katzentraum balkon - wie erfüllen?

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  • katzentraum balkon - wie erfüllen? Beitrag #21
Nö, in allgemeinen stören Katzen nicht... aber es braucht nur einmal einer nebenan einziehen der Katzen nicht mag und schon hast du das Geschenk.

Und Verträge liest man sich normalerweise durch, bevor man sie unterschreibt. Unabhängig davon, ob es die erste Wohnung ist.
 
  • katzentraum balkon - wie erfüllen? Beitrag #22
am besten frag per mail wegen den katzen :) dann hast du was schriftliches.

Und ja ich würd auch zuerst schreiben/fragen, das du gerne Katzen, die dringend aus einer Notunterkunft müssen, bei dir aufnehmen möchtest. (bisll Tränendrüse zur sicherheit ^^)

Und dann etwas später würd ich nochmal schreiben wegen dem Netz, du willst ja nicht das eine runterfällt oder auf andere balkone kommt/klettert, ect. und wenn du dann noch ne gute Anleitung findest, in der nicht gebohrt werden muss, dann würd ich das direkt mit reinschreiben, das für die anbringung eben kein Eingriff in die Bausubstanz nötig ist und es auch wieder restlos abgebaut werden kann, denk das klingt entgegenkommend.

(das die Klausel "Katze nur gegen schriftliche Erlaubnis" im Mietvertrag unwirksam ist und es dazu schon mehrere Rechtssprechungen gab, erwähne ich mal am Rand, drauf beharren würd ich nämlich nicht, das gibt nur Stunk und du willst da ja noch ne Weile wohnen)

Versuch es auf die freundliche und entgegenkommende Schiene, das klappt sehr oft ;)

Viel Erfolg!

(und lass den Kunstrasen lieber....unserer hat drunter geschimmelt und es lebten schon nacktschnecken drunter O.O)
 
  • katzentraum balkon - wie erfüllen? Beitrag #23
ja es ist mein ernst..
es ist meine erste eigene wohnung ich hatte keine große ahnung davon. den mietvertrag habe ich vor einem halben jahr unterschrieben, ich war die ganze zeit der meinung, dass nur hunde eine erlaubnis brauchen und hab gerade erst in den vertrag geschaut wegen dem bohren...
hmpf.
du hast einen vertrag unterschrieben ohne ihn durchzulesen?
ausgerechnet einen so wichtigen vertrag wie einen mietvertrag?
ich versuch mich mal zusammenzureissen und nicht gleich an die decke zu gehen, aber ich hoffe sehr dass du dir im klaren darüber bist wie unglaublich dumm sowas ist.

wie genau meinst du das mit branntaktuell? soll ich hin gehen und fragen, ob ich in zukunft katzen halten darf? wenn sie ne sagen? arg.. mensch .. wenn ich das gewusst hätte..
wie gesagt, ich kenn deinen vermieter nicht.
meine mieter kennen mich und wissen dass sie am besten einfach mal eben anrufen bzw. noch viel lieber 'ne mail schicken und einfach mal eben fragen. wir haben ja keine 100 wohnungen sondern nur ein paar und ich kann mich da um jeden einzelnen fall selbst kümmern und mir individuell gedanken machen. ich kenn auch jeden millimeter in jeder der wohnungen weil ich meist selbst da schon blut, schweiss und tränen vergossen habe in sachen sanierung, renovierung, schönheit usw...

aber an sich ist die gesellschaft sehr tolerant. ich hoffe auch jetzt.. klar hund fand sie nicht so toll, jund sagte aber, so lange es keinen stört..
also, wir haben da schon mal 'ne gesellschaft und nicht einen privatvermieter.
das sollte für dich jetzt eigentlich gut sein, da meistens deutlich anonymer.
und wenn der hund schon akzeptiert wurde, sollten katzen das kleinere problem sein.
katzen machen normalerweise deutlich weniger probleme in mietwohnungen - die meisten probleme die durch katzenhaltung in mietwohnungen verursacht werden sind tatsächlich die entsorgung von katzenkot und -streu über das klo (obwohl das in deutschland verboten ist). aber zum thema tierhaltung und vermietung kann ich gern anderswo ausführlicher werden.

