Ich weiß nicht, ob das hier im richtigen Forum steht, wenn nicht, bitte verschieben.
Rein Interessehalber möchte ich gerne wissen, was man davon halten soll.
Nehmen wir einmal an, Person A hat sich in ein Tier einer Orga verguckt, alles ist so weit klar, auch die VK hatte nichts zu bemängeln. Und wenige Tage bevor das Tier übernommen werden kann, wird Person A mitgeteilt, dass sie es nicht auf ihren Namen registrieren darf.
Das würde bedeuten, dass wenn das Tier verloren geht, es immer zu der mehrere 100 km entfernten Orga zurück verbracht würde, wo person A es dann wieder abholen müsste?
Person A bezahlt also Geld für ein Tier, welches er nicht auf seinen Namen melden lassen darf, er hat lediglich das Recht, für ein nicht trotz Kaufvertrag nicht ihm gehörendens Tier Futter und Tierarzt zu zahlen und ansonsten ist er nur Pflegestelle, oder wie sieht das rechtlich aus?
Nehmen wir an, Person A ist für zwei Wochem im Urlaub, das Tier wird von Fraunden versorgt, entläuft und Person A ist vorübergehend nicht kontaktierbar. Dann würde das Tier quer durchs Land zurück verfrachtet?