Tier aus Tierheim geholt, jetzt will Vorbesitzerin sie wieder haben

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  • Tier aus Tierheim geholt, jetzt will Vorbesitzerin sie wieder haben Beitrag #1
C

Celina55

Gast
Hallo zusammen,

wir haben uns vor einem Monat eine Katze aus dem Tierheim geholt und es läuft auch alles super.. Aber gestern rief die Chefin vom Tierheim bei mir an und hat mir mitgeteilt, dass die Vorbesitzerin die Katze wieder haben möchte, ihr Mann hatte sie vor 4 (!) Monaten abgegeben ohne das Einverständnis der Frau und obwohl sie es schon lange wusste, hat sie sich halt jetzt erst gemeldet..
Jetzt meine Frage, wie stehen meine Chancen, die Katze überhaupt behalten zu können?

Achja, es ist wohl auch bekannt, dass die Katze bei der Dame in sehr schlechter Haltung gelebt hat..
Vllt könnt ihr mir ja helfen..
Danke Celina
 
  • Tier aus Tierheim geholt, jetzt will Vorbesitzerin sie wieder haben Beitrag #2
Die Katze ist dem Tierheim übereignet worden; die Frau kann die Katze nicht wieder zurückholen.

Bitte gib die Katze nicht zurück sondern sag dem Tierheim, dass Du Dir zur Not einen Anwalt nimmst, um die Katze behalten zu können.

Verbiete dem Tierheim, den Leuten zu sagen, wo Du wohnst (das Tierheim darf diese Daten gar nicht herausgeben, mach ihnen das klar).

Die Katze ist dort rechtsgültig abgegeben worden, sie ist kein Fundtier. Deshalb gehört sie jetzt Dir.

Gib sie auf keinen Fall zurück.
 
  • Tier aus Tierheim geholt, jetzt will Vorbesitzerin sie wieder haben Beitrag #3
Rein bauchgefühlstechnisch stimme ich Neryz zu.

Hat die Vorbesitzerin beim Tierheim angegeben, dass sie 4 Monate lang davon wusste und sich erst jetzt meldet?
Weil dann würde- so glaube ich - eine stillschweigendes Einverständnis bestehen oder sowas. Hast du einen Anwalt? Den könntest du ja mal fragen. Solch kurze fragen beantwortet mir meiner in der Regel kostenlos...

Und was den Schutz deiner Daten angeht: Unbedingt das Tierheim darauf hinweisen, evtl. sogar schriftlich.
 
  • Tier aus Tierheim geholt, jetzt will Vorbesitzerin sie wieder haben Beitrag #4
Wenn die Katze Eigentum der beiden Eheleute (das wird zunächst ja mal vermutet) war, dann hat der Ehemann die Katze dem Tierheim rechtsgültig übereignet.
Wenn die Ehefrau es zudem auch noch wusste, hat sie in der Tat ein stillschweigendes Einverständnis zu der Übereignung gegeben.

Anders wäre es, wenn die Katze immer schon nur der Frau gehört hat, der Mann sie heimlich weggenommen hat und ins Tierheim gebracht hat, der frau aber erzählt hätte "Mieze muss weggelaufen sein".

Dann, und nur dann, läge der Fall anders.

Aber so wie Du es erzählst, durfte der Mann die Katze (mit Einverständnis seiner Ehefrau) dem Tierheim übereignen. Damit ist das Eigentum dieser Frau an der Katze futsch und sie kann sie nicht zurückholen. Sag das dem Tierheim so, und auch, dass Du Mega Ärger machst, wenn das Tierheim deine persönlichen Daten rausgibt.
 
  • Tier aus Tierheim geholt, jetzt will Vorbesitzerin sie wieder haben Beitrag #5
Ich schließe mich den verherigen Aussgen an.

Außerdem würde ich beim Tierheim bzw. der Leiterin ein bisschen auf die Tränendrüse drücken. Wie oft soll das arme Tier denn noch hin und her geschoben werden, wie ein Wanderpokal.
 
