20.05.2016 Beschwerde von Nachbarn :( Beitrag #41 L Louisella Beiträge 1.304 Reaktionspunkte 28 MupelPupel schrieb: Das Gerichtsurteil auf das er sich stützt --> BGH in einer Entscheidung vom 20.03.2013, AZ VIII ZR 168/12, eine Klausel in einem Mietvertrag für unwirksam erklärt, wonach Hunde und Katzen in der Mietwohnung nicht gehalten werden dürfen. https://anwalt-im-netz.de/archiv/2013/bgh-zu-tierhaltung-hunde-katzen-in-mietwohnung.html Zum Vergrößern anklicken.... Dass diese Klausel ungültig ist, ist nichts neues (und es gibt auch nicht erst seit 2013 massenhaft Urteile dazu) - drum steht ja heute standardmässig in den Mietverträgen "nach Vereinbarung". Vermutlich ist Dein Vermieter damit mal auf die Nase gefallen wenn er das so "gut" weiss... Für die Schäden an der Mietwohnung brüchte er keinen Extra-Wisch, für die haftet selbstverständlich der Mieter, so oder so. Entsprechende Versicherungen wären da sinnvoller, der Knackpunkt ist nämlich ob der Mieter das dann letztendlich auch tatsächlich zahlt bzw. zahlen kann und nicht der Vermieter auf den Kosten sitzenbleibt bzw. einen weiteren Titel hat den er sich an die Wand nageln kann.
MupelPupel schrieb: Das Gerichtsurteil auf das er sich stützt --> BGH in einer Entscheidung vom 20.03.2013, AZ VIII ZR 168/12, eine Klausel in einem Mietvertrag für unwirksam erklärt, wonach Hunde und Katzen in der Mietwohnung nicht gehalten werden dürfen. https://anwalt-im-netz.de/archiv/2013/bgh-zu-tierhaltung-hunde-katzen-in-mietwohnung.html Zum Vergrößern anklicken.... Dass diese Klausel ungültig ist, ist nichts neues (und es gibt auch nicht erst seit 2013 massenhaft Urteile dazu) - drum steht ja heute standardmässig in den Mietverträgen "nach Vereinbarung". Vermutlich ist Dein Vermieter damit mal auf die Nase gefallen wenn er das so "gut" weiss... Für die Schäden an der Mietwohnung brüchte er keinen Extra-Wisch, für die haftet selbstverständlich der Mieter, so oder so. Entsprechende Versicherungen wären da sinnvoller, der Knackpunkt ist nämlich ob der Mieter das dann letztendlich auch tatsächlich zahlt bzw. zahlen kann und nicht der Vermieter auf den Kosten sitzenbleibt bzw. einen weiteren Titel hat den er sich an die Wand nageln kann.
20.05.2016 Beschwerde von Nachbarn :( Beitrag #42 M MupelPupel Beiträge 74 Reaktionspunkte 0 Ich musste mich damit jetzt zum ersten Mal auseinandersetzen. Also mit der Thematik Katzenhaltung in Mietwohnung Bei früheren Umzügen (bin mit einer Katze aufgewachsen), gab es häufig Wohnungen, wo wir sie nicht hätten mitnehmen dürften. Als ob das dann in Frage käme.:shock: Mein Vermieter hat mehrere Mietobjekte, auch eins, wo die Katzen wohl ziemliche Schäden an den Wänden/Türrahmen/Fenstern/Unsauberkeit etc. hinterlassen haben. Ob das durch Unterforderung oder mangelnde Kratzmöglichkeiten oder zu wenig/ nicht gesäuberte Katzentois entstand, kann ich nicht beurteilen. Er wusste jedenfalls Bescheid, dass er die Katzenhaltung reiner Wohnungstiere nicht verbieten kann. (wenn er das auch gern würde) Den Extra Wisch wollte er uns zukommen lassen, ist aber nie etwas angekommen. Das einzige was in unserer Wohnung neben dem zerfledderten Kratzbaum leidet, ist das Sofa und die Vorhänge. :roll:
