Es gibt keinen belegten Fall bei dem Tierkommunikation funktioniert hat. Damit beziehe ich mich nur auf die telepathische Form, mit unseren Tieren kommunizieren wir alle ja auf gewisse Weise ständig.
Es gibt auch keine Tierkommunikatoren die bereit sind, sich testen zu lassen. Es gäbe ja genug Frage- bzw. Antwortmöglichkeiten durch die das ganz einfach zu eruieren wäre, auch vorab um den zweifelnden Tierbesitzern die Skepsis zu nehmen.
Es gibt übrigens einen
Verein in Amerika der ein hohes Preisgeld (1 Million Dollar) ausgesetzt hat wenn jemand bereit ist, seine paranormalen Fähigkeiten unter wissenschaftlichen Bedingungen unter Beweis zu stellen. Nur benötigt offensichtlich keiner der Tierkommunikatoren dieses Geld...
Trotzdem glaube ich, dass Tierkommunikation hilfreich sein kann. Warum?
Ich halte nicht alle selbsternannten Tierkommunikatoren für Betrüger.
Sie glauben an das was sie meinen übermittelt zu bekommen. Das ist dann oft so wage, dass es viel Spielraum für Interpretationen lässt. Und wenn es nachweislich nicht stimmt was sie da so reininterpretiert haben, dann liegt das eben daran, dass sie nicht richtig interpretiert haben. Die telepathische Fähigkeit an sich wird dadurch nicht angezweifelt.
Und es gibt es uns Tierbesitzer die ein besonderes Bedürfnis haben, mit ihrem Tier Kontakt aufzunehmen. Wer hat sich nicht schon gewünscht, mit seinem Tier sprechen zu können, wirklich zu wissen was es will und wie es fühlt?
Gerade wenn das Tier nicht mehr heim kommt oder gar verstorben ist, ist die Verzweiflung und damit der Wunsch mehr zu erfahren besonders groß.
Wenn der Tierkommunikator jetzt "Kontakt" aufnimmt, Dinge erzählt, die teilweise sogar überraschend und unerklärlich sind (wie kann der das nur wissen?) dann gibt der Besitzer ihm gerne Bestätigung und Geld. Und dem Besitzer geht es besser. Er ist erfreut, erleichtert oder was auch immer und die ganze Sache hat niemandem geschadet.
Blöd, wenn das Ergebnis der Kommunikation für den Besitzer unbefriedigend ausfällt weil es zu wage, zu allgemein oder nachweislich falsch ist. Denn ein Anrecht auf Rückforderung der Bezahlung wird in der Regel vorab ausgeschlossen.