  • Tier aus Tierheim geholt, jetzt will Vorbesitzerin sie wieder haben Beitrag #6
Also so wie ich das verstanden habe, wusste sie es schon ziemlich zu Anfang, war aber wohl "zu beschäftigt" und konnt sich so halt angeblich jetzt erst melden, was ich schon arg komisch finde..
Ich habe leider keinen Anwalt, aber werde mir, wenn es soweit kommt, wohl mal einen suchen müssen..
Das mit dem Datenschutz hab ich alles schon mit der Dame vom Heim besprochen, ich möchte bloß nicht wissen, wozu die Vorbesitzerin imstande ist, soll wohl gesundheitlich und psychisch nicht so auf der Höhe ist und hat anscheinend auch schon gedroht, setzt halt Himmel und Hölle in Bewegung die Katze wieder zu finden..

Neryz, das habe ich noch nicht so ganz rausgehört, es war wohl so, das die Frau mit ganz argen Problemen in der Psychatrie war und der Mann die Katze daraufhin abgegeben hat, es ist aber wohl nicht ganz klar wessen Eigentum sie nun ist/war, wie auch immer.. Was ich eben weiß ist, dass die Frau das wohl ziemlich früh erfahren hat, aber auch nicht eingeschritten ist (Was ich an ihrer Stelle, wenn mir mein Tier so am Herzen liegt, sofort gemacht hätte) und sich jetzt nur gemeldet hat, weil die Zeit dazu hatte.. Ich versteh das alles auf jeden Fall nicht..

Und das mit dem hin- und hergeschiebe habe ich bei der Tierheimleitung auch schon anklingen lassen.. Sie ist da auch absolut nicht begeistert von, jetzt möchte die gute Dame das arme Tier auch noch mit in ein betreutes Wohnen nehmen, aber wie lange ist sie dann da? Wenn sie wieder nach Hause darf, zieht die Katze dann vermutlich zum 4. mal innerhalb eines Jahres um und hat somit auch 3 mal verschiedene Bezugspersonen gehabt, dass kann es doch eigentlich auch nicht sein..
 
  • Tier aus Tierheim geholt, jetzt will Vorbesitzerin sie wieder haben Beitrag #7
Du brauchst jetzt erst mal keinen Anwalt.

Sag der Tierheimsdame nur, dass Du davon ausgehst, die Katze rechtsgültig erworben zu haben und unwiderruflich Eigentum an ihr erlangt zu haben. Das muss erst mal reichen.

Wenn diese Leute (also die Frau) wirklich etwas wollen, dann müssen DIE sich einen Anwalt nehmen und rechtlich gegen das Tierheim vorgehen. Das wird aber vermutlich schon daran scheitern, dass die für sowas kein Geld haben. Und vermutlich wird ihnen auch der Anwalt sagen "Wenn Sie die Katze selbst ins Tierheim gebracht haben, dann ist sie übereignet worden und basta".

Wichtig ist nur, dass die Leute Deine Adresse nicht bekommen. Droh der Tierheimschefin ruhig mit rechtlichen Schritten, sollte sie deine Adresse rausgeben. Das darf sie nämlich nicht.

PS: in ein betreutes Wohnen darf sie das Tier vermutlich gar nicht mitnehmen; dann muss sie die Katze eh wieder abgeben.

Lass Dich auf NICHTS ein: sag, die Katze gehört dir, und Du gibst sie nicht mehr her.

Ehrlich gesagt glaube ich folgendes: die Chefin vom Tierheim will keinen Ärger mit dieser durchgeknallten Frau (vielleicht hat die da auch mit Prozeß oder so gedroht), und will das ganze jetzt lieber auf dem Rücken deiner armen Katze austragen. Denn "Katze zurück, kein Ärger mehr fürs Tierheim" ...

Wenn es so wäre, dann wär das einfach das absolut Allerletzte von dieser Tierheimschefin.

Rechtlich sieht es nämlich so aus, dass das Tierheim durchaus von der früheren Besitzerin auf Herausgabe verklagt werden kann (so wie ich es sehe ohne Aussicht auf Erfolg, aber das ist ja immer so eine Sache vor Gericht). Und da die Tierheimschefin lieber keinen Ärger haben will, sagt sie sich vermutlich "Ich leiere der neuen Besitzerin die Katze wieder raus, gebe sie der alten zurück, und habe keinen Ärger".

Den Ärger hat dann die Katze.

Deshalb: bleib hart und mach der Tierheimstante die Hölle heiss, dass sie Deine Adresse etc. nicht rausgibt.
 
