Das ist eine typische Lapalie mit denen sich deutsche Gerichte beschäftigen müssen und deswegen überlastet sind. Der Streitwert rechtfertigt gar kein Verfahren und die Kosten dafür werden den Rechnungsbetrag der TÄ um ein Vielfaches überschreiten von Zeit und Nerven aller Beteiligten gar nicht zu reden.
Ich finds schade dass nun wieder mal die Rechtsschutzversicherung dafuer herhalten muss, die Kosten tragen wir alle mit hoeheren Gebuehren.Und auch die Gerichte sind mehr als beschaeftigt, wobei das hier sicherlich auf eine aussergerichtliche Einigung hinauslaufen wird. Die Kosten? Sicher um ein vielfaches hoeher als der Streitwert. Schade. :|
Dass die Gerichte überlastet sind ist ein hartnäckiges deutsches Märchen.
Der Streitwert (zivilrechtlich) legt die Prozess- und Anwaltskosten fest (
Gerichtskostengesetz,
Gebührenordnung für RAW). Die Rechtsschutzversicherung zahlt nur im Falle der Verteidigung, nicht der Klageerhebung.
Aber wie gesagt: das Mahnverfahren wäre völlig gerechtfertigt und schwer anzuzweifeln, da die Laborkosten die gemahnt sind ja für die Tierärztin ohne Zweifel sofort nachweisbar sind. Eine Diskussion darüber wird für die Fadeneröffnerin schwer zu führen sein. Die erste Rechnung hat sie ja durch sofortige Begleichung akzeptiert, im Nachhinein die Rechnung anzufechten wird ebenfalls schwierig.
Ob das Mahnverfahren bis vors zuständige Amtsgericht geht, entscheidet die Fadeneröffnerin selbst dadurch, ob sie der Zahlungsaufforderung des Rechtsanwaltes jetzt nachkommt oder nicht.
Auch die Kosten des Anmahnenden Rechtsanwaltes sind von der Fadeneröffnerin zu tragen. Wie (gegebenenfalls auch die Auskunft aus dem Melderegister bei Umzug), die Kosten des Gerichtsvollziehers, dessen Eintreibekosten und Honorar, sowie die Amtsgerichtskosten für Ausstellungs des Mahn- und des Vollstreckungsbescheid. Pi mal Daumen wir es am Schluss etwa das fünffache der ursprünglichen Rechnung sein.
Fazit:
Einfach in Zukunft etwas differenzierter auf sein eigenes Tun bei einem Dienstleistungsvertrag/Werkvertrag schauen:
# Kosten vorher klären. Gfs. Kostenvoranschlag einholen (Handwerker)
# Dienstleistungsinhalt vorher klären (und sich darüber klar sein).
# Bei Unklarheiten/Unzufriedenheit sich sofort mit dem Dienstleister in Verbindung setzen und den Dialog suchen und
ihn dann auch annehmen.
# Nachbesserung schriftlich verlangen.
# Erst wenn der Dialog scheitert/die Nachbesserung abgelehnt wird/unzureichend ist, den Rechtsweg
rechtzeitig gegen die Rechnung einlegen. Und zwar
bevor das Mahnverfahren startet.
# Dazu hat man wie oben bereits erwähnt, 30 Tage Zeit.
Wenn man sich wie ein normaler Mensch verhält und sich seinen Dienstleister aussucht, bevor man den Werkvertrag eingeht, ist auch ein Dialog und eine Einigung möglich. Eine Hand wäscht die andere.
Der Grund für die Konfrontation der Fragestellerin mit der Tierärztin ist mir ehrlich gesagt noch immer nicht ersichtlich. Und warum über Anwälte nachgedacht wird und nicht erst mal das Telefon mit einer Entschuldigung auf den Lippen in die Hand genommen wird, ist mir absolut schleierhaft. Womöglich müsste sie dann nicht einmal den Rechtsanwalt bezahlen, da dies ein Standardsatz unter der Standardbehandlung nicht bezahlter Rechnungen der Tierärztin (um die 20% pro Monat) ist.
Die Welt könnte sich so leicht drehen.
Und nein, ich bin keine Laborassistentin. Ich bin Wissenschaftlerin. Vielleicht solltest du weniger in die Posts reinlesen und einfach mehr bei dem bleiben, was wirklich geschrieben wurde.
Ich arbeite in einem Labor. Wenn ich bei einem anderen Labor eine DNA-Sequenzierung in Auftrag gebe, bekomme ich auch ein schriftliches Ergebnis unaufgefordert zugesandt, sobald die Analyse abgeschlossen ist. Da muss ich nicht noch hinterher telefonieren.
Umgekehrt empfinde ich es als unfair, andere für seine eigenen schlurigen Formulierungen verantwortlich zu machen.
Schreib dann doch, was du bist. - Und. Achja: Ich bin übrigens auch "Wissenschaftlerin". :roll:
(weitere Lästereien über diesen unscharfen Begriff spare ich mir an dieser Stelle :mrgreen
Es ging in meiner Argumentation nie um Sofortheilung oder Blitzdiagnosen.
Du brauchst nicht alles auf dich zu beziehen, sofern du nicht die Fadeneröffnerin bist. Aber gut, dass du das klarstellst, dass du dich angegriffen gefühlt hast. Sollte kein Angriff sein. ;-)
Es geht mir darum, dass man etwas (einen Befund, Blutbild, Kotprofil) in der Hand hat, wenn man (wie hier geschehen) den Tierarzt wechselt, weil man aus irgendeinem Grund bei dem anderen nicht bleiben will. In dem Fall müssen teure, langwierige Untersuchungen nicht wiederholt werden.
Das kann sich eine weiterbehandelnde Praxis von der anderen durch ein Anfragefax innerhalb von Sekunden besorgen. Zur Weitergabe der zur Weiterbehandlung notwendigen Befunde sind Ärzte untereinander
durch die Berufsordnung verpflichtet. Da muss man als Patient eigentlich nichts dazu tun, als sich zu merken, welche Untersuchungen an einem bereits durchgeführt wurden. Diese Weitergabe von Daten bezahlt man mit der Inanspruchnahme der Dienstleistung (also mit den 14,50 h/20 min Behandlungs- und Beratungsgebühr und der ca. 10 Euro Befunderhebungsgebühr bei den Laborkosten bereits mit).