@savanna1234
Da liegst du falsch. Ich bin auch Schlangenhalter und meine das stimmt so nicht.
Katzen dürfen nicht bewusst mit lebenden Mäusen, Ratten, Küken und co gefüttert werden. Schlangen etc schon. Einen Sachkundenachweis für das fachgerechte Töten eines Wirbeltieres braucht nur jeder, der
selber Wirbeltiere tötet. (egal ob Privatperson oder Gewerbetreibender)
Hier mal eine tolle wissenschaftliche Arbeit dazu:
http://edoc.ub.uni-muenchen.de/13581/1/Barop_Sandra_Ilina.pdf
Bei der Verfütterung lebender Tiere an Schlangen bzw. deren Tötung vor der Verfütterung
werden dem Futtertier zwangsläufig Schmerz, Leid oder Schaden zugefügt. Bezieht man sich
auf Paragraph 1 des Tierschutzgesetzes (TschG i.d.F. der Bekanntmachung vom 18. Mai
2006, zuletzt geändert am 15. Juli 2009), dann bedarf diese Handlung eines vernünftigen
Grundes.
Auch die Verwendung eines Tieres als Futtermittel wird als vernünftiger Grund anerkannt
(HACKBARTH und LÜCKERT, 2002). Jedoch muss von mehreren zu Verfügung stehenden
Tötungsmethoden diejenige gewählt werden, welche für das Tier am wenigsten belastend ist.
Das Tierschutzgesetz ist in Sachen Lebendfütterung nicht eindeutig und zwar dadurch, dass es auf der einen Seite logischerweise die artgerechte Fütterung für jedes Tier durchsetzen möchte, auf der anderen Seite aber auch besonders Wirbeltiere schützen möchte. Letzendlich gab es schon viele Gerichtsurteile die immer gleich ausgingen.
Frisst ein exotisches Tier wie z.B eine Schlange
nachweislich ( hier kommt es auf den Richter an wie eng er das sieht) nur lebende Wirbeltiere, wurde kein Bußgeld verhängt. Egal ob die Person einen Sachkundenachweis hatte oder nicht. Ein Sachkundenachweis (alleine schon nur für die legale Tierhaltung), der dann je nach Tierart auch das fachgerechte Töten von Wirbeltieren beinhaltet, ist nur für bestimmte Tierarten Pflicht. ( es gibt ja von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Listen und Kornnatter, Königspython und co fallen selbst in Hessen nicht darunter). Diese wird doch auch immer wieder von Tierschützern bemängelt, dass sich jeder Depp ganz legal ohne irgendeinen Schein anspruchsvolle Exoten holen kann ...
Bei einer Katze oder z.B auch bei den Tigern, Löwen usw. im Zoo wird man aber vor Gericht nie im Leben mit einer Lebendfütterung durchkommen. Und zwar dadurch, dass diese Tiere auch mit toten Wirbeltieren gefüttert werden können. Es wird jedem Menschen schwer fallen einen Richter davon zu überzeugen, dass seine Katze kein einziges
Nassfutter,
Trockenfutter oder eben Barf frisst bzw durch eine solche Fütterung Schaden nimmt wo duch Millionen andere Katzen auch so ernährt werden und damit lange leben.
Niemand der noch ganz bei Verstand ist würde auf die Idee kommen seiner Katze lebende Mäuse zu fütten.
Katzen brauchen zwischen 8-15 Mäuse pro Tag. Nicht zu vergleichen mit der geringen Menge die eine Schlange benötigt.
Die
artgerechte Haltung einer solch großen Menge von Nagern ist sehr aufwendig und teuer. Viel, viel teurer als Dose zu füttern und nur die wenigsten würden dies für ihre Katze auf sich nehmen. Die ganze Arbeit beim reinigen der vielen geräumigen Käfige, der Dreck und Geruch. In einer normalen Wohung ist es einfach nicht möglich. Mein hauptberuflicher Schlangenzüchter sagt auch immer, dass die Ratten und Mäuse fast mehr Arbeit machen als die Schlangen.:lol: Es hat schon seinen Grund warum im Katzenfutter nur Schwein, Rind, Huhn ist. Eine Dose Mäuse würde keiner bezahlen.:lol: