Welche Tabletten Sie nicht teilen dürfen
Tabletten dürfen nicht geteilt werden, wenn beim Teilen Stäube entstehen, die die Patienten gefährden. Überzogene Tabletten (zum Beispiel Filmtabletten oder Dragees) ohne Bruchkerben dürfen in der Regel nicht geteilt werden, denn der Überzug würde dabei zerstört werden. Wenn der Überzug angebracht wurde, um die Freisetzung des Arzneistoffs zu verzögern, könnte es durch das Teilen zu Überdosierungen kommen. Besteht der Überzug aus einem magensaftresistenten Filmbildner, würde der Wirkstoff nach dem Teilen der Tablette durch die Magensäure zerstört werden oder umgekehrt die Magenschleimhaut schädigen.
Das Teilen von Tabletten ist auch dann verboten, wenn Tabletten wie Manteltabletten eine komplexe Struktur zur Steuerung der Freigabe des Wirkstoffs besitzen, die durch das Teilen zerstört würde.