  • Tier aus Tierheim geholt, jetzt will Vorbesitzerin sie wieder haben Beitrag #8
Würde ich auch so machen. Zumal.. eine frühere Freundin hat seinerzeit (etwa zehn Jahre her, deswegen weiss ich nicht wies heute ist) ihre Katze ins Tierheim gegeben. Die MUSSTE da sogar unterschreiben das sie das Tier übereignet und KEINERLEI Anrecht darauf hat, zu erfahren wohin die Katze gekommen ist. Von daher - vermute mal wenn das noch so ist oder alle Tierheim das ähnlich handhaben, haben die sowieso jedes Anrecht auf das Tier abgetreten.
 
  • Tier aus Tierheim geholt, jetzt will Vorbesitzerin sie wieder haben Beitrag #9
Würde ich auch so machen. Zumal.. eine frühere Freundin hat seinerzeit (etwa zehn Jahre her, deswegen weiss ich nicht wies heute ist) ihre Katze ins Tierheim gegeben. Die MUSSTE da sogar unterschreiben das sie das Tier übereignet und KEINERLEI Anrecht darauf hat, zu erfahren wohin die Katze gekommen ist. Von daher - vermute mal wenn das noch so ist oder alle Tierheim das ähnlich handhaben, haben die sowieso jedes Anrecht auf das Tier abgetreten.

Hier besteht nur die Besonderheit, dass nicht die Frau, sondern ihr Ehemann die Katze abgegeben hat :wink:

Dadurch wird die Sache rechtlich etwas kitzliger :wink:

Dennoch denke ich, dass der Ehemann dazu befugt war (so muss man zumindest argumentieren), bzw. dass die Ehefrau später ihre konkludente Einwilligung gegeben hat.

Ist alles nicht so ganz eindeutig, aber wie gesagt, wer hier was will, sind diese Leute mit der psychisch kranken Frau, und so richtig viel Handhabe besteht da nicht.

Aussitzen heisst die Devise, und gegenüber dem Tierheim steinhart bleiben.
 
  • Tier aus Tierheim geholt, jetzt will Vorbesitzerin sie wieder haben Beitrag #10
Hallo Celina,

mache dir nicht zu viele Sorgen!

1) Der Vorbesitzer (sprich ihr Mann) wird beim Tierheim eine Übereignung unterschrieben haben und damit geht die Katze in das Eigentum des Tierheim über.

2) Da Tiere (klingt hart ist aber so) rechtlich als Sache gelten, hat er kein Anspruch mehr auf die Katze - Eigentumsverzicht

3) Sollte sich die Vorbesitzerin deine Katze zurück holen so wäre das Diebstahl!

4) Das Tierheim darf deine Adresse aus Datenschutzgründen gar nicht herausgeben!
 
  • Tier aus Tierheim geholt, jetzt will Vorbesitzerin sie wieder haben Beitrag #11
Hallo Celina,

mache dir nicht zu viele Sorgen!

1) Der Vorbesitzer (sprich ihr Mann) wird beim Tierheim eine Übereignung unterschrieben haben und damit geht die Katze in das Eigentum des Tierheim über.

2) Da Tiere (klingt hart ist aber so) rechtlich als Sache gelten, hat er kein Anspruch mehr auf die Katze - Eigentumsverzicht

3) Sollte sich die Vorbesitzerin deine Katze zurück holen so wäre das Diebstahl!

4) Das Tierheim darf deine Adresse aus Datenschutzgründen gar nicht herausgeben!

Genau diese Argumentation musst Du bringen, wenn Dich die Tierheimsfrau nochmal anruft.

(Ganz unter uns: Rechtlich könnte bei Punkt 1) ein kleiner Haken sein, aber auch den sollte man hier aus dem Weg räumen können. Und das weiss die Tierheimsdame eh nicht, bzw. vermutlich auch nicht die Vorbesitzerin.)
 
  • Tier aus Tierheim geholt, jetzt will Vorbesitzerin sie wieder haben Beitrag #12
Du brauchst jetzt erst mal keinen Anwalt.

Sag der Tierheimsdame nur, dass Du davon ausgehst, die Katze rechtsgültig erworben zu haben und unwiderruflich Eigentum an ihr erlangt zu haben. Das muss erst mal reichen.

Wenn diese Leute (also die Frau) wirklich etwas wollen, dann müssen DIE sich einen Anwalt nehmen und rechtlich gegen das Tierheim vorgehen. Das wird aber vermutlich schon daran scheitern, dass die für sowas kein Geld haben. Und vermutlich wird ihnen auch der Anwalt sagen "Wenn Sie die Katze selbst ins Tierheim gebracht haben, dann ist sie übereignet worden und basta".

