@Julia01 und die "Legalitätsfrage"...schauen wir mal genauer hin...
Zunächst - wenn Coco und/oder Tiffi an FIP erkranken würden - ich würde nach folgendem Grundsatz handeln: Legal - Illegal - Scheißegal...
Wie komme ich an in Deutschland nicht zugelassene Medikamente? - Ich kaufe mir im Ausland eine für den persönlichen Gebrauch zugelassene Menge eines im dortigen Land zugelassenem Medikament und reise damit nach Deutschland ein...ist möglich, aber ziemlich unwahrscheinlich...
Dann eben der "Einzelimport nach § 73 Absatz 3 AMG"? - Da wird zunächst einmal die rechtliche Zulässigkeit überprüft - Punkt 1: Bestellung für eine einzelne Person in geringer Menge...hmmm...und nu?
Wie komme ich also an ein Medikament das ich so gesehen nicht legal erwerben kann, es aber, wenn ich es habe, legal verabreichen darf? Keine Ahnung!
Das ganze erinnert mich irgendwie an Cannabis - ich darf Cannabis nicht kaufen, ich darf es nicht besitzen - ich darf es aber konsumieren...
Dann schau mal in den entsprechenden Thread, dort habe ich das Bundesgesundheitsministerium zu genau der Frage zitiert, wie man in anderen Ländern zugelassene Medikamente nach Deutschland einführen darf, selbst wenn sie hier keine Zulassung haben. Inklusive Gesetzesangabe.
Und ich wage mal zu behaupten, wenn das Bundesgesundheitsministerium schreibt, dass etwas erlaubt ist und nicht illegal, dann kann man dem ruhig glauben.
Und wenn man wirklich 100%ig legal an das Mittel kommen will und einem dafür jeder Weg recht ist, dann traue ich einem Haustierbesitzer durchaus zu, dass er entweder gemeinsam mit seinem Tier in das Land fährt, sich dort LEGAL das Mittel verschreiben lässt und dies dann auf dem legalen Weg wie er im Gesetz und vom Bundesgesundheitsministerium beschrieben wurde wieder einführt.
Beispiel wie man es auch legal machen kann (ich weiß ist mal wieder nur hören sagen, wer will kann es glauben, wer nicht lässt es). Den Fall kenne ich nur aus zweiter Hand von einer Bekannten aus dem Tierschutz, die sich aufgrund ihrer guten Kontakte nach China - ihr bester Freund hat dort Familie - sehr für die Behandlung von
Fip-Katzen engagiert. Als sie von einer Katze erfahren hat, bei der
FIP diagnostiziert wurde, zum Glück sehr früh mit noch wenig Symptomen, wollte sie helfen. Problem: Die Besitzer der Katze mussten aufgrund ihres Berufes sehr vorsichtig sein und konnten keinesfalls illegal handeln. Also haben sie die Katze an den Bekannten "verkauft" der hat sich in China mithilfe der Testergebnisse legal!!!! das Medikament von einer Tierklinik für "seine" Katze verschreiben und herausgeben lassen und ist mit dem Medikament als "Eigenbedarf" (s. §73 Abs. 2 Nr. 6 oder 7 AMG) nach Deutschland wieder eingereist und die Katze nach ein paar Wochen wieder "zurückverkauft". War zwar ein Riesenaufwand, gab aber weder beim Zoll noch sonstwo irgendwelche Probleme. Und ich denke spätestens bei der Anmeldung beim Zoll (ja er hat die Medikamente offiziell angemeldet, nicht versteckt oder sonstwas, obwohl er das Medikament nicht mal anmelden hätte müssen hat er bei der Rückreise sich extra beim Zoll gemeldet) wäre es denen ja wohl aufgefallen, wenn es ausnahmslos verboten sei, die Medikamente einzuführen.
Weitere legale Alternative: Wenn die Katze noch fit genug ist (je nach Symptomatik) die Katze in ein Land bringen, wo das Medikament zugelassen ist oder wo es legal eingeführt werden kann und die Behandlung dort machen lassen.
Anderes Beispiel: Wenn man das Medikament von jemandem unentgeltlich erhält, der nicht zu bestimmten Berufsgruppen (Ärzte, Apotheker, etc. gehört, die berufsbedingt Medikamente herausgeben, ist dies auch keine Straftat, da Medikamente zu verschenken nicht illegal ist. Auch der Besitz von nicht zugelassenen Medikamenten ist nicht strafbar, sofern diese nicht als Betäubungs- oder Dopingmittel eingestuft werden. Ob dies bei dem betreffenden Medikament der Fall ist, weiß ich nicht, das hab ich jedoch bisher nirgends gelesen.
Nochmal ein anderes Beispiel: Wenn das Medikament gar nicht vom Besitzer der Katze verabreicht wird, sondern von einer Privatperson die das Medikament aufgrund der Sonderregelung des persönlichen Bedarfs/Eigenbedarfs (s. unten die Seite vom Bundesgesundheitsministerium) legal einführen durfte, macht sich der Besitzer überhaupt nicht strafbar, da er das Medikament weder erworben, noch eingeführt, noch verabreicht hat. Bliebe höchstens die Kenntnis dessen. Und das es illegal sein soll, zu wissen, dass einem Tier ein nicht zugelassenes aber legal eigeführtes und besessenes Medikament verabreicht wurde, das Gesetz würde mich wirklich sehr interessieren (ich kenne eher das Gegenteil:
Nichtanzeige von Straftaten | Kanzlei Buchert Jacob Partner.)
Bei Arzneimitteln gelten nun mal andere Regeln als bei Betäubungsmitteln, dass kann man nicht 1 zu 1 übertragen.
Hier mal ein paar Links den Besitz, die Einfuhr und die Weitergabe nicht zugelassener Medikamente betreffend:
openJur
Unerlaubte Abgabe von Arzneimitteln | Rechtslupe
Einfuhr von Arzneimittel nach Deutschland.
Und nochmal speziell zum
FIP Medikament, dass die Verabreichung nicht illegal ist:
Ist FIP heilbar? Katzenbesitzer helfen sich selbst
Tierarztpraxis Dr. Rottmayer - Infektiöse Peritonitis der Katze (hier ist sogar von einem Tierarzt eine Seite verlinkt über die man das Medikament bekommt)
Und selbst wenn man dann immer noch nicht überzeugt ist, gibt es auch Studien mit dem Medikament über die man versuchen kann das Medikament legal zu erhalten, ich glaube kaum, dass offizielle tiermedizinische Studien "illegal" handeln:
Therapie der felinen infektiösen Peritonitis (FIP) - Medizinische Kleintierklinik - LMU München