Dieses Urteil ist ein Witz!
Die Nachbarin legt es drauf an, indem sie das Tier anlockt und weigert sich die Maßnahmen zu ergreifen, die verhindern, das der Kater in ihr Haus kann (ihr bietet sogar an, die Kosten zu übernehmen) und sie sagt einfach nö! Sperrt sogar das Tier ein usw.
Die Richterin war wohl kein Katzenfan und hat geurteilt, obwohl die Nachbarin selbst schuld ist, das es soweit kommt.
Mein Mann ist auch Anwalt und meint, das ihr eine gute Chance hättet, wenn ihr in Revision geht, weil dieses Urteil ein schlechter Witz ist.
Was macht ihr jetzt mit eurem Kater? Habt ihr die Möglichkeit in drinnen zu behalten und durch umbauten (Klettermöglichkeiten an den Wänden) und eventuellen Spielkammeraden, ihn an ein Leben im Haus zu gewöhnen?
Ich sehe das Problem, wenn ihr ihn erst ab 17:00 Uhr rauslassen dürft und er sonst in der Wohnung leben soll, das die Umsetzung sehr problematisch ist, weil er ja auch nicht die Zeiten einhält, wann er nach Hause kommen muss!
Nachher bleibt er länger draußen, weil er so lange drinnen bleiben musste und er wird gesehen, wenn er eigentlich Stubenarrest hat.
Die einzige Möglichkeit ganz drinne lassen! Wenn er sich das gefallen lässt!
Ansonsten Revision!
Weggeben?
Wegziehen?
Mir fehlen so langsam echt die Worte! Das ist genau so ein Ding, wenn man eine Auflage vom Gericht bekommt, das der Hahn in der Zeit ab 8:00 Uhr nicht mehr krähen darf!