Wichtig ist nur, dass die Leute Deine Adresse nicht bekommen. Droh der Tierheimschefin ruhig mit rechtlichen Schritten, sollte sie deine Adresse rausgeben. Das darf sie nämlich nicht.

PS: in ein betreutes Wohnen darf sie das Tier vermutlich gar nicht mitnehmen; dann muss sie die Katze eh wieder abgeben.

Lass Dich auf NICHTS ein: sag, die Katze gehört dir, und Du gibst sie nicht mehr her.

Ehrlich gesagt glaube ich folgendes: die Chefin vom Tierheim will keinen Ärger mit dieser durchgeknallten Frau (vielleicht hat die da auch mit Prozeß oder so gedroht), und will das ganze jetzt lieber auf dem Rücken deiner armen Katze austragen. Denn "Katze zurück, kein Ärger mehr fürs Tierheim" ...

Wenn es so wäre, dann wär das einfach das absolut Allerletzte von dieser Tierheimschefin.

Rechtlich sieht es nämlich so aus, dass das Tierheim durchaus von der früheren Besitzerin auf Herausgabe verklagt werden kann (so wie ich es sehe ohne Aussicht auf Erfolg, aber das ist ja immer so eine Sache vor Gericht). Und da die Tierheimschefin lieber keinen Ärger haben will, sagt sie sich vermutlich "Ich leiere der neuen Besitzerin die Katze wieder raus, gebe sie der alten zurück, und habe keinen Ärger".

Den Ärger hat dann die Katze.

Deshalb: bleib hart und mach der Tierheimstante die Hölle heiss, dass sie Deine Adresse etc. nicht raus gibt.
Genau so ist es, mache Dir keine Sorgen,weise Sie auf Datenschutz hin, wenn die nichts schriftlich eingeleitet hat, ist die Zeit nach 6 Monaten sowieso verstrichen. Da,das Tier vom Besitzer selbst abgegeben worden ist, besteht kein Anspruch auf Herausgabe, bleib ruhig. Die wird im Tierheim Krach machen ,aber dann verpufft alles. Dann muss sie erstmal Beweisen dass, dass ihr Tier war, vorher gechipt? Kosten Kastration Impfungen u.n.w. Sie müsste alle Entschädigen,auch Deine Anschaffungen,die Du für das Tier gemacht hast, z.B. Futter ,Kratzbaum,Tierarzt, Spielzeug,und auch dass Tierheim, dann sind schnell mal 1000 Euro zusammen,wo soll sie dass her haben.Wenn Zweifel an der guten Haltung bestehen ,gibt es auch für dass Tierheim Mittel und Wege. Dass passiert immer wieder bei psychisch Kranken,die erinnern sich dann nach ein paar Monaten, ich hatte da doch noch eine aller liebste Katze. Genauso schnell verpufft es auch wieder,ich habe in den Bereich gearbeitet. Nicht herausgeben. In 99% kommt nichts mehr. Und wenn bestehst Du auf eine Entschädigung die gesalzen ist. Und dass Du dass Tier ordnungsgemäß erworben hast. In diesem Fall keine Fristen einzuhalten sind,weil die Abgabe über den Eigentümer erfolgte. Dann müssen die erstmal untereinander ein Rechtsstreit führen. So lange nichts vom Anwalt kommt, ist alles im grünen Bereich. Du hast ein Vertrag mit dem Tierheim und nicht mit der vorherigen Besitzerin. Und das Tierheim muss sich mit denen auseinander setzen, aber die haben auch ihre rechtliche Grundlage sonst hätten die dass Tier nicht aufgenommen. Natürlich wenn Du dass Tier freiwillig raus gibst, wäre dass für die der einfachste Weg. Ich hätte auch kein bock auf so eine Terrorqueen
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Tier aus Tierheim geholt, jetzt will Vorbesitzerin sie wieder haben Beitrag #13
Hm. Schwierig. Generell gilt die Sechs-Monats-Frist bei Fundtieren. Das hier fällt ja eigentlich eher in den Bereich Verkauf fremden Eigentums (wäre mal interessant, den Ehevertrag zu kennen...wenn gemeinsames Eigentum, dann hat sie sowieso keine Handhabe - meins ist deins und deins ist meins und ich hab die Katze abgegeben...).

