Dieses Problem haben wir auch gerade... Wohnungssuche mit 2 Katzen...
Generell gilt:
Wenn im Mietvertrag sowas steht wie "Katzen und Hunde verboten", dann ist das gültig, du darfst also die genannten Tiere nicht haben.
Wenn allerdings drinsteht generell "Haustiere verboten", dann ist diese Klausel ungültig, da einige Tiere wie Meerschweinchen, Mäuse usw. erlaubt sind, du darfst also auch Katzen haben.
Wenn du schon länger Katzen hast und bisher niemand was gesagt hat, dann gilt das als "Duldung" und dich kann niemand zwingen, die Tiere wieder abzuschaffen.
So weit hab ich mir das bisher rausgefischt, denn die Gerichte sind sich halt nicht ganz einig in dieser Sache...
Am besten ist immernoch, du redest mit dem Vermieter darüber, manchmal lassen die Gnade vor Recht ergehen.
Grüße, Wibi