Ich musste mich damit jetzt zum ersten Mal auseinandersetzen. Also mit der Thematik Katzenhaltung in Mietwohnung Bei früheren Umzügen (bin mit einer Katze aufgewachsen), gab es häufig Wohnungen, wo wir sie nicht hätten mitnehmen dürften. Als ob das dann in Frage käme.:shock: Mein Vermieter hat mehrere Mietobjekte, auch eins, wo die Katzen wohl ziemliche Schäden an den Wänden/Türrahmen/Fenstern/Unsauberkeit etc. hinterlassen haben. Ob das durch Unterforderung oder mangelnde Kratzmöglichkeiten oder zu wenig/ nicht gesäuberte Katzentois entstand, kann ich nicht beurteilen. Er wusste jedenfalls Bescheid, dass er die Katzenhaltung reiner Wohnungstiere nicht verbieten kann. (wenn er das auch gern würde) Den Extra Wisch wollte er uns zukommen lassen, ist aber nie etwas angekommen. Das einzige was in unserer Wohnung neben dem zerfledderten Kratzbaum leidet, ist das Sofa und die Vorhänge. :roll:
20.05.2016 Beschwerde von Nachbarn :( Beitrag #43 L Louisella Beiträge 1.304 Reaktionspunkte 28 MupelPupel schrieb: Mein Vermieter hat mehrere Mietobjekte, auch eins, wo die Katzen wohl ziemliche Schäden an den Wänden/Türrahmen/Fenstern/Unsauberkeit etc. hinterlassen haben. Ob das durch Unterforderung oder mangelnde Kratzmöglichkeiten oder zu wenig/ nicht gesäuberte Katzentois entstand, kann ich nicht beurteilen. Zum Vergrößern anklicken.... Tja - wie gesagt, das Problem befindet sich leider meist "am anderen Ende der Leine"... MupelPupel schrieb: Er wusste jedenfalls Bescheid, dass er die Katzenhaltung reiner Wohnungstiere nicht verbieten kann. (wenn er das auch gern würde) Zum Vergrößern anklicken.... Das stimmt nicht (hast Du den Thread überhaupt gelesen)? Aber lass ihn ruhig in dem Glauben wenn er's nicht besser weiss, sein Halbwissen ist ja für Euch von Vorteil. Er könnte - mit entsprechenden Gründen - sehr wohl die Katzenhaltung auch von reinen Wohnungskatzen verbieten. MupelPupel schrieb: Den Extra Wisch wollte er uns zukommen lassen, ist aber nie etwas angekommen. Zum Vergrößern anklicken.... Habt Ihr denn eine entsprechende Haftpflicht, falls doch was kommen sollte? Ganz wichtig: Die Standardhaftpflicht deckt im Normalfall nicht mal Schäden am Gemieteten ab die von den Mieter verursacht werden - das aufzustocken (ein, zwei Euro im Monat mehr) kann man jedem Mieter nur DRINGEND empfehlen, auch denen ohne Katzen. Ob Schäden durch die Katzen mit abgedeckt sind, solltet Ihr erfragen, das ist mal so mal so. Aber selbst wenn die Schäden durch die Katzen mit abgedeckt sind, kann man sich nicht drauf verlassen dass die Versicherung auch tatsächlich zahlt - wenn man nämlich nicht eingreift wenn die Katzen z.B. die Dichtungsgummis aus den Fenstern ziehen oder die Tapete samt Putz von den Wänden kratzen, dann ist das "Vernachlässigung der Aufsichtspflicht" und die Versicherung rückt keinen Cent raus.