Vielleicht ist das ja interessant, auch wenn es sich auf Fundtiere bezieht.



Vielleicht hat der Autor mehr Ahnung???
 
  • Tier aus Tierheim geholt, jetzt will Vorbesitzerin sie wieder haben Beitrag #14
habe nochmals zu Hause nachgesehen: §932 BGB: Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten

Da du ja sicherlich einen (Vermittlungs-)Vertrag mit dem Tierheim gemacht hast und eine Schutzgebühr gezahlt hast ist ein Kaufvertrag entstanden, und somit bist du auch dann Eigentümerin wenn die Katze nicht dem Mann gehörte. Heißt ins Deutsche übersetzt soviel: Du konntest nicht wissen, das die Katze nicht dem Tierheim gehört (woher auch)?

Etwas andres wäre es, wenn du gewußt hättest, das der Mann die Katze nicht ins Tierheim geben durfte, das sie seiner Frau gehörte. An einer gestohlenen Sache kann man kein Eigentum erlangen.

Aber nochmals: Mach dir keine Sorgen.

Hm. Schwierig. Generell gilt die Sechs-Monats-Frist bei Fundtieren. Das hier fällt ja eigentlich eher in den Bereich Verkauf fremden Eigentums (wäre mal interessant, den Ehevertrag zu kennen...wenn gemeinsames Eigentum, dann hat sie sowieso keine Handhabe - meins ist deins und deins ist meins und ich hab die Katze abgegeben...).

Vielleicht ist das ja interessant, auch wenn es sich auf Fundtiere bezieht.



Vielleicht hat der Autor mehr Ahnung???

da die Katze ja abgegeben wurde ist sie keine Fundsache!
 
  • Tier aus Tierheim geholt, jetzt will Vorbesitzerin sie wieder haben Beitrag #15
Aber selbst bei Fundtieren sind sie sich noch nicht einmal sicher, ob hier nicht die 6 Monate zu lang sind. Und ob das für das Tier zumutbar ist, sich schon wieder umzugewöhnen. Deswegen: Wie soll das bei einem Abgabetier dann erst sein???

Aber eine Frage: Bei Erwerb von "gestohlenem Eigentum" macht man sich zwar nicht strafbar, wenn man es nicht wusste, aber wie sehen denn dann die Besitzverhältnisse aus? Sicher, dass dann der neue Besitzer der Eigentümer ist?
 
  • Tier aus Tierheim geholt, jetzt will Vorbesitzerin sie wieder haben Beitrag #16
Ups, hier geht einiges durcheinander.

1. Die Katze ist KEIN Fundtier. Die Vorschriften für Fundtiere gelten hier also nicht, die können wir getrost vergessen.

2. Es kommt in der Tat hier darauf an, ob der Mann dem Tierheim die Katze wirksam übereignet hat. Das Tierheim könnte gutgläubig Eigentum erworben haben (weil es nicht wusste, dass die Eigentümerin der Katze, also die Frau, zunächst nicht einverstanden war).

Ich geh mal davon aus, dass das Tierheim die Geschichte nicht kannte, und einfach glaubte, dass der Mann Eigentümer der Katze war.

Dann wiederum kommt es darauf an, ob der gutgläubige Erwerb gemäß §935 BGB ausgeschlossen ist. Das ist bei abhanden gekommenen Sachen, zum Beispiel gestohlenen Sachen, der Fall.
Wenn die Frau ihrem Mann aber die Katze anvertraut hat, ist sie nicht abhanden gekommen. Und dann wäre ein gutgläubiger Erwerb durch das Tierheim möglich.

Ich vermute mal, dass die ursprüngliche Eigentümerin die Katze einfach ihrem Mann dagelassen hatte, als sie sich in die psychiatrische Behandlung begab, damit er sich um die Katze kümmert (das ist allerdings Sachverhaltsfrage und sehr wichtig!). Das heisst: die Katze ist der Frau nicht "abhanden gekommen", und das Tierheim hat jedenfalls gutgläubig Eigentum erworben.

Und dann hat es die Katze weiter an die neue Halterin übereignet.

Ergo: die Katze ist Deine. Die alte Besitzerin hat ihr Eigentum daran verloren, und kann die Katze nicht zurückverlangen.

PS: es ist auch möglich, dass die Katze BEIDEN Ehepartnern gehörte. Das weiss ich aber nicht. Dann ist der Fall noch viel klarer, denn dann hat das Tierheim die Katze direkt vom Eigentümer bekommen, und die Übereignung ist dann sowieso gültig.