trotzdem:
du hast im mietvertrag unterschrieben dass du dir katzenhaltung genehmigen lassen musst.
und hast dich nicht dran gehalten. verstösse gegen den mietvertrag reichen für eine fristlose kündigung.
und die klausel ist definitiv gültig, egal wieviel diskussionen es darum schon gab (du kannst mir glauben, ich hab sie alle verfolgt in diversen mietrechts-foren).

ich würd's halt vermeiden deinem vermieter gleich auf die nase zu binden dass du die katzen längst hast. wenn man dich bezüglich antwort in die enge treibt würd ich an deiner stelle eher so tun als hättest du die katzen nur aus der not raus für kurze zeit in pflege genommen (das darfst du) aber dich jetzt entschieden dass sie bleiben sollen - wenn du denn die genehmigung dafür kriegst.

sie hat zu dem hund auch nur mündlich zugestimmt..
lass dir unbedingt was schriftliches geben.
sonst hat dein vermieter IMMER die möglichkeit dich von heut auf morgen rauszuhauen ohne dass du viel dagegen machen kannst. sowas wie "gewohnheitsrecht" gibt's im mietrecht nicht. und auch dieses "aber die anderen dürfen doch" kannst du dir abschminken, das ist irrelevant.

überhaupt grundsätzlich:
lass dir ALLES in sachen mietwohnung schriftlich geben.
und wenn's nur für dich als gedächtnisstütze ist.
mit schriftlich meine ich NICHT per mail sondern ein stück papier mit richtiger unterschrift.

die katzen stören ja im allgeinen nicht.
sagt wer???

ich hab ja sogar schon den fensterschutz gebaut.. ohne bohren versteht sich.
was für einen fensterschutz denn?
wir hatten bei uns in den mietwohnungen auch schon leute die nicht gebohrt haben. dafür aber soviel klebstoffe und epoxit überall verpappt haben dass wir mit dem bohrhammer dranmussten. da wären mir ein paar löcher lieber gewesen, die hätte ich einfach verspachteln können...

Nö, in allgemeinen stören Katzen nicht... aber es braucht nur einmal einer nebenan einziehen der Katzen nicht mag und schon hast du das Geschenk.
exakt. eines ist nämlich bezüglich tierhaltung (auch kleintierhaltung) mietrechtlich ganz klar:
in dem moment in dem andere gestört werden, gibt's ärger. das gilt dann auch für hamster. oder ratten. oder schlangen. oder spinnen.
die beschwerden können übrigens noch so bescheuert sein - wenn's drauf ankommt hast du als halter das problem, und nicht diejenigen die sich bei deinem vermieter darüber beschweren dass deine schlange abends zu laut ist (um's jetzt überspitzt zu formulieren). wenn's genug beschwerden gibt muss die schlange weg oder du mit der schlange. oder katze.

am besten frag per mail wegen den katzen :) dann hast du was schriftliches.
vergiss das. mails sind nicht rechtssicher. das nutzt dir im zweifel garnichts.

Und ja ich würd auch zuerst schreiben/fragen, das du gerne Katzen, die dringend aus einer Notunterkunft müssen, bei dir aufnehmen möchtest. (bisll Tränendrüse zur sicherheit ^^)

Und dann etwas später würd ich nochmal schreiben wegen dem Netz, du willst ja nicht das eine runterfällt oder auf andere balkone kommt/klettert, ect.
so ähnlich.
nur halt wirklich RICHTIG schriftlich geben lassen die genehmigung.
per mail reicht definitiv NICHT.

