatzenhalter, man kommt ja nicht drumrum, während man bei Wohnungskatzen immer weiss dass sie in Sicherheit sind.

Ja, alles schön und gut wenn Du es in Wohngebieten zu tun hast, wo die Katzen sich alle schon seit vielen Jahren kennen. Hier bei uns sind in einen Nachbarhaus innerhalb einiger Jahren immer wieder neue Leute eingezogen und natürlich immer mit mehreren Katzen die sie einfach raus auf die Strasse setzten.
Erstmal habe ich es nur mit EINEM Wohngebiet zu tun, ich habe keinen Zweitwohnsitz.
Und dann kenne ich natürlich nicht alle Katzen schon seit vielen Jahren - klar kommt da auch mal eine dazu oder eine fällt weg. Aber man kennt sich hier gut genug dass man schnell erfährt wohin die fraglichen Katzen gehören und eigentlich legen alle großen Wert darauf dass die Umgebung entsprechend Bescheid weiss - es ist ja zum Nutzen aller.
Dass es hier nicht so häufig Bewohner-Wechsel gibt ist normal - ich schrieb ja, es handelt sich um eine kleine EFH-Siedlung, da sind eigentlich auch alle Eigentümer der Immobilie und es gibt nur wenige Mieter (in Einliegerwohnungen).

Das ist weder für die neuen Katzen noch für die alteingessesenen lustig.
Also hier klappt das erstaunlich gut. Echten Zoff gibt es hier nur zwischen den beiden "Silberrücken" des Umfelds, die anderen Katzen halten sich da normalerweise raus, da wird vielleicht mal ein bisschen geknurrt, gefaucht oder auch aus dem eigenen Garten gejagt, aber von blutigen Kämpfen habe ich hier noch nichts mitgekriegt.

Und hab da mal einen Kater mit Angstpsychose wie unseren Floyd der die bei Revierstreitigkeiten das ganze Haus markiert. Na schönen Dank kann ich da nur sagen.
Du weisst schon was darauf klassischerweise als Antwort kommt, oder? Nämlich dass Du einen so sensiblen kranken Kater dann doch lieber nicht nach draußen lassen solltest... Nicht falsch verstehen, die Antwort würde ich auch nicht gerne hören, aber das Leben ist halt kein Ponyschlecken, auch nicht für Katzen.

Klar, die Nachbarn werden auch sagen, dass es mit ihren Katzen keine Probleme gibt. Ich finde es ehrlich gesagt ziemlich unfair.
Was findest Du unfair? Dass Du einen übersensiblen kranken Kater hast? Der im Freigang nicht klarkommt? Ja. Ich finde es auch unfair dass Ella mit ihren gerade mal 3 Jahren schon alle Zähne bis auf einen verloren hat... Ändern kann ich das aber nicht, da hättest du mehr Möglichkeiten Deinem Kater den Stress zu ersparen...

Sorry, aber so easy und einfach, dürfte in vielen Fällen der Freigang eben doch nicht sein.
Ist er auch nicht. Drum finde ich das ja so beleidigend wenn Du es immer so darstellst als würden Freighängerhalter sich nicht bzw. weniger um ihre Katzen kümmern als Halter von Wohnungskatzen.

Das kann man so nicht sagen. In erster Linie kommt es immer auf den jeweiligen Anspruch an. Wo ein Wille da ist, muss ein katzensicherer Zaun absolut nicht teuer sein, im Gegenteil.
Ah ja. Hast Du schon mal einen Zaun gebaut? Unser letzter hat knapp 20.000 Euro gekostet. Ich weiss ja nicht was Du unter "teuer" verstehst, aber mir ist die Kinnlade da schon runtergefallen.
Und das war ein ganz einfacher normal hoher Maschendraht-Zaun, kein Katzenzaun mit Überhöhe und nach innen überkragenden Elementen.

Und bitte bedenke dass es hier um einen Zaun geht, den ein Nicht-Katzenhalter aufstellen soll, weil er sich von den Katzen anderer gestört fühlt. Es geht also noch nicht mal um Sicherheit für die eigenen Katzen, sondern dieser Nicht-Katzenhalter soll gezwungen werden sein Grundstück einzuzäunen. Für viel, viel Geld und mit massiven optischen Einschränkungen.

Auch die Bebauungspläne sind kein Hindernis.
Doch, sind sie - sie sind Vorschrift. Da hast Du absolut keine Chance, selbst wenn Du Dich mit den Nachbarn darauf einigen kannst, kann das Bauamt jederzeit den Rückbau verlangen.

Erstens muss man ja nicht den Aussenzaun komplett erneuern, ...
Du setzt voraus dass jeder schon einen Zaun hat? Wir haben hier keine Zäune.

... man kann auch einen Gehegezaun innerhalb eines Grundstückes bauen, wenn es sein muss auch direkt bis an die äußere Begrenzung. Die meisten Bebauungspläne der Länder sehen dafür genehmigungsfreies Bauen bis 1,8m vor.
Bebauungspläne werden nicht von den Ländern gemacht sondern von den Kommunen.
Und ich behaupte mal dass die Höhe eher bei 1,20m liegt. Höhere Zäune sind in Wohngebieten nur sehr, sehr selten erlaubt.
Sondergenehmigungen gibt's da übrigens keine - wie gesagt, der Bebauungsplan ist Vorschrift für ALLE, da kannste nichts dran rütteln.

Und zweitens reichen mitunter 1m Höhe schon völlig aus.
1m Höhe soll ausreichen um Katzen drin bzw. draußen zu halten? Niemals. Da hüpft selbst unsere spring- und kletterfaule Ella locker drüber.