Was lernen wir daraus? Seine Tiere darf man nur Menschen zur Pflege überlassen, denen man absolut vertrauen kann. Ist auch bei allen anderen Sachen so. Wenn die Leute, denen man eine Sache (und ein Tier ist leider eine Sache) anvertraut hat, weiterübereignet, und derjenige, der die Sache erwirbt, ist gutgläubig, kriegt man zwar Schadensersatz, aber niemals die Sache / das Tier wieder.

Aber eine Frage: Bei Erwerb von "gestohlenem Eigentum" macht man sich zwar nicht strafbar, wenn man es nicht wusste, aber wie sehen denn dann die Besitzverhältnisse aus? Sicher, dass dann der neue Besitzer der Eigentümer ist?

An gestohlenen Sachen kannst Du kein Eigentum erwerben. Das ist gemäß § 935 BGB ausgeschlossen.

Wenn Du zB Dein gestohlenes Fahrrad beim Nachbarn wiederfindest, und der sagt Dir, "hab ich auf dem Flohmarkt gekauft", kannst Du es von ihm herausverlangen. Natürlich musst Du beweisen können, dass es Deins ist, und dass es Dir wirklich gestohlen wurde :wink:

Der Gelackmeierte ist der Nachbar, er kann vom Verkäufer zwar Schadensersatz verlangen, aber wenn der nicht mehr existiert (Flohmarkt), kriegt er nix.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Tier aus Tierheim geholt, jetzt will Vorbesitzerin sie wieder haben Beitrag #17
Ups, hier geht einiges durcheinander.

An gestohlenen Sachen kannst Du kein Eigentum erwerben. Das ist gemäß § 935 BGB ausgeschlossen.

Wenn Du zB Dein gestohlenes Fahrrad beim Nachbarn wiederfindest, und der sagt Dir, "hab ich auf dem Flohmarkt gekauft", kannst Du es von ihm herausverlangen. Natürlich musst Du beweisen können, dass es Deins ist, und dass es Dir wirklich gestohlen wurde :wink:

Der Gelackmeierte ist der Nachbar, er kann vom Verkäufer zwar Schadensersatz verlangen, aber wenn der nicht mehr existiert (Flohmarkt), kriegt er nix.

Genau das ist ja die Frage: Hat der Mann dieser Frau sie quasi enteignet? Wenn er ihren Schmuck verkauft hätte, hätte sie ihn ja auch wegen letztlich Diebstahl anzeigen können, oder? Wie wird die Katze also bewertet (Tiere sind im BGB ja immer noch Sachen...)?
 
  • Tier aus Tierheim geholt, jetzt will Vorbesitzerin sie wieder haben Beitrag #18
Wie immer "kommt es darauf an" :mrgreen:

Hat die Frau ihre Sachen ihrem Mann "anvertraut"? Also in seinem Besitz gelassen? Dann kann er in der Tat Eigentum daran übertragen (der Erwerber wird gutgläubig Eigentümer gemäß §932 BGB). Die Frau hat dann Schadensersatzansprüche gegen den Mann, aber ihr Eigentum ist futsch.

Daher ja der alte Rechtsgrundsatz "Trau schau wem".

Es ist ganz anders, wenn die Frau ihren Schmuck / die Katze vor dem Einfluss des Mannes besonders geschützt hätte. Beispiel: den Schmuck in den Tresor, die Katze zu Freunden ... und der Mann hätte dann den Tresor aufgebrochen, oder die Katze bei den Freunden heimlich mitgenommen, also geklaut.

Dann wären Schmuck und Katze abhanden gekommen, und die können dann so oft weiterveräußert werden wie man will, es gibt daran keinen gutgläubigen Erwerb.

Aber bleiben wir mal bei der Realität: die Sachen findet man ja doch nie wieder. Muss ja schon Zufall sein. Aber man bleibt Eigentümer daran.

Schadensersatzansprüche hat man aber dennoch gegen den Dieb, der dann ja außerdem auch strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden kann.

Aber die strafrechtliche Seite ist hier eine ganz andere - beim Ehemann wär es allenfalls Unterschlagung, da er die Sachen im Besitz hatte. Und es kommt darauf an, ob der Kram Hausrat ist bzw. gemeinsames Eigentum, das kann er ja nicht unterschlagen (ist ja auch seins).