und wenn du dann noch ne gute Anleitung findest, in der nicht gebohrt werden muss, dann würd ich das direkt mit reinschreiben, das für die anbringung eben kein Eingriff in die Bausubstanz nötig ist und es auch wieder restlos abgebaut werden kann, denk das klingt entgegenkommend.
das klingt nicht nur entgegenkommend sondern das ist immer super, wenn man gleich konkret fragt.
einen ganz konkreten plan kann man sich direkt bestätigen lassen - die blosse idee "katzennetz, ich weiss aber noch nicht wie befestigen" wird kein vermieter so genehmigen, da wird jeder nachfragen "und wie soll das befestigt werden?". es geht dem vermieter/eigentümer ja um die löcher in den wänden und nicht drum was drangehängt wird.

(das die Klausel "Katze nur gegen schriftliche Erlaubnis" im Mietvertrag unwirksam ist und es dazu schon mehrere Rechtssprechungen gab, erwähne ich mal am Rand, drauf beharren würd ich nämlich nicht, das gibt nur Stunk und du willst da ja noch ne Weile wohnen)
das ist auch falsch was du da behauptest.
die angeblichen urteile die's dazu gibt beziehen sich allesamt auf komplett andere zusammenhänge.
da wurde von der presse was hochgepuscht bei dem es de fakto um was komplett anderes ging.
seit 2008 wird dieses urteil immer wieder vorgezerrt und immer wieder wird konkret anders entschieden.
tatsache ist: katzen sind keine kleintiere. kleintiere kann man nicht verbieten. mit "kleintieren" sind tiere gemeint die in käfigen gehalten werden (was bei katzen nicht der fall ist, egal wie klein sie sind).
ganz konkret ist da ein ähnliches märchen im umlauf wie bei den nachmietern.

wie auch immer, eines ist mit sicherheit fakt:
wenn du im mietvertrag unterschreibst dass die haltung einer katze genehmigt werden muss, dann muss die genehmigung geholt werden - völlig unabhängig davon ob sie überhaupt verweigert werden kann.
das ist genauso bescheuert wie wenn dein freund bei dir einzieht. das kann der vermieter auch nicht verbieten, du musst aber trotzdem rein rechtlich die genehmigung einholen beim vermieter. tust du das nicht riskierst du die fristlose kündigung.
obwohl der vermieter die genehmigung nicht verweigern kann.
gefragt werden muss er trotzdem.
schriftlich. nicht per mail.

Versuch es auf die freundliche und entgegenkommende Schiene, das klappt sehr oft ;)
eigentlich ist genau das ja auch die art, wie man allgemein miteinander umgehen sollte.
und gerade bei einer wohnbaugesellschaft die ohnehin schon 'ne menge katzenhalter als mieter hat und sogar schon einen hund genehmigt hat sollte das überhaupt kein problem sein.
bis auf das mit dem katzenklo vielleicht. aber das ist ein anderes thema.

(und lass den Kunstrasen lieber....unserer hat drunter geschimmelt und es lebten schon nacktschnecken drunter O.O)
jepp, sag ich doch. das ist eklig.
 
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  • katzentraum balkon - wie erfüllen? Beitrag #24
Also ich würde mir da nicht so große Sorgen machen. Grundsätzliche Haustierverbote sind sowieso nicht rechtskräftig, und wenn im selben Haus schon Tiere wie Katzen und Hunde leben, dann kann das auch nicht für andere einzelne Wohnungen verboten werden, wenn die Tiere die Wohnung nicht verunreinigen, beschädigen, oder extrem laut sind. Das gleiche gilt auch für Sat-Antennen am Balkon oder Katzennetze etc.
Nur in die Aussenwände bohren oder so darf man nicht ohne weiteres. Aber das bracuhst du eigentlich auch nicht, denn bei deinem Balkon kann man schön Teleskopstangen zwischen Mauer und Decke klemmen und das Netz daran befestigen. Das kann dann hinterher spurlos entfernt werden.



