Hallo,
lt. Futtermittel-Verordnung (EU) 1774/2002 werden tierische Nebenprodukte (nicht nur vom Rind sondern allgemein) in drei Kategorien eingeteilt.
Kategorie 1: z.B. Versuchstiere, Zoo- und Zirkustiere, Wild- und Haustiere mit einer übertragbaren Krankheiten, Küchen- und Speiseabfälle. Dies muss verbrannt werden.
Kategorie 2: z.B. tote Nutztiere, gesunde Wildtiere, Gülle und Magen-Darm-Inhalt von Schlachttieren. Mit Ausnahme von Gülle und Magen-Darm-Inhalt kann daraus durch Drucksterilisation Tierfett und Tiermehl hergestellt werden. Darf aber nur Zur Bodenverbesserung oder in Biogas-Anlagen verwendet werden.
Kategorie 3: hygienisch einwandfreie Stoffe, z.B. Schlachtnebenabfälle wie Haut, Hufe, Hörner, Borsten, Federn sowie Organe, die wir Menschen in der heutigen Zeit nicht mehr essen wollen (Lunge, Magen)
Kategorie 1 und 2 sind beseitigungspflichtig, Kategorie 3 darf für Tierfutter verwendet werden.
Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse, 85% Rind und 15% Herz, Mineralstoffe.
Bei den 85 % weiß man jetzt zwar, wieviel vom Rind enthalten ist, aber nicht, wie hoch der Fleisch- bzw. Nebenprodukteanteil ist. Nur die 15 % Herz sind klar.
Manche Hersteller haben auf ihren Dosen z.B. stehen 70 % Fleischanteil. Dann wird die Sache schon klarer.