Wie gesagt, nur wollen muss man.
Nö, das hat nichts mit wollen zu tun - der Bebauungsplan ist kein "Vorschlag" sondern eine VORSCHRIFT an die man sich halten MUSS.

Nein, die Katzenhaltung selbst kann doch eigentlich nur in ganz seltenen Fällen wirklich komlett verboten werden.
Ich dachte ich hätte es schon häufig genug geschrieben, aber ich wiederhol's gerne nochmal: Doch, der Vermieter darf Katzenhaltung nach wie vor verbieten, ausreichende Gründe gibt's zuhauf.
Und Dein Urteil von 1984 an das sich ja angeblich alle halten reicht doch schon völlig um einem zweiten Mieter im gleichen Haus die Katzenhaltung zu verbieten.
Mal ganz abgesehen davon, dass das aufgrund des "neuen" Urteils der Vermieter da eh nichts mehr zu sagen hat, selbst wenn er die Erlaubnis gegeben hat, kann es sein dass er sie zurückziehen muss weil sich ein Nachbar gestört fühlt - das ist doch genau das Miese an diesem Urteil!
Es mag ja schön sein dass man sich jetzt als Nachbar besser wehren kann, aber dass der Vermieter diesbezüglich streng genommen jetzt garnichts mehr selbst entscheiden darf finde ich persönlich nicht richtig. Genauso wenig wie ich's richtig finde dass jetzt jeder böswillige Nachbar dafür sorgen kann dass einem die Katzen verboten werden.

Wenn überhaupt, dann ist die Freiganghaltung das Problem. Und die kann selbstverständlich immer und ohne nennenswerte Gründe vom Vermieter verboten werden, gar keine Frage.
Wie gesagt, das sehe ich anders. Für den Vermieter ist die reine Wohnungshaltung sicherlich ein weit größeres "Problem" als Freigang, denn das Risiko dass die Wohnung leidet ist da deutlich höher.

Jepp, seh ich aus so. Deshalb würde ich mir ehrlich gesagt schon ganz genau überlegen in welche Gegend ich ziehe. Die beste und schönste Wohnung nützt nichts, wenn das Wohnumfeld nicht entsprechend ist.
Das Problem haste aber immer, auch ohne Katzen.
Aber heute kannst Du ja irgendwo hinziehen und Dich dann so lange beschweren bis sämtliche Katzen in der Umgebung verboten wurden...
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Beschwerde von Nachbarn :( Beitrag #39
Also, ich hab noch mal im Internet recherchiert. Letztendlich ist es so wie ich bereits gesagt habe. Lässt man es auf ein Gerichtsurteil ankommen, kann man statt dessen auch Lotterie spielen oder würfeln. Je nach Region und Bundesland gibt es unzählige Urteile die sich praktisch in alle Richtungen bewegen und mal die Katzenhalter, mal die Gegner der Katzenhalter begünstigen. Am schlimmsten sind Amtsgerichte. Da scheinen mitunter völlige Dilettanten als Richter eingesetzt worden zu sein.

Hier mal eine gute Seite über verschiedene Gerichtsurteile:


Hier mal einige Zitate aus dem Inhalt:

Allgemeine Statements – Irrtümer

Eduard Hepp (Tierschutzbeirat b. Ministerium f. Umwelt, Raumordnung u. Landwirtsch. NRW in DDorf)

- Die Aufforderung des Vermieters, die Zustimmung aller Mitmieter zur Tierhaltung einzuholen und die
Tierhaltung bei Fehlen nur einer einzigen Mitmieterzustimmung oder Beschwerdeführung nur eines
einzelnen Mieters oder nur einer einzelnen Mietpartei zu versagen, widerspricht demokratischen
Rechtsprinzipien. Ein solches Begehren räumt einer einzelnen Person oder einzelnen Mietpartei die
Ausübung jeglicher Willkür und jeglichen Mutwillens ein. Das aber ist unzumutbar.
 
  • Beschwerde von Nachbarn :( Beitrag #40
Wenn die Katze/n rausgehen können sich Nachbarn / andere gestört fühlen, daher kann ein Vermieter diesen Freigang verbieten. Bei reinen Wohnungskatzen sieht das etwas anders aus.
Mein Vermieter mag absolut keine Katzen, sagte aber von sich aus, dass er z.B. reine Wohnungskatzen nicht verbieten darf. Er bestand auf einen Wisch für die Übernahme von eventuell durch Katzen verursachte Beschädigungen des Bodens (gehört zur Mietsache). Ansonsten lässt er uns aber in Ruhe.
Das Gerichtsurteil auf das er sich stützt --> BGH in einer Entscheidung vom 20.03.2013, AZ VIII ZR 168/12, eine Klausel in einem Mietvertrag für unwirksam erklärt, wonach Hunde und Katzen in der Mietwohnung nicht gehalten werden dürfen.





Ich kann dich absolut verstehen, bin selbst mit einer Freigängerin aufgewachsen. Bei uns haben regelmäßig Nachbarn geklingelt, um entweder zu meckern, weil sie Keus fischt oder zu bedanken, weil sie in der Gärtnerei die Mäuse/Ratten wegfängt.
Ich hoffe, dass Du Dich vllt. mit Deinen Nachbarn irgendwie einigen kannst, denn wenn es so viele Katzen im Umfeld gibt, werden Verunreinigungen und anderes Beklagte nicht aufhören, wenn Deine zwei drin bleiben.
 
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Beschwerde von Nachbarn :(

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