Ob die Katze aber nun beiden Ehepartnern gehörte, wissen wir nicht. Dann wäre sie auf jeden Fall wirksam übereignet worden.

Deshalb bin ich mal davon ausgegangen, dass der Man NICHT Miteigentümer der Katze war. Auch dann kann er unter den oben genannten Bedingungen, Eigentum übertragen, wenn der Erwerber gutgläubig ist.

Zwar DARF der Ehemann das dann natürlich nicht - aber er KANN es. Und darauf kommt es hier an. Im Rechtsverkehr wird der gutgläubige Dritte geschützt (außer bei abhanden gekommenen Sachen eben), deshalb ist der gutgläubige Erwerb möglich.

Genau das ist ja die Frage: Hat der Mann dieser Frau sie quasi enteignet? Wenn er ihren Schmuck verkauft hätte, hätte sie ihn ja auch wegen letztlich Diebstahl anzeigen können, oder? Wie wird die Katze also bewertet (Tiere sind im BGB ja immer noch Sachen...)?

Du musst hier die zivilrechtliche Seite von der strafrechtlichen trennen :wink: das hat miteinander erst mal nichts (bzw. wenig) zu tun.

Zivilrechtlich gehts darum, wer von wem die Katze herausverlangen kann oder eben nicht. Im Klartext: darf die Katze bleiben, oder muss sie zu der Frau zurück? D.h. "Wem gehört die Katze?"

Strafrechtlich ginge es darum, ob der Mann eventuell vor den Strafrichter kommt und möglicherweise eine Strafe kriegt (die allerdings weder der Frau noch der Katze direkt "nützt").

Aber zunächst ist das beides voneinander getrennt :wink:
 
  • Tier aus Tierheim geholt, jetzt will Vorbesitzerin sie wieder haben Beitrag #19
Aha, und weiter juristischen Unterricht: Ist es denn kein Unterschied, auch im zivilrechtlichen Bereich, ob man eigenes oder tendenziell fremdes Eigentum verkauft / abgibt?
Kann also meine Nachbarin, wenn ich damit einverstanden bin, dass sie tagsüber auf meine Katze in ihrem Garten aufpasst, meine Katze einfach verscherbeln (oder kastrieren)???
 
  • Tier aus Tierheim geholt, jetzt will Vorbesitzerin sie wieder haben Beitrag #20
Wenn Du Deine Katze der Nachbarin anvertraust, dann kann sie sie wirksam weiterveräußern. In deinem Beispiel ist es etwas auf der Kippe, weil die Katze nicht wirklich im Einflußbereich der Nachbarin ist, als Freigängerin. Aber tendenziell würde ich sagen, die Katze wäre nicht "abhanden gekommen". Und dann könnte gutgläubig Eigentum erworben werden, wenn die Frau die Katze weitergibt. Wird aber nicht passieren :mrgreen: ist schwer, Katzen so schnell weiterzuvermitteln :mrgreen:

Kastrieren ist ganz was anderes, das darf sie auf keinen Fall. Ist sonst (strafrechtlich) Sachbeschädigung, und zivilrechtlich eine Eigentumsverletzung. Schadensersatz wirst Du allerdings nicht kriegen, es sei denn es war die ultrawertvolle Zuchtkatze, deren Wert durch die Kastra dahin ist (sowie entgangener Gewinn wegen der Babies) :wink: Wird also auch nicht passieren, bei uns Lastrami-Dosis :mrgreen:

Dein Eigentum kannst Du natürlich immer wirksam weiterübereignen.

Fremdes Eigentum eben nur, wenn es dem richtigen Eigentümer nicht abhanden gekommen ist. Beispiel: deine Freundin leiht Dir ihr super tolles neues Fahrrad, weil Du eine kleine Tour machen willst. Das Rad ist sehr wertvoll, und Du verkaufst es einfach und übereignest es an jemanden, der nicht weiss, dass Dir das Rad nicht gehört. Dieser Mensch wird Eigentümer des Rades, und Deine Freundin kriegt es nicht wieder. Sie kann von Dir aber den Kaufpreis herausverlangen, und Schadensersatz. Und anzeigen kann sie Dich wegen Unterschlagung.

Aber ihr Rad kriegt sie nicht wieder.

Daher: immer sehr gut gucken, wem man seine Sachen verleiht oder anvertraut.
 
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