Die Beschwerdestelle der FSM hat sich bereits vor einiger Zeit sehr
eingehend mit der von Ihnen gemeldeten Website beschäftigt. Im Jahr 2008
entschied der FSM-Beschwerdeausschuss, dass dieses Angebot
entwicklungsbeeinträchtigend für Kinder und Jugendliche und in der Form
nicht zulässig ist. Begründet wurde dies im Wesentlichen damit, dass
Kindern und Jugendlichen durch die Suggestion, Hunde hätten kein
Lebensrecht und könnten jederzeit getötet werden, ein Verhaltensmuster als
akzeptabel dargestellt wird, welches bei Befolgung unseren Grundwerten
(Tierschutz) zuwiderläuft und zu strafrechtlichen Konsequenzen führt. Die
vollständige Entscheidung können Sie unter
http://www.fsm.de/inhalt.doc/Entscheidung_06267.pdf nachlesen. Zu diesem
Zeitpunkt wurden die Inhalte unter der Domain gegen hund.net verbreitet.
Diese Website war in Deutschland gehostet. Mittlerweile sind unter dieser
Domain keine Inhalte mehr abrufbar.
Seit geraumer Zeit wird die inhaltsgleiche Website unter der
Top-Level-Domain .org verbreitet, die jedoch auf einem Server in den USA
betrieben wird und nach dortigem Recht nicht verboten ist. Wegen unserer
Beschränkung auf nationale Internetanbieter können wir gegen den
ausländischen Anbieter des von Ihnen beanstandeten Angebots leider nicht
weiter vorgehen. Die FSM hatte jedoch seinerzeit eine bei der
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) antragsberechtigte
Institution gebeten, diesbezüglich bei der BPjM einen Indizierungsantrag zu
stellen, da die Inhalte nach unserer Einschätzung jugendgefährdend i.S.d. §
18 Abs. 1 Jugendschutzgesetz (JuSchG) sind.
Zwar hat dies aufgrund der globalen Netzstruktur des Internets nicht die
Konsequenz, dass dieser Inhalt überhaupt nicht mehr abrufbar sein wird.
Zukünftig können jedoch Hersteller von Jugendschutzprogrammen die
Indizierungslisten der BPjM nutzen und somit dafür Sorge tragen, dass die
Nutzer von Jugendschutzfilterprogrammen diese Inhalte nicht mehr abrufen
können. Außerdem verwenden die großen deutschen Suchmaschinenanbieter, die
Mitglied der FSM sind, diese Indizierungslisten und zeigen die indizierten
Angebote in ihren Ergebnislisten nicht mehr an.