Das BGH Urteil ist seit März diesen Jahres rechtskräftig und verärgert wie man lesen kann die armen Eigentümer. Auch wenn es im Vertrag steht ist ein generelles Verbot von Haustieren nicht rechtens und die Klausel nichtig!
Falls sich irgendwer von den Haustieren gestört fühlt, muss immer im speziellen Einzelfall entschieden werden, aber nicht schon im Vornherein. Deshalb ist es in diesem Punkt völlig egal was sie n ihrem Mietvertrag zu diesem Thema unterschrieben hat.
Zu Netzen gibt es völlig unterschiedliche Urteile pro und contra, allerdings ist ein Netz, dass nicht durch bohren oder andere Eingriffe in die Bausubstanz befestigt wurde auch noch lange kein Grund für eine fristlose Kündigung.
Und wie gesagt, wenn es der gleiche Vermieter ist und im selben Haus schon mehrere Netze angebracht sind und dies über längere Zeit toleriert wurde, kann es für einen neuen Mieter nicht einfach verboten werden.
 
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  • katzentraum balkon - wie erfüllen? Beitrag #25
Grundsätzliche Haustierverbote sind sowieso nicht rechtskräftig, ...
tut mir leid, aber das ist definitiv FALSCH.
zumal allein die tatsache dass die genehmigung nicht eingeholt wurde, obwohl dies mietvertraglich vereinbart wurde, für eine fristlose kündigung reicht - egal ob die genehmigung verweigert werden kann oder nicht. dass man seine wohnung verlieren könnte ist durchaus ein grund zur sorge.
ich hab's ja bereits erwähnt, das fragliche urteil das in diesem zusammenhang immer wieder ausgegraben wird bezieht sich auf einen völlig anderen zusammenhang.
was man nicht verbieten kann ist die haltung von kleintieren.
unter kleintieren versteht man tiere die in käfigen (terrarien, aquarien etc.) gehalten werden. das ist bei katzen nicht der fall.

und wenn im selben Haus schon Tiere wie Katzen und Hunde leben, dann kann das auch nicht für andere einzelne Wohnungen verboten werden, wenn die Tiere die Wohnung nicht verunreinigen, beschädigen, oder extrem laut sind.
auch das ist FALSCH.
abgesehen davon dass ein eigentümer sehr wohl entscheiden darf dass nur mieter A einen hund halten darf, mieter B aber nicht, gilt das in eigentümergemeinschaften erst recht in denen jeder eigentümer selbst entscheidet ob er in seiner wohnung katzen- bzw. hundehaltung zulassen möchte oder nicht.
die grundsätzliche entscheidung der eigentümergemeinschaft dass dies im haus erlaubt ist bedeutet nicht dass einzelne eigentümer das für ihre wohnungen übernehmen müssten.

im verlinkten artikel steht übrigens explizit folgendes drin:

Ein Erlaubnisvorbehalt - also die Klausel, dass der Mieter für die Hunde- und Katzenhaltung in der Mietwohnung vorab die Zustimmung des Vermieters einzuholen hat – ist dagegen nach wie vor wirksam (vgl. z. B. AG München, Urteil vom 26.07.2012, 411 C 6862/12).

das bedeutet im klartext dass SimbaUndNala bereits gegen den mietvertrag verstossen hat und somit gekündigt werden könnte.

Auch wenn es im Vertrag steht ist ein generelles Verbot von Haustieren nicht rechtens und die Klausel nichtig!
das steht doch auch garnicht im mietvertrag.
es steht aber drin dass man sich eine erlaubnis einholen muss. und diese klausel ist definitiv gültig (siehe den von dir verlinkten artikel).

Deshalb ist es in diesem Punkt völlig egal was sie n ihrem Mietvertrag zu diesem Thema unterschrieben hat.
sie hat unterschrieben dass sie sich eine erlaubnis einholen muss. und daran hat sie sich nicht gehalten. ob tierhaltung nun grundsätzlich verboten werden kann oder nicht ist dafür irrelevant.

