Privathaftpflichtversicherung haben wir. Schaden ist auch schon gemeldet das einer enstanden ist. Aber die rühren sich nicht ob sie zahlen oder nicht. Da auch keine konkrete Anforderung gestellt wurde, was nun alles Beschädigt sei. Im jeden Brief kommt mehr dazu. Manche beschädigten Gegenstände werden auch wieder weg gelassen. Haben nun dort auch angerufen. Der Sachbearbeiter meinte solange nichts konkretes Vorliegt bleibt abzuwarten.
Also das Ihr eine Privafthaftpflichtversicherung habt ist doch schon mal sehr gut. Normalerweise (wenn nicht im Vertrag im Kleingedruckten ausdrücklich ausgenommen) sind Schäden durch Katzen dadurch mit abgedeckt. Und wie ich schon sagte, entweder die Versicherung reguliert den Schaden, in diesen Fall ist eh alles OK. Oder sie reguliert ihn nur zum Teil oder lehnt ihn sogar vollkommen ab. Dann müsst ihr aber auch nichts bezahlen, denn dann besteht schlichtweg keinerlei Anspruch auf Entschädigung.
Seh ich das richtig, die besagte Nachbarin hat selbst in der Haustür eine Katzenklappe? Dann könnte ich mir vorstellen das die Versicherung den angeblichen Schaden ohnehin ablehnt. Das wäre geanaus so als ob man sein Auto prinzipiell sperrangelweit mit eingesteckten Zündschlüssel und offenen Klappverdeck stehen lässt und später eine Anzeige wegen Diebstahl macht. In diesen Fall würde auch keine Kaskoversicherung zahlen.
Dass die Richterin dies nicht kapiert ist eine Sache, aber die Versicherung wird sich mit hunderprozentiger Sicherheit mit solch idiotischen Richtersprüchen zufrieden geben. Meines Wissens zahlen sogar viele Hausratversicherungen bei Diebstahl keinen Cent, sollte sich herausstellen das es eine Katzenklappe gibt.
Hätte man echt nicht geglaubt das es bei Gericht so zugeht. Ist doch echt passend das wir eine Katzenhasserin als Richterin haben die neutral sein sollte.
Glaub mir, ich könnte Dir stundenlang Geschichten berichten die man alle samt nicht glauben würde. Ich habe mir geschworen, nie wieder werde ich eine BGB-Klage vor Gericht einreichen. Und wenn man schon verklagt wird, dann bitte nie wieder einen Anwalt.
Das mit dem Ordnungsamt ist eine gute Idee! Auf die sind wir noch nicht gekommen aber werden da morgen gleich mal anfragen. Was sowas geht ja wirklich nicht.
Apropos Ordnungsamt... mit unseren Ordnungsamt hatte ich vor einigen Jahren mal eine Auseinandersetzung. Da meinte doch glatt der hiesige Leiter zu mir ob ich nicht das Hebelprinzip kennen würde. Als ich verneinte meinte er zu mir... "wir vom Ordnungsamt sitzen immer am längeren Hebel". Auf diese Frechheit musste ich erst mal schlucken. Als ich mich dann etwas gefangen hatte meinte ich ganz ruhig darauf... "in Ordnung, hab ich kapiert. Und kennen sie mein Prinzip? Ich werde sie dermaßen mit Beschwerden, Dienstaufsichtsbeschwerden und Anzeigen eindecken das sich ihre Enkelkinder noch mit den Fällen beschäftigen können. Ich muss gar nicht gewinnen. Ich mach Ihnen einfach so viel Schwierigkeiten bis sie meinen Namen nicht mehr hören können und von selbst aufgeben." An dieser Stelle unterbrach er mich und meinte, wir sollten doch mal vernünftig miteinander reden. Was wir auch getan haben und das Problem war vom Tisch.
Mit dieser Geschichte wollte ich eigentlich nur noch mal ausdrücken, das es m.E. gar nicht darum geht wer Recht hat. Das BGB ist in vielerlei Hinsicht derart schwammig und ungenau das viele Paragrafen noch nicht mal das Papier wert sind, auf die sie gedruckt wurden. Es geht nicht darum wer Recht hat und vor Gericht gewinnt. Nein, es geht darum wer der anderen Seite mehr Schwierigkeiten machen kann und mehr Durchhaltevermögen besitzt.