PS: Abwandlung des Fahrrad-Falls: Du siehst das neue Fahrrad Deiner Freundin, was sie gerade vor ihrer Haustür kurz abgestellt hast. Du nimmst das Rad weg, und verkaufst es jemandem.
Das Fahrrad ist von Dir geklaut worden, es ist Deiner Freundin abhanden gekommen. Der Mensch, an den Du es verkauft und übergeben hast, wird NICHT Eigentümer (kein gutgläubiger Eigentumserwerb bei abhanden gekommenen Sachen). Egal, wie oft das Rad dann noch weiterverkauft wird - niemand kann daran Eigentum erwerben.
Das Rad gehört immer weiter Deiner Freundin. Sie kann es dann vom neuen Besitzer herausverlangen, wenn sie ihn findet, und der muss es herausgeben (er hat auch Ansprüche gegen den Dieb, der ja das Geld eingestrichen hat)
Gegen Dich als Dieb hat sie natürlich Schadensersatzansprüche + Herausgabeanspruch des erlangten Kaufpreises. Und wegen Diebstahls kann sie Dich auch anzeigen (dann kommst Du noch vor den Kadi und kriegst vermutlich eine Geldstrafe).
Aber derjenige, der die Katze gutgläubig vermittelt bekommt, kann sie kastrieren (ist ja dann sein Eigentum)? Na dann....wird bald keine fortpflanzungsaktiven Katzen mehr geben!!! :mrgreen:
Auf jeden Fall bin ich noch siebenmal so froh, dass meine Nachbarn keine Verfügungsgewalt über meine Katzen bekommen!!!!
Derjenige, der gutgläubig an der Katze Eigentum erworben hat, kann sie natürlich kastrieren lassen. Er ist ja der Eigentümer geworden :wink:
Und ja, immer sehr gut aufpassen, wem man Verfügungsmacht über die eigenen Tiere gibt, da können ganz üble Sachen passieren.
Gut, passiert eher selten.
Aber im Ausgangsfall (bei der psychisch gestörten Frau) ist es vermutlich so gewesen. In diesem Fall sicher zum Wohl der Katze, aber das muss ja nicht immer so sein.