Und wie gesagt, wenn es der gleiche Vermieter ist und im selben Haus schon mehrere Netze angebracht sind und dies über längere Zeit toleriert wurde, kann es für einen neuen Mieter nicht einfach verboten werden.
das ist wie gesagt erst recht quatsch.
es gibt keinerlei verpflichtung dass in einem mehrfamilienhaus alle mieter gleich behandelt werden müssten. das fängt mit der miethöhe an und hört bei der balkongestaltung noch lange nicht auf.
 
  • katzentraum balkon - wie erfüllen? Beitrag #26
danke für eure vielen antworten. ich werde mich mal mit der vermieterin in verbindung setzen und hoffen, dass es klappt.
 
  • katzentraum balkon - wie erfüllen? Beitrag #27
danke für eure vielen antworten. ich werde mich mal mit der vermieterin in verbindung setzen und hoffen, dass es klappt.
ich würd an deiner stelle wirklich mal bei den nachbarn klingeln die schon katzennetze haben und mir angucken wie die das problem gelöst haben - dann hast du gleich einen konkreten vorschlag den du dir abnicken lassen kannst.

ich rechne nicht damit dass man dir die erlaubnis verweigert.
trotzdem war's unvernünftig nicht VORHER gefragt zu haben.
 
  • katzentraum balkon - wie erfüllen? Beitrag #28
ich würd an deiner stelle wirklich mal bei den nachbarn klingeln die schon katzennetze haben und mir angucken wie die das problem gelöst haben - dann hast du gleich einen konkreten vorschlag den du dir abnicken lassen kannst.

ich rechne nicht damit dass man dir die erlaubnis verweigert.
trotzdem war's unvernünftig nicht VORHER gefragt zu haben.

ich weiß. ich hab mir natürlich den ganzen vertrag durchgelesen, doch ich wusste nicht mehr alles und war eben der meinung, dass man nur bei hunden eine erlaubnis braucht..
ja ich hätte besser noch mal nachgucken sollen.

ich klingel nachher mal bei unseren nachbarn, sie sind recht nett und ich hoffe, ich darf mir den balkon mal anschauen und dann frage ich auch gleich, ob sie dafür und für die kagtzen ne erlaubnis haben.
 
  • katzentraum balkon - wie erfüllen? Beitrag #29
ich klingel nachher mal bei unseren nachbarn, sie sind recht nett und ich hoffe, ich darf mir den balkon mal anschauen und dann frage ich auch gleich, ob sie dafür und für die kagtzen ne erlaubnis haben.
nochmal:
ob deine nachbarn eine erlaubnis haben oder nicht und ob sie eine brauchen oder nicht ist für dich absolut nicht relevant. mit sehr hoher wahrscheinlichkeit haben sie auch einen völlig anderen mietvertrag als du und ziemlich sicher andere bodenbeläge, eine andere einbauküche usw.. und wahrscheinlich zahlen sie sogar einen anderen quadratmeterpreis.

was anderen mietern im haus erlaubt wurde bedeutet nicht dass es für dich auch gilt.
es gibt keine verpflichtung dass alle mieter in einem mehrfamilienhaus gleich behandelt werden - das ist de fakto sogar unmöglich. in einer WEG sowieso, aber auch dann nicht wenn der vermieter überall derselbe ist.
 
  • katzentraum balkon - wie erfüllen? Beitrag #30
Zum Rest wurde ja schon einiges Wichtige gesagt, aber dazu
[...] Das gleiche gilt auch für Sat-Antennen am Balkon oder Katzennetze etc. [...]
noch mal:
Die [Satelitenschüsseln] müssen bei Menschen mit ausländischem Hintergrund erlaubt werden, da diese ein Anrecht darauf haben, Nachrichten in Landessprache zu hören/empfangen oder so etwas in der Art.