MupelPupel schrieb: Mein Vermieter hat mehrere Mietobjekte, auch eins, wo die Katzen wohl ziemliche Schäden an den Wänden/Türrahmen/Fenstern/Unsauberkeit etc. hinterlassen haben. Ob das durch Unterforderung oder mangelnde Kratzmöglichkeiten oder zu wenig/ nicht gesäuberte Katzentois entstand, kann ich nicht beurteilen. Zum Vergrößern anklicken.... Tja - wie gesagt, das Problem befindet sich leider meist "am anderen Ende der Leine"... MupelPupel schrieb: Er wusste jedenfalls Bescheid, dass er die Katzenhaltung reiner Wohnungstiere nicht verbieten kann. (wenn er das auch gern würde) Zum Vergrößern anklicken.... Das stimmt nicht (hast Du den Thread überhaupt gelesen)? Aber lass ihn ruhig in dem Glauben wenn er's nicht besser weiss, sein Halbwissen ist ja für Euch von Vorteil. Er könnte - mit entsprechenden Gründen - sehr wohl die Katzenhaltung auch von reinen Wohnungskatzen verbieten. MupelPupel schrieb: Den Extra Wisch wollte er uns zukommen lassen, ist aber nie etwas angekommen. Zum Vergrößern anklicken.... Habt Ihr denn eine entsprechende Haftpflicht, falls doch was kommen sollte? Ganz wichtig: Die Standardhaftpflicht deckt im Normalfall nicht mal Schäden am Gemieteten ab die von den Mieter verursacht werden - das aufzustocken (ein, zwei Euro im Monat mehr) kann man jedem Mieter nur DRINGEND empfehlen, auch denen ohne Katzen. Ob Schäden durch die Katzen mit abgedeckt sind, solltet Ihr erfragen, das ist mal so mal so. Aber selbst wenn die Schäden durch die Katzen mit abgedeckt sind, kann man sich nicht drauf verlassen dass die Versicherung auch tatsächlich zahlt - wenn man nämlich nicht eingreift wenn die Katzen z.B. die Dichtungsgummis aus den Fenstern ziehen oder die Tapete samt Putz von den Wänden kratzen, dann ist das "Vernachlässigung der Aufsichtspflicht" und die Versicherung rückt keinen Cent raus.
20.05.2016 Beschwerde von Nachbarn :( Beitrag #44 M MupelPupel Beiträge 74 Reaktionspunkte 0 @Louisella Ich hab den Thread größtenteils gelesen, später aufgrund der Länge aber nur überflogen, das gebe ich zu. ^^ In meinem Mietvertrag steht halt ganz klassisch, dass Tiere nur nach Vereinbarung erlaubt sind. Ich bin ja froh, dass es ihm dann scheinbar nicht bewusst ist und wir somit kein Problem haben. Wir haben (noch) jeweils eine eigene Haftpflicht, wollten diese aber demnächst umstellen. Ich muss mal die Unterlagen durchsehen, inwieweit der Versicherungsschutz greift, habe aber im Hinterkopf, dass vor Allem mein Tarif enorm viel abdeckt.
@Louisella Ich hab den Thread größtenteils gelesen, später aufgrund der Länge aber nur überflogen, das gebe ich zu. ^^ In meinem Mietvertrag steht halt ganz klassisch, dass Tiere nur nach Vereinbarung erlaubt sind. Ich bin ja froh, dass es ihm dann scheinbar nicht bewusst ist und wir somit kein Problem haben. Wir haben (noch) jeweils eine eigene Haftpflicht, wollten diese aber demnächst umstellen. Ich muss mal die Unterlagen durchsehen, inwieweit der Versicherungsschutz greift, habe aber im Hinterkopf, dass vor Allem mein Tarif enorm viel abdeckt.
20.05.2016 Beschwerde von Nachbarn :( Beitrag #45 Stulle Beiträge 49.476 Reaktionspunkte 259 Das wäre demnach unzulässig. Kleintiere wie Kaninchen dürfen nicht verboten werden. Die Katzen stehen aber drin, explizit.
Das wäre demnach unzulässig. Kleintiere wie Kaninchen dürfen nicht verboten werden. Die Katzen stehen aber drin, explizit.