, einem deutschsprachigen Mieter kann sie - direkt nebenan - aber verweigert werden. Das sollte man bitte nicht pauschalisieren und damit falsch darstellen...
 
  • katzentraum balkon - wie erfüllen? Beitrag #31
das anbringen von satellitenschüsseln kann auch mietern mit migrations-hintergrund verboten werden - sofern es andere möglichkeiten gibt wie z.b. einen kabelanschluss (ja, auch wenn der geld kostet!) oder eine gemeinschaftsantenne.
es muss nur grundsätzlich gewährleistet sein dass dass die mieter (auch deutsche) zugriff auf fernsehen haben. wie das in die wohnung kommt und ob das gebühren kostet oder nicht ist dabei egal.
 
  • katzentraum balkon - wie erfüllen? Beitrag #32
Ich habe immer noch nicht verstanden, ob es sich hier um einen "Wohnblock" einer Wohnungsbaugesellschaft handelt oder um Eigentumswohnungen, die zum Teil vermietet sind?:-?

Bei Eigentumswohnungen müsste ja gegebenenfalls auch noch die Eigentümergemeinschaft einem Katzennetz zustimmen, oder?
 
  • katzentraum balkon - wie erfüllen? Beitrag #33
Ich habe immer noch nicht verstanden, ob es sich hier um einen "Wohnblock" einer Wohnungsbaugesellschaft handelt oder um Eigentumswohnungen, die zum Teil vermietet sind?:-?

Bei Eigentumswohnungen müsste ja gegebenenfalls auch noch die Eigentümergemeinschaft einem Katzennetz zustimmen, oder?


es ist eine große wohnungverwaltungsgesellschaft (
Wohnungsverwaltungsgesellschaft Altglienicke Schönefeld GbR)

alle blocks werden vermietet, meine beiden nachbarn hier oben wohnen seit vielen jahren hier, die anderen zeihen ständig ein und aus..
 
  • katzentraum balkon - wie erfüllen? Beitrag #34
Ich habe immer noch nicht verstanden, ob es sich hier um einen "Wohnblock" einer Wohnungsbaugesellschaft handelt oder um Eigentumswohnungen, die zum Teil vermietet sind?:-?
wenn ich's richtig gelesen habe ist das 'ne wohnbaugesellschaft. da nehme ich einfach mal an dass der das ganze haus gehört - das muss aber nicht so sein.

Bei Eigentumswohnungen müsste ja gegebenenfalls auch noch die Eigentümergemeinschaft einem Katzennetz zustimmen, oder?
jein. die WEG muss eben mal grundsätzlich entschieden haben dass die haltung von katzen und hunden erlaubt ist. ob der einzelne vermieter/eigentümer dann katzenhaltung erlaubt oder nicht ist allein seine entscheidung. er darf's nur nicht per se erlauben wenn die WEG sich dagegen entschieden hat, das gibt dann ärger.

p.s.: ist aber ohnehin egal. wenn man einen vertrag unterschrieben hat in dem steht dass man eine erlaubnis braucht, dann muss man sich diese erlaubnis holen, sonst ist das ein verstoss gegen den mietvertrag. ob wohnbaugesellschaft, WEG oder einzelner privatvermieter.
aber bei 'ner wohnbaugesellschaft ist sowas vermutlich deutlich einfacher.
 
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  • katzentraum balkon - wie erfüllen? Beitrag #35
wenn ich's richtig gelesen habe ist das 'ne wohnbaugesellschaft. da nehme ich einfach mal an dass der das ganze haus gehört - das muss aber nicht so sein.


jein. die WEG muss eben mal grundsätzlich entschieden haben dass die haltung von katzen und hunden erlaubt ist. ob der einzelne vermieter/eigentümer dann katzenhaltung erlaubt oder nicht ist allein seine entscheidung. er darf's nur nicht per se erlauben wenn die WEG sich dagegen entschieden hat, das gibt dann ärger.

p.s.: ist aber ohnehin egal. wenn man einen vertrag unterschrieben hat in dem steht dass man eine erlaubnis braucht, dann muss man sich diese erlaubnis holen, sonst ist das ein verstoss gegen den mietvertrag. ob wohnbaugesellschaft, WEG oder einzelner privatvermieter.
aber bei 'ner wohnbaugesellschaft ist sowas vermutlich deutlich einfacher.


was? dagegen zu verstoßen oder die erlaubnis zu bekommen?`;-)
 
  • katzentraum balkon - wie erfüllen? Beitrag #36
was? dagegen zu verstoßen oder die erlaubnis zu bekommen?`;-)
hatte ich doch weiter vorn schon geschrieben.
ich tippe dass du's bei 'ner wohnbaugesellschaft einfacher hast mit deinem kleinen verstoss durchzukommen bzw. dass da garniemand was mitgekriegt hat, weil da eben alles deutlich anonymer abläuft als bei einem privatvermieter der nur ein paar wenige oder womöglich sogar nur eine einzige wohnung vermietet.
 
  • katzentraum balkon - wie erfüllen? Beitrag #37
es ist eine große wohnungverwaltungsgesellschaft (
Wohnungsverwaltungsgesellschaft Altglienicke Schönefeld GbR)

alle blocks werden vermietet, meine beiden nachbarn hier oben wohnen seit vielen jahren hier, die anderen zeihen ständig ein und aus..

Ah, ok. Ich gehe dann mal davon aus, dass es sich um so ein Objekt handelt:



Da kann ich mir ehrlichgesagt nicht vorstellen, dass es wegen eines Katzennetzes Schwierigkeiten geben sollte (aber man weiß leider nie, deshalb unbedingt die schriftliche Erlaubnis einholen).

Und da Ihr im 6. Stock wohnt, sieht man so ein Netz von unten ja gar nicht.
 
  • katzentraum balkon - wie erfüllen? Beitrag #38
Da kann ich mir ehrlichgesagt nicht vorstellen, dass es wegen eines Katzennetzes Schwierigkeiten geben sollte (aber man weiß leider nie, deshalb unbedingt die schriftliche Erlaubnis einholen).
auch wenn ich mich wiederhole: die SCHRIFTLICHE erlaubnis ist absolut notwendig!
auch für die katzenhaltung als solche!
sie hat sich ja mietvertraglich verpflichtet eine erlaubnis einzuholen, tut sie das nicht, reicht das für eine fristlose kündigung!

ich denke zwar nicht dass die wohnbaugesellschaft ärger machen wird, aber ich würde da auch nichts riskieren wollen. ohne diese erlaubnis steht das mit der fristlosen kündigung bis in alle ewigkeit im raum, ich könnte da nicht ruhig schlafen.

Und da Ihr im 6. Stock wohnt, sieht man so ein Netz von unten ja gar nicht.
um die optik wird's da wohl auch weniger gehen als viel mehr um die bausubstanz.
zumal es ja schon katzennetze an den balkonen gibt.
 
  • katzentraum balkon - wie erfüllen? Beitrag #39
genau, ich wohne in so einem "objekt" :)

ich denke auch, dass ich die einverständnis bekomme.. muss nur schauen, wie ich es am besten mache. die verwaltung ist nur 5 min weg von mir, hat aber nur an 2 tagen die woche sprechstunde..

ob ich anrufe, oder besser hingehe, was mir lieber wäre, oder obich einen brief schreibe.. wenn ich persönlich da bin kann ich eben besser komunizieren als per brief..
 
  • katzentraum balkon - wie erfüllen? Beitrag #40
wenn ich persönlich da bin kann ich eben besser komunizieren als per brief..

..und sofort auch irgendwelche Nachfragen beantworten. Ich würde auf jeden Fall persönlich hingehen.

Wichtig ist eben nur, dass Du die Erlaubnis schriftlich bekommst und Dich nicht mit einer mündlichen Zusage abspeisen lässt.
 
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